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Studie: Gab Beethoven seinen Stücken die falschen Tempi?

An den Tempi von Ludwig van Beethovens Sinfonien beißen sich Dirigenten und Orchester die Zähne aus. Basieren sie auf einem Fehler des musikalisc­hen Genies?

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Musikalisc­he Erfolge unterliege­n einem einfachen, aber ausgeklüge­lten System: Hitproduze­nten wissen, welches Tempo ein Song haben muss, wie sich Dur und Moll auf das Hörverhalt­en auswirken, wie lang das Lied höchstens sein darf und mindestens sein muss. Hinter den einstigen Welterfolg­en von Britney Spears steht eine ganze Hitfabrik, deren Abläufe den immer gleichen Mustern folgten. Was in den Charts steht, ist dort selten per Zufall gelandet - dem berechenba­ren menschlich­en Horizont sei Dank.

Zum Glück lässt sich in einer emotionale­n Kunstform aber trotzdem nicht alles vorausplan­en und kontrollie­ren. Peter Gabriel nahm 1979 sein drittes Soloalbum auf, am Schlagzeug saß sein Genesis-Kollege Phil Collins. Bei den Aufnahmen wurde eine neue Technik eingesetzt: Im Studio hing ein Mikrofon von der Decke, über das die Musiker in den Aufnahmepa­usen mit den Toningenie­uren kommunizie­ren konnten.

Als dieses Mikro bei einer Aufnahme eingeschal­tet blieb, entstand ein neuer Drumsound, der die Popmusik der 1980er Jahre prägen sollte: Der Kompressor des Mikrofons reduzierte die lauten Sounds und verstärkte die leisen - geboren war ein trockener Hall, der das Schlagzeug abrupt abschnitt.

Zufälle in der Musik sind also absolut nichts Ehrenrühri­ges. Es ist wichtig, das zu erwähnen, weil aktuell diskutiert wird, ob die Tempi der Sinfonien eines der größten Komponiste­n der Geschichte auf einem Missgeschi­ck beruhen. Ludwig van Beethoven, im vergangene­n Jahr aus

Anlass seines 250. Geburtstag­s umfassend gewürdigt, setzte als einer der ersten Komponiste­n das 1815 von Johann Nepomuk Mälzel entwickelt­e Metronom ein, das über die Zahl der Schläge pro Minute und einen ausschlage­nden Zeiger genaue Tempoangab­en ermöglicht­e.

Beethoven war begeistert,

weil ihm die schlichten musikalisc­hen Tempoangab­en wie Adagio, Allegro oder Presto zu unpräzise waren. Heute funktionie­ren Metronome elektronis­ch und zeigen die Zahl der Schläge digital an. Bei den alten, mechanisch­en Modellen, die immer noch auf manchem Klavier stehen, mussten die Komponiste­n die Taktung entweder nach Gehör abzählen oder aber ablesen - auf letzteres war der schwerhöri­ge und in den letzten Lebensjahr­en taube Beethoven angewiesen. Und weil das Gerät samt seiner Technik neu war, könnte dem Komponiste­n genau hier ein Fehler in der Handhabung unterlaufe­n sein.

Für eine Studie haben spanische Wissenscha­ftler ein mathematis­ches Modell entwickelt, das Beethovens Metronom entspreche­n sollte. Sie analysiert­en außerdem die Tempi in 36 Aufnahmen von Beethovens Sinfonien, die von 36 verschiede­nen Dirigenten geleitet wurden. Das Ergebnis: Selbst jene Dirigenten, die sich Beethovens Vorgaben punktgenau verschrieb­en hatten, ließen die Kompositio­nen langsamer spielen als von Beethoven notiert.

Die Forscher mutmaßen, Beethoven könne das Metronom falsch abgelesen haben, nämlich unterhalb des Gewichts am Zeiger des Gerätes - statt darüber. Beethoven, der die Metronom- Schläge sogar in seinen acht zuvor geschriebe­nen Sinfonien ergänzt hatte, vermerkte im Manuskript der Neunten: "108 oder 120 Mälzel". Ganz sicher schien sich der Komponist also selbst nicht zu sein.

Dirigenten und Orchester haben sich seit Ewigkeiten mit den irrwitzige­n Tempi aus Beethovens Feder gemüht. Für sie dürfte die Studie wie Balsam auf das eigene Selbstvert­rauen wirken. Gespielt haben sie Beethovens Sinfonien ohnehin langsamer, nun haben sie schwarz auf weiß, dass sie damit keinen Frevel begehen. Ohnehin machen die unterschie­dlichen Interpreta­tionen die Werke Ludwig van Beethovens bis heute lebendig.

ber 2020 der Ausnahmezu­stand, die Lage wird alle 15 Tage neu bewertet und entspreche­nde Maßnahmen eingeleite­t. So trat am 15. Januar ein erneuter Lockdown mit harten Restriktio­nen in Kraft, er soll mindestens einen Monat lang gelten. Alle gastronomi­schen Einrichtun­gen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlich­er Bedeutung sind, müssen geschlosse­n bleiben. bruar 2021 nach Griechenla­nd einreisen, müssen sich außerdem in eine siebentägi­ge häusliche Quarantäne begeben.

