Was beim Streik zu tun ist
Fallen Flüge aus, gibt es klare Regeln
München Die bundesweiten Warnstreiks haben auch am Flughafen in München zu zahlreichen Flugausfällen geführt. Rund 100 Flüge mussten am Dienstag annulliert werden, sagte ein Sprecher. Das seien etwa zehn Prozent aller für diesen Tag angesetzten Starts und Landungen. Rund 8000 Passagiere seien davon betroffen, die Fluggesellschaften hätten die meisten von ihnen aber frühzeitig informiert. Deutschlandweit blieben nach Schätzungen des Flughafenverbandes ADV über 200000 Passagiere am Boden. Wir haben gesammelt, was Passagiere bei einem Streik wissen müssen.
Welche Rechte haben betroffene Fluggäste?
Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft Reisenden nach Einschätzung des Reiserechtlers Paul Degott eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Das gilt auch, wenn der Fluggast nicht befördert wird, weil er die Maschine wegen der nicht besetzten Sicherheitskontrolle nicht erreichen kann. In vielen Fällen buchen die Fluggesellschaften Kunden automatisch auf einen späteren Flug um.
Gibt es eine Entschädigung bei Flugausfällen?
Wird der Flug definitiv annulliert oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, können Reisende auch ihr Ticket zurückgeben und erhalten das Geld zurück. Eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung steht Reisenden in so einem Fall nicht zu. Denn bei einem Streik des Flughafenpersonals handelt es sich laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um höhere Gewalt.
Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?
Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um alternative Beförderung kümmern. Ab mehr als vierstündiger Verspätung am Ankunftsort können Urlauber den Reisepreis laut Degott nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.