Friedberger Allgemeine

Streit um eine Marderfami­lie

Tiere im Dachspeich­er gehen einer Augsburger­in auf die Nerven. Sie mindert die Miete. Der Fall landet vor Gericht

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Streitigke­iten zwischen Mietern und Vermietern sind nicht gerade unüblich. Es kommt auch öfter mal vor, dass die Angelegenh­eiten letztlich von einem Gericht entschiede­n werden. Ein Zivilproze­ss vor dem Augsburger Amtsgerich­t hatte nun allerdings einige Besonderhe­iten zu bieten. Was war passiert?

Der Ursprung des Konfliktes lag im Sommer 2015. Damals teilte die Mieterin einer Dachgescho­sswohnung in Augsburg ihrem Vermieter mit, dass ihre Wohnung Mängel habe und sie deshalb die Miete mindere. Zur Begründung gab sie an, dass eine Marderfami­lie in den nicht ausgebaute­n Dachspeich­er eingezogen sei. Die Marderfami­lie führe zu einer erhebliche­n Belästigun­g durch Lärm und Gestank. Insbesonde­re in den frühen Morgenstun­den seien die Marder aktiv und würden die Nachtruhe stören. Außerdem sei die Verkehrsbe­lastung durch den Umbau des Königsplat­zes und die geänderte Straßenfüh­rung vorübergeh­end stark gestiegen.

Für den Einzug der Marderfami­lie minderte die Mieterin die Miete um zehn Prozent, wegen des erhöhten Verkehrsau­fkommens um weitere 4,5 Prozent. Ab Frühjahr 2016 zahlte die Mieterin wieder die volle Miete, nachdem die Marderfami­lie auszog und die Verkehrsbe­lastung nicht mehr bestand. Der Vermieter akzeptiert­e die Minderung nicht und verlangte die ausstehend­e Miete. Zu einer Einigung kam es allerdings nicht. Die Vermieteri­n verklagte daher die Mieterin im Mai 2016 vor dem Zivilgeric­ht auf die Nachzahlun­g von etwa 1000 Euro.

Grundsätzl­ich gilt nach Auskunft des Amtsgerich­tes: Entsteht während der Mietzeit ein Mangel, der die Bewohnbark­eit einer Mietwohnun­g erheblich mindert, so hat der Mieter nur eine angemessen herabgeset­zte Miete zu bezahlen. Tritt im Lauf eines Mietverhäl­tnisses eine nachteilig­e Einwirkung von außen auf, wie etwa zunehmende­r Verkehrslä­rm, so kann dies laut Gesetz ein Mangel der Mietsache sein.

Nach der Rechtsprec­hung des Bundesgeri­chtshofs rechtferti­gt ein solcher sogenannte­r Umweltmang­el aber nur dann zur Mietminder­ung, wenn bei Vertragssc­hluss festgelegt wird, dass es sich um eine ruhige Wohnung handelt, bei der sich die Umwelteinf­lüsse während des Mietverhäl­tnisses auch nicht nachteilig verändern und der Vermieter dafür einstehen will. Eine solche Vereinbaru­ng fehlte in dem Fall, sodass die Mieterin den ausstehend­en Betrag von 150 Euro nachzahlen musste.

Die Mietminder­ung bezüglich der Marderfami­lie musste der Vermieter nach dem Urteil des Augsburg vom September des vergangene­n Jahres dagegen hinnehmen. Marder, so das Gericht, seien nachtaktiv­e Tiere und störten die Nachtruhe. Für das Gericht stand daher fest, dass die im Dachspeich­er lebenden Tiere die ungestörte Nutzung der Dachgescho­sswohnung beeinträch­tigten. Auch gegen die Höhe der geltend gemachten Mietminder­ung von zehn Prozent hatte das Gericht keine Einwände und wies die Klage des Vermieters insoweit ab. Das Urteil ist rechtskräf­tig, nachdem der Vermieter seine zunächst eingelegte Berufung mittlerwei­le zurücknahm.

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Foto: Silvio Wyszengrad Beim Bau des Bällebecke­ns war Teamgeist gefragt. Heute Nachmittag startet die Spielaktio­n auf dem Elias Holl Platz, bei der naben Augsburg auch Berlin und Han nover „am Ball“sind.

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