Ein Schildbürgerstreich folgt dem anderen
Zu den Artikeln „Lauingen schaltet Am peln an“vom 23. Februar und „Grünes Licht in Lauingen“vom 24. Februar: Seit Freitag gibt es in Lauingen auf der Herzog-Georg-Straße und Teilen einiger Seitenstraßen den zuvor im Rathaus vehement verteidigten verkehrsberuhigten Bereich nicht mehr. Offensichtlich ist man angesichts des anstehenden Prozesses vor dem Verwaltungsgericht Augsburg nun zu der „Einsicht“gelangt, dass diese Verkehrsanordnung aufgrund des viel zu hohen Verkehrsaufkommens und der fehlenden baulichen Umgestaltungen rechtswidrig gewesen ist! Leider sieht es mit der seit 23. Februar 2018 in die bisher schon bestehende Tempo-30-Zone integrierten „Tempo-20-Zone“und der zeitgleichen Inbetriebnahme der Lichtzeichenanlagen im Bereich der Kreuzungen/Einmündungen Geiselinastraße bzw. Brüder-/Albertusstraße auch nicht besser aus, denn Lichtzeichenanlagen und Geschwindigkeitszonen schließen sich rechtlich gegenseitig aus (§ 45 Absatz 1c Satz 3 StVO)! Daran ändert auch eine Bewohnerbefragung nichts, denn eine solche hat – offenbar im Gegensatz zu der Meinung im Rathaus Lauingen – keine „gesetzgebende Funktion“!
Die bestehenden Verhältnisse (zu hohes Verkehrsaufkommen, fehlende Voraussetzungen für eine rechtlich zulässige Rechts-vorLinks-Regelung usw.) auf der Herzog-Georg-Straße sprechen absolut gegen eine Einrichtung von Zonenregelungen zur Geschwindigkeitsreduzierung! Ich habe daher der Stadtverwaltung Lauingen Anfang Dezember 2017 einen Vorschlag zu einer rechtmäßigen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h mit Zeichen 274 unterbreitet, bei der es sowohl Lichtzeichenanlagen, Markierungslinien, Fußgängerüberwege und auch vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen (Zeichen 301, 306, 205, 206) geben darf – also ein Optimum an Verkehrssicherheit für alle! Weshalb man sich im Stadtrat stattdessen für rechtswidrige, gefahren- und kostenträchtige andere Maßnahmen entschieden hat, ist daher kaum nachvollziehbar!
Horst Böhringer, Dillingen