Heidi Klum:
GÜNTHER KLUM hat sich den Namen seiner Enkelin schützen lassen. Heidis Tochter erhebt deshalb über ihre Anwältin schwere Vorwürfe gegen ihren Großvater und fordert jetzt auch Geld von ihm!
Im Familienstreit bricht Tochter Leni mit ihrem Opa
Dieser Brief muss Günther Klum, 75, tief in seiner Seele getroffen haben. Die Rechtsanwältin seiner Enkelin Leni, 17, erhebt in einem Schreiben schwere Anschuldigungen gegen ihn. Das juristische Schnellfeuer gipfelt in dem Vorwurf, er habe Lenis verfassungsmäßige Rechte verletzt. Zudem will sie von Günther Klum „alle Kosten und Auslagen des Verfahrens“erstattet haben.
Der Familienkrieg um Heidi Klums, 48, Vater eskaliert immer mehr. Günther Klum hatte sich die Rechte am Namen seiner Enkelin gesichert. Offenbar ohne ihr Einverständnis. Heidi Klum engagierte für ihre minderjährige Tochter Staranwältin Maria Höricke von der Berliner Kanzlei Lacore, um gegen die Markeneintragung vorzugehen. Die Juristin wirft Günther Klum „Namensanmaßung“vor. Da er unbefugt Lenis Namen benutze, verletze er ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, das seine Grundlage in Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes habe.
Aus dem Umfeld von Günther Klum ist zu erfahren, dass er sich nicht die
Namensrechte an der Enkelin, sondern an seiner Mutter sichern wollte. In diesem Zusammenhang veröffentlichte er auf seinem Instagram-Account ein Foto von seiner Tochter und deren Großmutter und schrieb dazu: „Leni und Heidi“. Kein überzeugendes Argument, denn Oma Klum hieß Helene Auguste (1914 – 2002) und hatte nur den Spitznamen „Leni“. Während Günthers Enkelin wirklich als Leni Klum im Geburtenregister eingetragen ist.
Im Namensstreit brachte diese Argumentation offenbar das Fass zum Überlaufen. Maria Höricke unterstellt Günther Klum, eine perfide Strategie zu verfolgen. Er betreibe eine Modelagentur und habe sich in Interviews immer wieder über die Karriere seiner Enkelin geäußert. Damit rufe er eine „gedankliche Verbindung“seiner Agentur mit Leni Klum „bewusst hervor“, obwohl ihm diese die Verwendung ihres Namens nicht erlaubt habe. Dies „beeinträchtigt die ideellen als auch wirtschaftlichen Interessen“von Leni. Günther Klum dürfe sich den Namen ihrer Mandantin nicht anmaßen, um damit den guten Ruf seiner Enkelin und ihr Image für eigene Zwecke auszunutzen. Dies könnte zu einer Rufschädigung führen.
Knallharte Vorwürfe, die berechtigt scheinen. Papa Klum hat die Marke „Leni Klum“nicht nur für Lifestyle- und Kosmetikprodukte wie Yoga-Pants, Haarkuren und Modeschmuck, sondern auch für Damenunterwäsche angemeldet. Da Leni ein 17-jähriger Teenager ist, wäre eine Unterwäschekollektion unter ihrem Namen moralisch verwerflich. Weder Leni, Heidi noch Günther Klum antworteten auf Anfragen von BUNTE.
Wann die Behörden im Namensstreit eine Entscheidung fällen, ist unklar. Und auch, warum sich Heidis Tochter und ihr Großvater nicht ohne Anwälte einigen können. Wie aus einer Nachricht hervorgeht, die Günther Klum auf Instagram veröffentlichte, haben beide Kontakt. Leni schickte ihrem Opa Herzchen und ein Foto von Ausgaben der Zeitschrift „Glamour“, auf denen sie auf dem Cover ist (siehe Foto l.). Da wäre es ein Leichtes, die Angelegenheit persönlich oder am Telefon zu klären – aber die Fronten scheinen so verhärtet, dass dies nicht möglich ist.
Lenis Namensgeberin Helene hätte dieses Zerwürfnis nicht gewollt. Sie wurde mit 48 Jahren Witwe und zählte auf den Zusammenhalt der Klums. Vielleicht sollte sich die Familie an Oma Lenis Lieblingsspruch von Albert Schweitzer (1875 – 1965) erinnern: „Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen“– und sich schnell wieder vertragen.
DEM INHABER (GÜNTHER KLUM) STEHT DIE VERWENDUNG DES NAMENS LENI KLUM NICHT ZU