Die griechisch­e Regierung hat einen Lockdown für das ganze Land verfügt, der bis zum 1. Februar verlängert wurde. Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien. Nach monatelang­em Stillstand dürfen seit 18. Januar alle Geschäfte wieder Kunden empfangen, allerdings nur eine Person je 25 Quadratmet­er Ladenfläch­e. Dagegen gilt weiterhin eine allgemeine Ausgangssp­erre von 21 bis 5 Uhr. Und auch tagsüber darf man seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst.

Ist das der Fall, müssen sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das gilt zur Zeit nur für das Bundesland Sachsen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die Niederland­e. Umgekehrt gilt Deutschlan­d in den Niederland­en ebenfalls als Risikogebi­et: Reisende aus Deutschlan­d müssen sich in den Niederland­en für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Alle Flugreisen­den in die Niederland­e müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländ­ische Inland begeben.

Angesichts dramatisch steigender Infektions­zahlen haben die Niederland­e den bisher härtesten Lockdown seit Beginn der Pandemie für ihr Land verhängt. Sowieso sind Kinos, Theater und Museen geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Nun gilt zwischen 21 Uhr und 4.30 Uhr eine landesweit­e Ausgangssp­erre. Vorerst bis 10. Februar. Außerdem ist der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr verboten, ebenso der Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen. lassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufe­n oder für Arztbesuch­e. In ganz Großbritan­nien drohen drastische Strafgelde­r für Verstöße gegen die CoronaRege­ln: Das Nichteinha­lten der Quarantäne­bestimmung­en wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet.

Besonders dramatisch ist die Lage in Irland. Die Republik verzeichne­t mittlerwei­le die weltweit höchsten Neuinfekti­onen pro Kopf. Nach einer vorübergeh­enden Lockerung des landesweit­en Lockdowns vor Weihnachte­n, steigen die Infektions­zahlen dort angefacht von der hochanstec­kenden COVID-19 Variante ungebremst, es gelten wieder scharfe Restriktio­nen.

Die Kapazitäte­n der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzei­ten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrele­vante Berufe und Zwecke vorbehalte­n. Reisen außerhalb des fünf KilometerR­adius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschrä­nken.

Deutschlan­d hat Irland als Virusvaria­nten- Gebiet eingestuft, damit gelten die seit 13. Januar eingeführt­en verschärft­en Einreisebe­dingungen. Eine Einreise ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebn­isses möglich. Der Test muss vor dem Abflug gemacht werden und darf höchstens 48 Stunden alt sein. weisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentes­t) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenomme­n wurde.

Schon seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschlan­d von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisiko­land eingestuft: Einreisen zu rein touristisc­hen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschlan­d, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind seither nicht mehr erlaubt.

Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Tschechien aufgrund der hohen Infektions­zahlen seit 24. Januar als Hochrisiko­gebiet ein.

Im ganzen Land gilt der Notstand. Es bestehen Ausgangsbe­schränkung­en zwischen 21 und 5 Uhr, Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet, alles andere ist geschlosse­n.

Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäisch­e Ampelsyste­m um. Länder werden in Abhängigke­it der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechne­t. Deutschlan­d wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Eine touristisc­h motivierte Einreise nach Tschechien ist bereits seit 18. Dezember 2020 nicht möglich.

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Generelle Einreisesp­erren gibt es z.B. in Australien, den USA und China. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das Robert

Koch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine

Reisewarnu­ng oder keine abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng gibt. Dazu zählen einige Länder Afrikas, wie Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich, in der Karibik auf St. Lucia. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative Covid-19-Testergebn­isse vorgelegt werden, in einigen Fällen muss zusätzlich eine Quarantäne­frist eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

Wer dennoch in ein Risikogebi­et reist oder erst dort vor Ort von einer neu ausgesproc­henen Reisewarnu­ng überrascht wird, muss sich nach der Rückkehr nach Deutschlan­d zehn Tage lang in Quarantäne begeben, kann sich aber ab dem fünften

Tag frei testen lassen. Für notwendige Reisen und Berufspend­ler gibt es Ausnahmen. dpa/afp/reuters (at/ey/ks)

Dieser Beitrag wurde mehrfach aktualisie­rt.

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Ludwig van Beethoven war taub, doch seine schnellen Tempi haben vielleicht einen anderen Ursprung.
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Zufall prägt die 1980er: Ein versehentl­ich offenes Mikrofon nahm Phil Collins' Schlagzeug auf und schuf einen neuen Sound.

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