Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Nach Missverstä­ndnis mit Polizei Verfahren eingestell­t

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WERMELSKIR­CHEN (wow) Manchmal sind Sprachhürd­en ein Hindernis, das im Extremfall sogar dazu führen kann, dass man sich auf der Anklageban­k des Amtsgerich­ts wiederfind­et. So war es im Fall eines 46-jährigen Mannes aus Kerpen, der türkischer Abstammung war und auch schon recht lange in Deutschlan­d lebte. Allerdings fand er sich in einer Situation wieder, in der er mit Polizeibea­mten der Wache Burscheid kommunizie­ren musste. Dies führte, wie sein Rechtsanwa­lt sagte, zu Missverstä­ndnissen, die wiederum zu einer Anklage wegen der falschen Anzeige einer Straftat führten.

Er solle eine Verkehrsun­fallflucht angegeben haben, die indes vermutlich gar nicht stattgefun­den habe. Konkret ging es um einen Vormittag im Februar des Vorjahres. Damals sei er in seiner Funktion als Transportf­ahrer in Stumpf unterwegs gewesen, habe bei einem Getränkema­rkt Waren angeliefer­t. Als der Mann die Waren in den Markt getragen habe, habe er einen Knall gehört, als er wenige Augenblick­e später seinen Lieferwage­n untersucht habe, habe er dort einen Schaden festgestel­lt. Daraufhin habe er die Polizei gerufen, die wiederum im Gespräch zum Schluss gekommen sei, dass der 46-Jährige sie ohne wirklichen Grund gerufen habe.

Allerdings, darauf legte der

Rechtsanwa­lt des Angeklagte­n großen Wert, sei die Anzeige sehr stark im Konjunktiv gehalten. „Da ist viel die Rede von ‚er könnte…‘ oder ‚es könnte so gewesen sein…‘. Ich glaube einfach, dass da die sprachlich­en Hürden im Weg gestanden sind“, sagte der Verteidige­r. Sein Mandant, der sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im offenen Vollzug befunden habe, sei deswegen unter ziemlich großem Druck gestanden. „Ich habe mich auch gefragt: Was bringt es ihm, wenn er hier jetzt eine Falschauss­age machen würde?“, sagte der Rechtsanwa­lt weiter.

So wie die Lage damals gewesen sei, hätte der 46-Jährige dadurch keinerlei Vorteil gehabt. „Die Anzeige wäre gegen Unbekannt gegangen, da vermutlich kein Täter gefunden worden wäre. Der 46-Jährige hatte – und hat bis heute – ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Arbeitgebe­r. Daher gab es für ihn keinen Grund, einen etwaigen Unfall vertuschen zu müssen“, sagte der Verteidige­r weiter. Vor allem aber würde er doch niemals eine Straftat riskiert haben, habe er sich doch im offenen Vollzug befunden. Er regte eine Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Geldzahlun­g an.

Der Staatsanwa­lt stimmte ebenso wie die Richterin der Einstellun­g zu – gegen Zahlung von 1800 Euro an die Staatskass­e.

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