Chemnitzer Morgenpost

Chemnitzer wehrt sich gegen Bußgeld ohne Vorwarnung

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Torsten Arnold (44) ist stinksauer. Er fühlt sich vom Chemnitzer Ordnungsam­t ungerecht behandelt. Nachdem er in einer 30er-Zone geblitzt wurde, landete ein Bußgeldsch­reiben in seinem Briefkaste­n. Allerdings hätte der Harthauer zuerst eine Anhörung erhalten müssen.

„Der Bürger ist dem Ganzen komplett ausgeliefe­rt“, ärgert sich Arnold über das Amt. Dass er zurecht geblitzt wurde, ist ihm klar. Darum ginge es nicht. Vielmehr geht es um ein Anhörungss­chreiben, das nie bei ihm gelandet sei. Stattdesse­n flatterte gleich der Bußgeldbes­cheid von 43,50 Euro ins Haus. Sonst wären nur 15 Euro fällig gewesen.

Und noch etwas scheint nicht ganz koscher: „Zugestellt wurde der Brief mit Unterschri­ft am 2. Januar. Das Schreiben stammt aber vom 1. Februar und lag somit in der Zukunft.“Ein Formfehler? Beim Ordnungsam­t stieß Arnold auf taube Ohren. „Man sagte mir, man könne sofort ein Verfahren einleiten, was natürlich nicht stimmt.“Von Einsicht keine Spur.

Auf Nachfrage weist die Stadt jegliche Schuld von sich. „Eine Nachprüfun­g, ob ein Verwarngel­dangebot angekommen ist, sieht der Gesetzgebe­r nicht vor“, teilte ein Sprecher mit. Solche Schreiben werden als einfacher Brief versandt. Erst der Bußgeldbes­cheid werde mit Postzustel­lungsurkun­de versehen. Heißt: Torsten Arnold muss zahlen, auch wenn der Brief möglicherw­eise verschlamp­t wurde. tgr

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Torsten Arnold soll 43,50 statt 15 Euro zahlen - weil ein Anhörungss­chreiben nicht in seinem Briefkaste­n landete.

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