Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Mit der Schreckschusspistole zum Karpfen-Angeln
RADEVORMWALD/WIPPERFÜRTH Vor Gericht erscheinen zu müssen, ist nie leicht. Einem 39-jährigen Mann aus Radevormwald setzte diese Tatsache nun vor dem Amtsgericht Wipperfürth sichtlich zu. Er musste sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Konkret war der Mann mit einer sogenannten PTW-Waffe, auch als Gas- und Schreckschusspistole bekannt, angetroffen worden. Die Tat an sich räumte der Angeklagte gleich ein.
Als er dann jedoch vom Richter nach den Hintergründen befragt wurde, brach er beinahe in Tränen aus. „Es war ein für mich sehr bewegender Tag, denn meine Frau hatte sich kurz zuvor von mir getrennt“, sagte er mit bewegter Stimme. Seine Frau habe sich für diesen Abend Besuch – „es war männlicher Besuch“, ergänzte der Angeklagte – in die noch gemeinsame Wohnung geladen. „Mir hatte sie den Zugang dazu untersagt“, sagte der 39-Jährige. Er sei aber dennoch zur Wohnung gegangen, dort sei aber niemand gewesen. „Aus Verzweiflung habe ich einen Glastisch auf der Veranda mit einer Axt zerstört“, berichtete er weiter. Dann sei er weggefahren. Ein Nachbar hatte den Vorgang mitbekommen und die Polizei gerufen. „Die haben mich dann auf einer
Wiese angetroffen.“Den Beamten hatte der Angeklagte dann sofort von der PTW-Waffe berichtet, die er in seinem Auto mitgeführt hatte.
„Warum haben Sie denn überhaupt so eine Waffe bei sich?“, wollte der Richter wissen. Die Erklärung war so simpel wie überraschend: „Ich gehe nachts zum Karpfen-Angeln. Und die Gaspistole habe ich zur Abwehr von wilden Tieren mit dabei“, sagte der Radevormwalder. Was damit gemeint sei, wollte der Richter wissen. „Ich hatte schon mal schlechte Erfahrungen gemacht, als nachts dann Wildschweine auftauchten. Heute weiß ich auch, dass ich dafür einen kleine Waffenschein benötige“, räumte der Angeklagte ein, immer noch sichtlich bewegt.
Blieb die Frage, wie diese Angelegenheit rechtlich zu bewerten war. Zwar handelte es sich um den eingangs erwähnten Verstoß gegen das Waffengesetz. Allerdings wirkten zum einen die Ausführungen des Angeklagten sowohl für Richter als auch Staatsanwältin glaubhaft. Und zum anderen war der Mann nicht vorbestraft. Daher regte die Staatsanwältin eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung für einen guten Zweck an. Dem folgte dann auch der Richter und stellte das Verfahren gegen die Zahlung von 500 Euro an den Wipperfürther Tierschutzverein ein.