Streit um eine Marderfamilie
Tiere im Dachspeicher gehen einer Augsburgerin auf die Nerven. Sie mindert die Miete. Der Fall landet vor Gericht
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sind nicht gerade unüblich. Es kommt auch öfter mal vor, dass die Angelegenheiten letztlich von einem Gericht entschieden werden. Ein Zivilprozess vor dem Augsburger Amtsgericht hatte nun allerdings einige Besonderheiten zu bieten. Was war passiert?
Der Ursprung des Konfliktes lag im Sommer 2015. Damals teilte die Mieterin einer Dachgeschosswohnung in Augsburg ihrem Vermieter mit, dass ihre Wohnung Mängel habe und sie deshalb die Miete mindere. Zur Begründung gab sie an, dass eine Marderfamilie in den nicht ausgebauten Dachspeicher eingezogen sei. Die Marderfamilie führe zu einer erheblichen Belästigung durch Lärm und Gestank. Insbesondere in den frühen Morgenstunden seien die Marder aktiv und würden die Nachtruhe stören. Außerdem sei die Verkehrsbelastung durch den Umbau des Königsplatzes und die geänderte Straßenführung vorübergehend stark gestiegen.
Für den Einzug der Marderfamilie minderte die Mieterin die Miete um zehn Prozent, wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens um weitere 4,5 Prozent. Ab Frühjahr 2016 zahlte die Mieterin wieder die volle Miete, nachdem die Marderfamilie auszog und die Verkehrsbelastung nicht mehr bestand. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht und verlangte die ausstehende Miete. Zu einer Einigung kam es allerdings nicht. Die Vermieterin verklagte daher die Mieterin im Mai 2016 vor dem Zivilgericht auf die Nachzahlung von etwa 1000 Euro.
Grundsätzlich gilt nach Auskunft des Amtsgerichtes: Entsteht während der Mietzeit ein Mangel, der die Bewohnbarkeit einer Mietwohnung erheblich mindert, so hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu bezahlen. Tritt im Lauf eines Mietverhältnisses eine nachteilige Einwirkung von außen auf, wie etwa zunehmender Verkehrslärm, so kann dies laut Gesetz ein Mangel der Mietsache sein.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt ein solcher sogenannter Umweltmangel aber nur dann zur Mietminderung, wenn bei Vertragsschluss festgelegt wird, dass es sich um eine ruhige Wohnung handelt, bei der sich die Umwelteinflüsse während des Mietverhältnisses auch nicht nachteilig verändern und der Vermieter dafür einstehen will. Eine solche Vereinbarung fehlte in dem Fall, sodass die Mieterin den ausstehenden Betrag von 150 Euro nachzahlen musste.
Die Mietminderung bezüglich der Marderfamilie musste der Vermieter nach dem Urteil des Augsburg vom September des vergangenen Jahres dagegen hinnehmen. Marder, so das Gericht, seien nachtaktive Tiere und störten die Nachtruhe. Für das Gericht stand daher fest, dass die im Dachspeicher lebenden Tiere die ungestörte Nutzung der Dachgeschosswohnung beeinträchtigten. Auch gegen die Höhe der geltend gemachten Mietminderung von zehn Prozent hatte das Gericht keine Einwände und wies die Klage des Vermieters insoweit ab. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Vermieter seine zunächst eingelegte Berufung mittlerweile zurücknahm.