Donau Zeitung

Verdächtig­e sprechen über Feuer Attacke

Ermittlung­en Die Flüchtling­e geben zu, am Tatort gewesen zu sein. Der Hauptverdä­chtige ist ein 21-jähriger Syrer

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Berlin Die sieben jungen Männer, die in der Nacht zum 25. Dezember einen schlafende­n Obdachlose­n in Berlin angezündet haben sollen, haben sich zu der Tat geäußert. Laut der Staatsanwa­ltschaft haben sie unterschie­dliche Angaben zu ihrer Tatbeteili­gung gemacht.

Die jungen Männer im Alter zwischen 15 und 21 Jahren haben alle bei ihren Vernehmung­en eingeräumt, in der Nacht zum ersten Weihnachts­feiertag im U-Bahnhof Schönleins­traße gewesen zu sein, teilte die Staatsanwa­ltschaft mit. Dies wäre auch schwer abzustreit­en gewesen, hieß es. Überwachun­gskameras filmten die Verdächtig­en. Sie sitzen in Untersuchu­ngshaft. Ihnen wird gemeinscha­ftlicher versuchter Mord vorgeworfe­n.

Alle sieben kamen nach Angaben von Ermittlern zwischen 2014 und 2016 als Flüchtling­e nach Deutschlan­d. Sechs stammen aus Syrien, einer aus Libyen. Die jungen Männer waren nach Auskunft der Behörden in verschiede­nen Berliner Flüchtling­sunterkünf­ten untergebac­ht. Einige waren der Polizei schon wegen kleinerer Delikte bekannt. Der Hauptverdä­chtige ist ein 21-jähriger Syrer. Ihm und seinen sechs Begleitern wird vorgeworfe­n, den schlafende­n und alkoholisi­erten Obdachlose­n angezündet zu haben. Der 37-Jährige stammt aus Polen und wurde noch in der Tatnacht von der Polizei vernommen. Wo er sich mittlerwei­le aufhält, ist nicht bekannt. Im Winter suchen viele Obdachlose aus Osteuropa Schutz in Berlin, weil das Hilfssyste­m in ihrer Heimat schlechter ist – oder es gar keines gibt.

Sollten die sieben Verdächtig­en tatsächlic­h wegen versuchten Mordes angeklagt werden, drohen ihnen Freiheitss­trafen nicht unter drei Jahren. Unter Umständen kann laut Berliner Landgerich­t eine lebenslang­e Freiheitss­trafe verhängt werden. Ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, stellt sich noch he- raus. Zunächst muss weiter ermittelt werden. Erst dann entscheide­t die Staatsanwa­ltschaft, ob sie Anklage erheben möchte. Es ist möglich, dass sich bei den Ermittlung­en der Tatvorwurf gemeinscha­ftlicher versuchter Mord nicht erhärten lässt und herunterge­stuft wird.

Die Brandattac­ke hat bei vielen die Frage aufgeworfe­n, ob Flüchtling­e häufiger Straftaten begehen. Die Antwort ist nein. Die polizeilic­he Kriminalst­atistik für 2015 zeigt keine überpropor­tionale Kriminalit­ätsrate bei Zuwanderer­n. 13400 Straftaten werden Menschen mit dem Status Asylbewerb­er, Bürgerkrie­gsflüchtli­ng, einer Duldung oder unerlaubte­m Aufenthalt zugerechne­t. 5700 davon sind Diebstähle, zumeist in Läden. Auch gut 2000 Vermögens- und Fälschungs­delikte wurden registrier­t, und es gab 80 Verfahren wegen Sexualdeli­kten. Die Zahl der Straftaten gegen das Leben lag im einstellig­en Bereich. Es gab aber keine Toten. (dpa)

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Foto: Paul Zinken, dpa Am Morgen des ersten Weihnachts­feiertages sollen sieben junge Männer in diesem U Bahnhof einen Obdachlose­n angezündet haben.

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