Chemnitzer wehrt sich gegen Bußgeld ohne Vorwarnung
Torsten Arnold (44) ist stinksauer. Er fühlt sich vom Chemnitzer Ordnungsamt ungerecht behandelt. Nachdem er in einer 30er-Zone geblitzt wurde, landete ein Bußgeldschreiben in seinem Briefkasten. Allerdings hätte der Harthauer zuerst eine Anhörung erhalten müssen.
„Der Bürger ist dem Ganzen komplett ausgeliefert“, ärgert sich Arnold über das Amt. Dass er zurecht geblitzt wurde, ist ihm klar. Darum ginge es nicht. Vielmehr geht es um ein Anhörungsschreiben, das nie bei ihm gelandet sei. Stattdessen flatterte gleich der Bußgeldbescheid von 43,50 Euro ins Haus. Sonst wären nur 15 Euro fällig gewesen.
Und noch etwas scheint nicht ganz koscher: „Zugestellt wurde der Brief mit Unterschrift am 2. Januar. Das Schreiben stammt aber vom 1. Februar und lag somit in der Zukunft.“Ein Formfehler? Beim Ordnungsamt stieß Arnold auf taube Ohren. „Man sagte mir, man könne sofort ein Verfahren einleiten, was natürlich nicht stimmt.“Von Einsicht keine Spur.
Auf Nachfrage weist die Stadt jegliche Schuld von sich. „Eine Nachprüfung, ob ein Verwarngeldangebot angekommen ist, sieht der Gesetzgeber nicht vor“, teilte ein Sprecher mit. Solche Schreiben werden als einfacher Brief versandt. Erst der Bußgeldbescheid werde mit Postzustellungsurkunde versehen. Heißt: Torsten Arnold muss zahlen, auch wenn der Brief möglicherweise verschlampt wurde. tgr