Verdächtige sprechen über Feuer Attacke
Ermittlungen Die Flüchtlinge geben zu, am Tatort gewesen zu sein. Der Hauptverdächtige ist ein 21-jähriger Syrer
Berlin Die sieben jungen Männer, die in der Nacht zum 25. Dezember einen schlafenden Obdachlosen in Berlin angezündet haben sollen, haben sich zu der Tat geäußert. Laut der Staatsanwaltschaft haben sie unterschiedliche Angaben zu ihrer Tatbeteiligung gemacht.
Die jungen Männer im Alter zwischen 15 und 21 Jahren haben alle bei ihren Vernehmungen eingeräumt, in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag im U-Bahnhof Schönleinstraße gewesen zu sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dies wäre auch schwer abzustreiten gewesen, hieß es. Überwachungskameras filmten die Verdächtigen. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Ihnen wird gemeinschaftlicher versuchter Mord vorgeworfen.
Alle sieben kamen nach Angaben von Ermittlern zwischen 2014 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland. Sechs stammen aus Syrien, einer aus Libyen. Die jungen Männer waren nach Auskunft der Behörden in verschiedenen Berliner Flüchtlingsunterkünften untergebacht. Einige waren der Polizei schon wegen kleinerer Delikte bekannt. Der Hauptverdächtige ist ein 21-jähriger Syrer. Ihm und seinen sechs Begleitern wird vorgeworfen, den schlafenden und alkoholisierten Obdachlosen angezündet zu haben. Der 37-Jährige stammt aus Polen und wurde noch in der Tatnacht von der Polizei vernommen. Wo er sich mittlerweile aufhält, ist nicht bekannt. Im Winter suchen viele Obdachlose aus Osteuropa Schutz in Berlin, weil das Hilfssystem in ihrer Heimat schlechter ist – oder es gar keines gibt.
Sollten die sieben Verdächtigen tatsächlich wegen versuchten Mordes angeklagt werden, drohen ihnen Freiheitsstrafen nicht unter drei Jahren. Unter Umständen kann laut Berliner Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, stellt sich noch he- raus. Zunächst muss weiter ermittelt werden. Erst dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erheben möchte. Es ist möglich, dass sich bei den Ermittlungen der Tatvorwurf gemeinschaftlicher versuchter Mord nicht erhärten lässt und heruntergestuft wird.
Die Brandattacke hat bei vielen die Frage aufgeworfen, ob Flüchtlinge häufiger Straftaten begehen. Die Antwort ist nein. Die polizeiliche Kriminalstatistik für 2015 zeigt keine überproportionale Kriminalitätsrate bei Zuwanderern. 13400 Straftaten werden Menschen mit dem Status Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtling, einer Duldung oder unerlaubtem Aufenthalt zugerechnet. 5700 davon sind Diebstähle, zumeist in Läden. Auch gut 2000 Vermögens- und Fälschungsdelikte wurden registriert, und es gab 80 Verfahren wegen Sexualdelikten. Die Zahl der Straftaten gegen das Leben lag im einstelligen Bereich. Es gab aber keine Toten. (dpa)