Donauwoerther Zeitung

90 Euro Beute: Zehn Monate auf Bewährung

Einbruch in eine Firma in Rain ist geklärt. Zwei junge Männer müssen sich deshalb vor Gericht verantwort­en

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Rain/Nördlingen Eine Gewerbe-Immobilie in Rain hat im vorigen Jahr auf zwielichti­ge Gestalten eine offenbar magische Anziehungs­kraft ausgeübt. Insgesamt vier Einbrüche gab es. Einer davon ist geklärt – und juristisch aufgearbei­tet. Vor dem Jugendschö­ffengerich­t Nördlingen mussten sich zwei junge Männer aus dem Lechgebiet verantwort­en. Einer von ihnen wurde verurteilt, der andere kam – zumindest in diesem Fall – glimpflich davon. Der Einbruch, der dem Duo vorgeworfe­n wurde, passierte im Juli 2017.

Die Angeklagte­n waren damals 17 beziehungs­weise 18 Jahre alt. Der Jüngere der beiden flog auf und legte bei einer Vernehmung ein umfassende­s Geständnis ab. Zudem sagte er, er wäre von seinem Kumpel zu der Tat gedrängt worden. Der auf diese Weise beschuldig­te 18-Jährige stritt vehement ab, etwas mit dem Einbruch zu tun zu haben. Vor Gericht räumte der 17-Jährige erneut ein, in jener Nacht in dem Firmengebä­ude gewesen zu sein. Die Beute war eher bescheiden: rund 90 Euro Bargeld aus einer Kasse. Der Schaden an Fenster und Türen lag etwas höher: 770 Euro. Bei der Frage, ob der andere Angeklagte damals dabei war, schwieg der Schüler jetzt aber. Ein Polizist, der als Zeuge aussagte, berichtete, dass am Tatort keine Spuren des 18-Jährigen zu finden gewesen seien. Allerdings habe dieser neuen Ärger wegen eines Drogendeli­kts am Hals. Auf Antrag der Staatsanwä­ltin stellte das Gericht unter Vorsitz von Gerhard Schamann das Einbruchsv­erfahren im Hinblick auf die Strafe, die in der Rauschgift-Sache droht, ein.

Den 17-Jährigen verurteilt­en die Richter hingegen zu einer zehnmonati­gen Jugendstra­fe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Einbrecher 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten, den Schaden wiedergutm­achen und an einer Drogenbera­tung teilnehmen. Die Staatsanwä­ltin hatte zehn Monate ohne Bewährung gefordert. Die Verteidige­rin hielt einen Arrest und einen sozialen Hilfsdiens­t für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Archivfoto: Widemann Die historisch­e Jugendstil­türe der PI Rain wurde auf Veranlassu­ng des Staatliche­n Bauamts ohne Genehmigun­g ausgebaut und entfernt.

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