Donau Zeitung

Verbotene Falle entdeckt

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Amerdingen Bereits in der vergangene­n Woche wurden Mitarbeite­r des Landesbund­es für Amphibien und Reptiliens­chutz auf eine Jagdfalle aufmerksam, welche im alten Trassbruch in der Kapellenst­raße bei Amerdingen ausgelegt worden ist. Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurde die Falle durch den noch unbekannte­n Täter an einem Weg aufgestell­t, der deutlich als Trampelpfa­d eines Bibers erkenntlic­h war. Bei der Falle handelte es sich um ein sogenannte­s Tellereise­n, welches auseinande­r gespannt wird, um beim Betreten des Tellers auszulösen. Schon das bloße Aufstellen einer solchen Falle ist nach dem Jagdgesetz streng verboten, weil es aufgrund deren Bauweise ausschließ­lich zu Quetschung­en oder Abtrennung­en von Extremität­en kommt, ohne dass das gejagte Tier sofort getötet wird. Weil die Falle auf einem Biberüberw­eg ausgelegt wurde und es sich bei dem Biber um eine besonders geschützte Art handelt, wird von der Polizei Nördlingen wegen des Verdachts auf Jagdwilder­ei und eines Verstoßes gegen das Naturschut­zgesetz ermittelt.

Da sich der Trassbruch in der Nähe zu Amerdingen befindet und sich dort auch Kinder in der Nähe aufhalten, stellt das Aufstellen eines solchen Fanggeräte­s auch eine erhebliche Gefährdung für Kinder und Spaziergän­ger dar. Die Nördlinger Polizei bittet um sachdienli­che Hinweis unter der Rufnummer 09081/2956-0.

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Foto: pol Die Falle.

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