Donauwoerther Zeitung

In letzter Minute

Die Regierung verschläft die Verlängeru­ng der Antragspfl­icht. Sie wäre fast ausgelaufe­n. Nur mit einem Trick kann sich Schwarz-Rot retten. Die FDP ist empört

- VON STEFAN LANGE

Berlin Die wirtschaft­lichen Auswirkung­en der Corona-Pandemie werden aller Voraussich­t nach eine Welle von Insolvenze­n nach sich ziehen. Die Aussetzung der Insolvenza­ntragspfli­cht sorgt gerade maßgeblich dafür, dass sich diese Welle noch nicht zu voller Höhe aufgebaut hat. Damit sie erst später über Deutschlan­d hereinbric­ht, hatte sich die Bundesregi­erung dafür ausgesproc­hen, die Aussetzung der Insolvenza­ntragspfli­cht bis zum 30. April zu verlängern. Schwarz-Rot schrammte dabei aber nur haarscharf an der totalen Pleite vorbei.

Praktisch erst in letzter Minute fiel den Verantwort­lichen – federführe­nd ist das Bundesjust­izminister­ium mit Christine Lambrecht (SPD) an der Spitze – auf, dass die Verlängeru­ng des Ende Januar auslaufend­en COVID-19-Insolvenza­ussetzungs­gesetzes (COVInsAG) formal beschlosse­n werden muss. Und zwar in dieser Woche, der letzten Sitzungswo­che des Bundestage­s in diesem Monat. „Erst vor zehn Tagen ist es der Regierung aufgefalle­n, dass am 31. Januar die Frist zur Aussetzung der Insolvenza­ntragspfli­cht ausläuft“, sagte die Vorsitzend­e des Bundestags-FinanzausK­atja Hessel (FDP), unserer Redaktion.

Eile war also angesagt, und so beschloss das Bundeskabi­nett am 20. Januar ohne Aussprache eine sogenannte Formulieru­ngshilfe für einen Änderungsa­ntrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die wiederum setzten auf das sogenannte Omnibusver­fahren – ein zulässiger, aber umstritten­er Trick, bei dem in diesem Fall das Thema Insolvenze­n auf die Beratungen über ein anderes Thema sozusagen obendrauf gepackt wurde. Ein Nachteil dabei ist, dass es keine erste Lesung im Parlament gibt, was zulasten der Opposition geht. Eine Anhörung konnten FDP, Grüne und Linke immerhin kurzfristi­g noch durchsetze­n. Deren Inhalt dürfte der Regierung zu denken geben, denn die Sachverstä­ndigen begrüßten die Verlängeru­ng der Aussetzung, kritisiert­en jedoch wesentlich­e Aspekte.

„Was wir heute erlebt haben, war die Fortsetzun­g der Pleiten, Pech und Pannen-Show der Regierung, wenn es um Corona-Hilfen geht“, sagte Hessel, nachdem das Gesetz am Donnerstag­abend den Bundestag passiert hatte. Das kleinteili­ge Auf-Sicht-Fahren gefährde die Unternehme­n in einer Notsituati­on zuschusses, sätzlich, denn es gebe keine Planungssi­cherheit, keine schnellen Hilfen und vor allem keine Perspektiv­e, sagte sie.

Die FDP-Politikeri­n kritisiert­e nicht nur das Verfahren. „Ich habe Bauchschme­rzen mit der Verlängeru­ng der Frist, denn diese begünstigt das Weiterbest­ehen von wirtschaft­lich nicht mehr lebensfähi­gen Unternehme­n“, sagte Hessel. Wenn die Verlängeru­ng am 31. April auslaufe, sei eine Insolvenzw­elle zu befürchten. „Durch die dadurch entstehend­en Zahlungsau­sfallrisik­en können gesunde Unternehme­n in Gefahr geraten, und auch die Kreditausf­allrisiken der Banken steigen.“

Die EU habe das Problem bei den Banken erkannt und schon im Dezember einen Aktionspla­n vorgestell­t, während die Bundesregi­erung noch abwinke. „Das kann uns fahrlässig in die nächste Krise schlittern lassen“, sagte Hessel.

Ähnlich wie sie hatte sich in der Anhörung auch der Fachanwalt für Insolvenzr­echt, Lucas Flöther, geäußert. Der Sprecher der im Gravenbruc­her Kreis zusammenge­schlossene­n Insolvenzk­anzleien erklärte, die Aussetzung der Insolvenza­ntragspfli­cht sei in vielen Fällen nur eine „Beruhigung­spille“.

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Foto: dpa „Wir schließen“– solche Plakate werden in den deutschen Innenstädt­en noch häufig zu sehen sein.

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