Prostituierte darf „Kredit“behalten
Ehemaliger Dauergast verliert vor Gericht
Ingolstadt/München Für die beiden Damen war der Mann, der von ihrer Kollegin jetzt vor Gericht 24000 Euro forderte, kein Unbekannter. Besonders in den Sommermonaten 2015 sei er fast täglich, manchmal bereits vormittags um 11 Uhr, an der Freisinger Landstraße in München aufgekreuzt und hätte mit der Frau aus dem Kreis Pfaffenhofen, die dort als Prostituierte arbeitete, vergnügliche Stunden erlebt, erzählten sie als Zeuginnen. Eineinhalb Jahre sei das so gegangen. Bis die Ehefrau des Mannes hinter das Doppelleben kam und bemerkte, dass 24000 Euro auf dem Konto fehlten, die sie, wie aus einer E-Mail an die Prostituierte ersichtlich ist, gerne wiedersehen möchte. Und das „mit wenig freundlichen Worten“, so Richter Jochen Metz, auch deutlich machte.
Der Mann bestreitet bis heute vehement, überhaupt ein verfängliches Verhältnis mit der Prostituierten gehabt zu haben. Für das fehlende Geld hat er eine ganz andere Begründung parat– gegenüber seiner Frau und gegenüber dem Gericht: Das sei alles nur ein Darlehen an die Frau gewesen, die Rückzahlung sollte in Raten ab 30. Juli 2016 erfolgen und dann bis zum Jahr 2021 beziehungsweise 2027 abgestottert sein. Da das aber nicht der Fall war, hatte er Klage am Landgericht Ingolstadt eingereicht. Doch die hat Richter Jochen Metz jetzt abgewiesen. Denn ihm fehlen entscheidende Beweisstücke. Zum Beispiel ein Darlehensvertrag, Quittungen oder Auszahlungsbelege. Es gibt lediglich Schuldanerkenntnisse, die jedoch von keiner der beiden Parteien unterschrieben sind. Und die wohl auch erst zu dem Zeitpunkt entstanden sein dürften, als die Ehefrau von den Besuchen ihres Mannes bei der Prostituierten erfahren hatte. Nachvollziehbar sind knapp 50 Einzelüberweisungen des Mannes von Oktober 2014 bis April 2016 an Gläubiger der Frau, unter anderem an Versicherungen.
Da sich beide Seiten bei ihren Aussagen laut Metz in Widersprüche verstrickt hätten, könne letztendlich nicht bewiesen werden, wer tatsächlich im Recht sei. Mangels anderer Beweise muss die Frau das Geld nun aber nicht an den Mann zurück zahlen.