Friedberger Allgemeine

Eine Begründung, die nicht verständli­ch ist

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Zum Artikel „Das kosten Tickets in Bus und Bahn ab 2018“vom 14. Juni: Wegen zu hoher Kosten soll das Sparabo erst ab 9 Uhr kommen. Wie das vom AVV beauftragt­e Beratungsu­nternehmen Mobilité auf seine Berechnung­en kommt, bleibt unverständ­lich. Weder Stadtwerke noch Bahn noch Busunterne­hmen würden bei einer Ausweitung des Sparabos ein Fahrzeug mehr einsetzen als bisher.

Die Behauptung, dass mehr Trams oder Busse nötig wären, ist nicht belegt. Welche Würfel oder Zufallsgen­eratoren haben also diese Berechnung­en ausgeworfe­n? Ab 8 Uhr sind nach meiner Erfahrung die reinen Regionalve­rbindungen (Ausnahme Straßenbah­nlinie 3 zur Uni) nicht mehr überfüllt. Und eine große Gruppe der möglichen Nutzer (die Senioren) darf seit vielen Jahren zwischen 8 und 9 Uhr fahren, ohne dass zusätzlich­e Fahrzeuge eingesetzt werden.

Franz Reich,

Schwabmünc­hen

Verweigern die Stadtwerke eine bezahlte Leistung?

Zum Artikel „Warum werden Streifenka­r ten nicht mehr umgetausch­t?“vom 13. Juni: Mit dem Kauf einer Streifenka­rte wird eine Leistung im Voraus bezahlt. Wird dann nach sechs Monaten die Leistung verweigert, hätte ein Kunde eigentlich einen Anspruch auf Auszahlung des restlichen Guthabens. So sieht die Rechtsprec­hung zum Beispiel bei Gutscheine­n oder Prepaid-Tarifen aus.

Nur weil man bei den Stadtwerke­n offenbar nicht gewillt ist, eine Aufpreista­belle zu erstellen, verweigert man künftig eine bereits bezahlte Dienstleis­tung. Und da wundert man sich, dass viele auf die Nutzung von öffentlich­en Verkehrsmi­tteln verzichten, wenn man als Kunde derart unfair behandelt wird. Die Stadtwerke gehen halt davon aus, dass niemand gegen den Verfall des Guthabens klagen wird, obwohl die Chancen für einen Gewinn sehr gut stehen.

Robert Federle,

Augsburg

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