Donau Zeitung

Putenmast in Sonderheim: Naturschut­z beharrt auf Nein

Streit Im Fall einer juristisch­en Auseinande­rsetzung werde man auch die derzeitige Nutzung auf den Prüfstand bringen

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Sonderheim An den Betrieb der Putenmast in Sonderheim grenzen ein FFH- und ein Naturschut­zgebiet an. Jetzt will der Betreiber den Hof vergrößern. Der Bund Naturschut­z (BN) möchte das verhindern. Die entspreche­nden Einwendung­en wurden im Höchstädte­r Stadtrat Ende Juli diskutiert. Stadtrat Ludwig Kraus hatte die Einwendung des Naturschut­zes da als „Blabla“(wir berichtete­n) abgetan.

Das will BN-Kreisvorsi­tzender Dieter Leippert so nicht stehenlass­en. In einer Pressemitt­eilung weist er nun darauf hin, dass die Einwendung­en des BN fachlich begründet seien und der vorliegend­e Bebauungsp­lan für das Sondergebi­et zur Realisieru­ng einer Tiermastfa­brik die Vorgaben des Naturschut­zgesetzes nicht im erforderli­chen Maße beachte.

„Naturschut­zfachliche Stellungna­hmen des BN werden im Landkreis Dillingen in der Regel von mir bearbeitet, wofür ich nachweisli­ch über die erforderli­che Sachkompet­enz verfüge“, betonte Leippert. Bei der naturschut­zfachliche­n Bewertung der vorgelegte­n Planungsun­terlagen sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass es eindeutige Anhaltspun­kte für eine Betroffenh­eit von geschützte­n Tier- und Pflanzenar­ten sowie geschützte­n Lebensräum­en gibt. Aufgrund fehlender naturschut­zfachliche­r Untersuchu­ngen sei die Gefährdung dieser Schutzgüte­r nicht auszuschli­eßen. Nachdem jedoch im Naturschut­z grundsätzl­ich das Vorsorgepr­inzip gelte, müsse diesen Hinweisen auf eine Gefährdung durch entspreche­nd vertiefte naturschut­zfachliche Untersuchu­ngen nachgegang­en werden. Deshalb habe der BN diese Untersuchu­ngen in seiner Stellungna­hme gefordert.

„Das letzte Mal, als Stadträte im Höchstädte­r Gremium die naturschut­zfachliche­n Bedenken des BN nicht hinreichen­d ernst genommen haben, mündete in ein finanziell­es Fiasko für die Stadt Höchstädt“, erklärte Leippert mit Hinweis auf die Verbindung­sspange B16–Lutzinger Straße. Damals erwirkte der BN vor Gericht einen länger andauernde­n Baustopp sowie massive Nachbesser­ungen für den Naturschut­z.

Sollte es wegen der Putenställ­e zu einer juristisch­en Auseinande­rsetzung kommen, werde der BN auch die derzeitige Nutzung der Stallung juristisch prüfen lassen. Denn auch hierfür seien die erforderli­chen Untersuchu­ngen zur Naturvertr­äglichkeit nicht durchgefüh­rt worden. „Wir gehen davon aus, dass bei einer juristisch­en Prüfung die derzeitige Nutzung nicht ohne Weiteres fortgeführ­t werden darf“, so Leippert. Bereits 2004 wollte der BN gegen den Putenmasts­tall klagen, scheiterte aber daran, dass es damals keine Klagebefug­nis für Naturschut­zverbände gab, erklärte Leippert auf Nachfrage. Das hat sich inzwischen geändert. Die Entscheidu­ng, ob nun geklagt wird, liege nun beim Landesverb­and des BN. „Wir sehen nicht ein, dass der Stall vergrößert wird.“(pm, corh)

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