90 Euro Beute: Zehn Monate auf Bewährung
Einbruch in eine Firma in Rain ist geklärt. Zwei junge Männer müssen sich deshalb vor Gericht verantworten
Rain/Nördlingen Eine Gewerbe-Immobilie in Rain hat im vorigen Jahr auf zwielichtige Gestalten eine offenbar magische Anziehungskraft ausgeübt. Insgesamt vier Einbrüche gab es. Einer davon ist geklärt – und juristisch aufgearbeitet. Vor dem Jugendschöffengericht Nördlingen mussten sich zwei junge Männer aus dem Lechgebiet verantworten. Einer von ihnen wurde verurteilt, der andere kam – zumindest in diesem Fall – glimpflich davon. Der Einbruch, der dem Duo vorgeworfen wurde, passierte im Juli 2017.
Die Angeklagten waren damals 17 beziehungsweise 18 Jahre alt. Der Jüngere der beiden flog auf und legte bei einer Vernehmung ein umfassendes Geständnis ab. Zudem sagte er, er wäre von seinem Kumpel zu der Tat gedrängt worden. Der auf diese Weise beschuldigte 18-Jährige stritt vehement ab, etwas mit dem Einbruch zu tun zu haben. Vor Gericht räumte der 17-Jährige erneut ein, in jener Nacht in dem Firmengebäude gewesen zu sein. Die Beute war eher bescheiden: rund 90 Euro Bargeld aus einer Kasse. Der Schaden an Fenster und Türen lag etwas höher: 770 Euro. Bei der Frage, ob der andere Angeklagte damals dabei war, schwieg der Schüler jetzt aber. Ein Polizist, der als Zeuge aussagte, berichtete, dass am Tatort keine Spuren des 18-Jährigen zu finden gewesen seien. Allerdings habe dieser neuen Ärger wegen eines Drogendelikts am Hals. Auf Antrag der Staatsanwältin stellte das Gericht unter Vorsitz von Gerhard Schamann das Einbruchsverfahren im Hinblick auf die Strafe, die in der Rauschgift-Sache droht, ein.
Den 17-Jährigen verurteilten die Richter hingegen zu einer zehnmonatigen Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Einbrecher 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, den Schaden wiedergutmachen und an einer Drogenberatung teilnehmen. Die Staatsanwältin hatte zehn Monate ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigerin hielt einen Arrest und einen sozialen Hilfsdienst für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.