Auch der Denkmalschutz wurde ignoriert
Entfernung der Jugendstil-Türe
Rain Das Staatliche Bauamt Augsburg hat beim Austausch der Jugendstil-Türe an der Rainer Polizei-Inspektion (wir berichteten) versäumt, sämtliche relevanten Stellen in Kenntnis zu setzen. Nicht nur die Stadt Rain ist dabei außen vor geblieben, auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde übergangen. Wie die dortige Pressesprecherin Dorothee Ott auf Anfrage mitteilt, wäre eine denkmalrechtliche Erlaubnis für den Austausch zwingend notwendig gewesen, auch wenn das Gebäude Hauptstraße 50 nicht als Einzeldenkmal eingetragen ist.
Das ergibt sich aus den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes, Artikel 1 Satz 1, das Dorothee Ott wie folgt zitiert: „Ein Denkmal ist eine vom Menschen geschaffene Sache, deren Erhaltung aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Weiter erklärt die Pressesprecherin: „Ein Ensemble ist dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Artikel 1, Satz 3) zufolge eine Mehrheit von baulichen Anlagen – auch dann, wenn keine oder nur einzelne dazugehörige bauliche Anlagen die Voraussetzungen von Absatz 1 erfüllen, das Orts-, Platz- oder Straßenbild aber insgesamt erhaltenswürdig ist. Bei einem denkmalgeschützten Ensemble geht es darum, dass das Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltungswürdig ist.“Demzufolge stehen in einem Ensemble auch einzelne Bestandteile von nicht als Einzeldenkmal geschützten Gebäuden unter Schutz. Denn das Ensemble insgesamt ist ein Denkmal.
Wer ein Denkmal verändern, umbauen oder abbrechen möchte, braucht dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis, auch das schreibt das Bayerische Denkmalschutzgesetz vor (Artikel 6). An der Entscheidung über diese Erlaubnis wäre in diesem Fall die Regierung von Schwaben als zuständige Genehmigungsbehörde zu beteiligen gewesen. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist derzeit noch offen. Jetzt ist die Regierung gefragt.