Burka und Niqab verboten
Wer in Dänemark sein Gesicht verdeckt, muss Strafe zahlen
Stockholm/Kopenhagen In Dänemark ist es – ähnlich wie in Frankreich und Österreich – seit Mittwoch verboten, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Das seit Mittwoch geltende Gesetz umfasst neben Ganzkörper- bzw. Gesichtsschleiern wie Burkas und Niqabs auch Sturmhauben, Ski- oder andere gesichtsbedeckende Masken sowie falsche Bärte, wie aus einer Erklärung des Justizministeriums in Kopenhagen hervorgeht. Das dänische Parlament hatte das Verbot im Mai beschlossen – Verstöße sollen künftig mit Geldbußen zwischen umgerechnet 134 bis zu 1340 Euro geahndet werden.
Nicht unter das Verbot fallen sollen künftig Winterbekleidung wie Schals sowie Kostüme und Masken zum Karneval oder zu Halloween. Kritiker bemängeln, die VerbotsRegeln seien nicht ausreichend ausgearbeitet. Eine Studie aus dem Jahr 2010 hatte ergeben, dass ein BurkaVerbot bis zu 200 Frauen in Dänemark treffen könnte, die sich voll verschleierten. Dänemark hat etwa 5,7 Millionen Einwohner.
Die Vollverschleierung ist in einigen anderen europäischen Ländern ebenfalls verboten. In Frankreich und Belgien existieren bereits seit 2011 entsprechende Regeln, in Österreich seit dem 1. Oktober 2017. In der Alpenrepublik soll das Gesetz explizit die Integration von Muslimen durch Anpassung an europäische Sitten fördern – Verstöße kosten bis zu 150 Euro. Laut einer Zwischenbilanz der österreichischen Behörden ein halbes Jahr nach Einführung des Verbots waren rund 50 Menschen angezeigt worden. In Frankreich werden Verstöße gegen das Verbot für Ganzkörperschleier mit 150 Euro bestraft. Wie die Tageszeitung Ende Mai berichtete, wurden seit Einführung des Gesetzes etwas mehr als 1600 kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.
Wer sich in Belgien wiederholt nicht an die Regeln hält, kann sogar mit mehreren Tagen Haft bestraft werden. Größere Diskussionen über die Regelung gab es zuletzt nicht mehr. Grund dafür dürfte auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sein. Dieser hatte 2017 eine Beschwerde von zwei Musliminnen zurückgewiesen, die aus religiösen Gründen einen Niqab tragen.