Rentner (86) überfährt seinen Nachbarn († 88)!
CHEMNITZ - Selbst moderne Technik wie Parkpilot und Rückfahrkamera konnten ein Unfall-Drama in Chemnitz nicht verhindern. Rentner Carl-Heinz B. (86) überfuhr beim Rückwärts-Fahren seinen Nachbarn (88). Der Mann erlag später in der Klinik seinen Verletzungen.
Am Amtsgericht Chemnitz lautete die Anklage auf fahrlässige Tötung. Auf einer Zufahrt zu seiner Wohnung in der Andréstraße übersah Carl-Heinz B. mit seinem Renault den Fußgänger, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Durch den Zusammenstoß stürzte der Mann. Laut Anklage wurde der 88-Jährige bis zu vier Meter mitgeschleift. „Auf keinen
Fall“, entgegnete B. Seinen Fehler gab er aber zu: „Weil es links und rechts Begrenzungssteine gibt, hat das Auto immer wie verrückt gepiept. Deswegen habe ich wohl nicht so gut drauf geachtet.“
Ein Gutachter teilte mit, dass der Verstorbene mehrere Sekunden erkennbar war, sofern der Angeklagte auf Innen-, Außenspiegel und Rückfahrkamera geachtet hätte. Tatsächlich habe er aber nur in den linken Spiegel geschaut, so B. Aber auch das Opfer hätte genauer auf die Umgebung achten müssen.
Der Nachbar erlitt unter anderem ein SchädelHirn-Trauma und starb zwei Tage nach dem 2. Oktober 2020 im Krankenhaus. „Ich habe mich 100-mal bei den Angehörigen entschuldigt. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen“, bedauert B. den Unfall. Der Rentner muss 3 500 Euro (70 Tagessätze à 50 Euro) Geldstrafe zahlen.