Putenmast in Sonderheim: Naturschutz beharrt auf Nein
Streit Im Fall einer juristischen Auseinandersetzung werde man auch die derzeitige Nutzung auf den Prüfstand bringen
Sonderheim An den Betrieb der Putenmast in Sonderheim grenzen ein FFH- und ein Naturschutzgebiet an. Jetzt will der Betreiber den Hof vergrößern. Der Bund Naturschutz (BN) möchte das verhindern. Die entsprechenden Einwendungen wurden im Höchstädter Stadtrat Ende Juli diskutiert. Stadtrat Ludwig Kraus hatte die Einwendung des Naturschutzes da als „Blabla“(wir berichteten) abgetan.
Das will BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert so nicht stehenlassen. In einer Pressemitteilung weist er nun darauf hin, dass die Einwendungen des BN fachlich begründet seien und der vorliegende Bebauungsplan für das Sondergebiet zur Realisierung einer Tiermastfabrik die Vorgaben des Naturschutzgesetzes nicht im erforderlichen Maße beachte.
„Naturschutzfachliche Stellungnahmen des BN werden im Landkreis Dillingen in der Regel von mir bearbeitet, wofür ich nachweislich über die erforderliche Sachkompetenz verfüge“, betonte Leippert. Bei der naturschutzfachlichen Bewertung der vorgelegten Planungsunterlagen sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass es eindeutige Anhaltspunkte für eine Betroffenheit von geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie geschützten Lebensräumen gibt. Aufgrund fehlender naturschutzfachlicher Untersuchungen sei die Gefährdung dieser Schutzgüter nicht auszuschließen. Nachdem jedoch im Naturschutz grundsätzlich das Vorsorgeprinzip gelte, müsse diesen Hinweisen auf eine Gefährdung durch entsprechend vertiefte naturschutzfachliche Untersuchungen nachgegangen werden. Deshalb habe der BN diese Untersuchungen in seiner Stellungnahme gefordert.
„Das letzte Mal, als Stadträte im Höchstädter Gremium die naturschutzfachlichen Bedenken des BN nicht hinreichend ernst genommen haben, mündete in ein finanzielles Fiasko für die Stadt Höchstädt“, erklärte Leippert mit Hinweis auf die Verbindungsspange B16–Lutzinger Straße. Damals erwirkte der BN vor Gericht einen länger andauernden Baustopp sowie massive Nachbesserungen für den Naturschutz.
Sollte es wegen der Putenställe zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, werde der BN auch die derzeitige Nutzung der Stallung juristisch prüfen lassen. Denn auch hierfür seien die erforderlichen Untersuchungen zur Naturverträglichkeit nicht durchgeführt worden. „Wir gehen davon aus, dass bei einer juristischen Prüfung die derzeitige Nutzung nicht ohne Weiteres fortgeführt werden darf“, so Leippert. Bereits 2004 wollte der BN gegen den Putenmaststall klagen, scheiterte aber daran, dass es damals keine Klagebefugnis für Naturschutzverbände gab, erklärte Leippert auf Nachfrage. Das hat sich inzwischen geändert. Die Entscheidung, ob nun geklagt wird, liege nun beim Landesverband des BN. „Wir sehen nicht ein, dass der Stall vergrößert wird.“(pm, corh)