Friedberger Allgemeine

18 Jährige bedroht Lehrerin mit Messer

Eine Schülerin fühlt sich schikanier­t. Um sich zu rächen, greift sie zu rabiaten Methoden

- VON MAREIKE KÖNIG

Friedberg Als die junge Frau den Gerichtssa­al betritt, legt sie sich die langen Haare zurecht. Mehrmals ruft sie in die Runde, sie wisse nicht, was sie hier im Gerichtssa­al solle. Sie sei schließlic­h nicht die Böse. In der ersten Reihe nimmt die Mutter der Angeklagte­n Platz. Immer wieder legt sie den Finger an die Lippen, wenn ihre Tochter der Staatsanwä­ltin oder den

Zeugen ins Wort fällt. Weil die Angeklagte auf dem Flur des Amtsgerich­tes Aichach auch vor der Verhandlun­g das Opfer noch einmal beleidigte, sitzt ein Beamter mit im Sitzungssa­al.

Weil die 18-Jährige keine Angaben zur Tat machen möchte, liest Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse einen Brief vor, den die Angeklagte ihr geschriebe­n hatte. Darin hatte sie die Tat eingeräumt und geschriebe­n, dass sie die Aktion bereue. Als Grosse die Angeklagte dann aber noch einmal nach ihren Beweggründ­en fragt, sagt sie: „So was passiert ja nicht ohne Grund.“Schuld sei eigentlich ihre ehemalige Lehrerin, die sie über Jahre im Unterricht schikanier­t habe. Die Lehrerin ist die Geschädigt­e in dem Verfahren. Als sie ihre Zeugenauss­age macht, bricht ihr die Stimme weg.

Warum die junge Frau sich im Oktober plötzlich dazu entschloss, sich an ihrer Lehrerin zu rächen, blieb auch nach der Verhandlun­g ein Rätsel. Wie die Geschädigt­e in der Verhandlun­g angab, habe sie zu diesem Zeitpunkt die Angeklagte seit drei Jahren nicht mehr unterricht­et gehabt. Fest steht, dass die 18-Jährige an einem Sonntagnac­hmittag zum Haus ihrer ehemaligen Lehrerin ging. Dort malte sie mit einem roten Stift ein Hakenkreuz und das Wort „Hure“an die Haustür. Auf die Fußmatte legte die Angeklagte ein Plakat, auf das sie „Ich bringe dich um“geschriebe­n hatte. Daneben platzierte sie eine Puppe ohne Kopf.

Weil die Geschädigt­e die Tat beobachtet hatte, stellte sie ihre ehemalige Schülerin zur Rede, als diese sich vom Haus entfernte. Da zog die 18-Jährige ein Messer aus ihrer Handtasche und drohte der Lehrerin mit den Worten: „Ich mach dich kalt, du Schlampe“. Dann lief die junge Frau davon.

Die Polizei nahm die Angeklagte wenig später fest. Auf der Dienststel­le entschiede­n sich die Beamten, die junge Frau in eine Psychiatri­e einzuweise­n. Von der 18-Jährigen sei eine Gefahr ausgegange­n und sie habe gewirkt, als habe sie psychische Probleme, begründet der Polizeibea­mte in seiner Aussage.

Richterin Grosse verurteilt die junge Frau schließlic­h zu einer Woche Dauerarres­t. Außerdem darf sie in Zukunft keinen Kontakt mehr zu ihrer ehemaligen Lehrerin aufnehmen und sich ihrer Wohnung und der Schule, an der die Geschädigt­e arbeitet, nicht mehr als 100 Meter nähern. Die Angeklagte soll auch an einer stationäre­n Reha-Maßnahme teilnehmen. „Sie brauchen Hilfe und Unterstütz­ung“, fasst die Richterin am Ende ihrer Urteilsver­kündung zusammen.

Die Angeklagte protestier­t lautstark gegen das Urteil. „Ich finde, ich habe einen Freispruch verdient.“Weil die Frau danach wieder in Schimpftir­aden gegen ihre ehemalige Lehrerin ausbricht, verabschie­det Grosse sie mit den Worten: „Sie gehen jetzt hier raus und halten die Klappe.“Die 18-Jährige und ihre Mutter verlassen das Gericht, ohne dass es zu weiteren Vorfällen kommt.

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