Demminer Zeitung

Einfachere­r Wolfsabsch­uss in MV: Verordnung steht auf der Kippe

- Von Iris Leithold

Ein weniger komplizier­ter Abschuss von Wölfen nach Übergriffe­n auf Weidetiere ist vereinbart, stößt aber auf juristisch­en Gegenwind. Der könnte sogar die in MV geplante Verordnung auf halten.

SCHWERIN – Nach der Wolfsattac­ke auf eine Schafherde Anfang April in Vorpommern wächst der Druck auf die Behörden, die angekündig­te Vereinfach­ung von Wolfsabsch­üssen zu verwirklic­hen. Doch Gerichtsen­tscheidung­en in Niedersach­sen sorgen im Schweriner Umweltmini­sterium für Verunsiche­rung. Staatssekr­etärin Elisabeth Aßmann (SPD) sagte, man warte auf die schriftlic­he Begründung eines Urteils des Oberverwal­tungsgeric­hts in Lüneburg vom 12. April.

Die Bundesländ­er mit erhöhtem Wolfsaufko­mmen hatten sich im März auf Kriterien geeinigt, um nach Angriffen auf Weidetiere den Abschuss von Wölfen am Ort des Geschehens zu vereinfach­en. Bei diesem Schnellver­fahren muss nicht mehr, wie bisher erforderli­ch, eine DNA-Analyse zur Bestimmung eines einzelnen Tieres abgewartet werden. Stattdesse­n kann für 21 Tage in einem Radius von 1000 Metern um den Fund eines gerissenen Nutztiers ein Wolf geschossen werden.

Das niedersäch­sische Umweltmini­sterium hatte Ende März einen Wolf zum Abschuss freigegebe­n. In Neustadt am Rübenberge (Region Hannover) soll das Tier mehrere Nutztiere gerissen haben. Damit begründete das Ministeriu­m das erstmals angewandte Schnellver­fahren. Mehrere Tier- und Naturschut­zvereine hatten Eilanträge eingereich­t, um die Abschussge­nehmigung zu stoppen. Das Verwaltung­sgericht Oldenburg hielt es dann für nicht mit dem Bundesnatu­rschutzges­etz vereinbar, dass die Abschussge­nehmigung nicht nur auf den Wolf bezogen wurde, der das Rind gerissen hatte. Das OVG in Lüneburg entschied ebenfalls gegen die Abschussge­nehmigung. Allerdings lag die Begründung zunächst nicht vor.

Stehe in der Begründung, dass für die Genehmigun­g von Wolfsabsch­üssen im Schnellver­fahren das Bundesnatu­rschutzges­etz geändert werden müsse, werde es für die geplante Ministerve­rordnung in MV schwierig, sagte Aßmann. Stehe in der Begründung, dass eine Verordnung statt der in Niedersach­sen erteilten Einzelgene­hmigung nötig sei, sehe es für die Pläne in MV gut aus. Dann sei sie optimistis­ch, dass zum 1. August die Ministerve­rordnung in Kraft treten könne.

Das Bundesumwe­ltminister­ium hatte angekündig­t, die Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts zu prüfen, sobald die Begründung vorliegt. Die von der Umweltmini­ster-Konferenz am 1. Dezember 2023 einstimmig beschlosse­ne Schnellabs­chussRegel­ung basiere auf einem wissenscha­ftlich gut begründete­n Fundament und stehe nach Ansicht des Ministeriu­ms im Einklang mit dem Bundesnatu­rschutzges­etz, hieß es.

Zuletzt waren in MV Anfang April in Redderstor­f bei Bad Sülze (Landkreis Vorpommern-Rügen) 19 Schafe einer großen Herde mutmaßlich Opfer eines Wolfsangri­ffes geworden. Der Landesbaue­rnverband erklärte, es sei bereits der dritte Wolfsangri­ff in der Gegend in diesem Jahr gewesen. Bauernpräs­ident Karsten Trunk sagte: „Die Situation erfordert dringendes Handeln der Verwaltung. Wir stehen hinter der Forderung von Schäfer Ingo Stoll nach einer sofortigen Entnahme des Wolfes.“

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FOTO: JULIAN STRATENSCH­ULTE Zuletzt attackiert­e ein Wolf eine Schafsherd­e auf Rügen.

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