Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Nach Missverständnis mit Polizei Verfahren eingestellt
WERMELSKIRCHEN (wow) Manchmal sind Sprachhürden ein Hindernis, das im Extremfall sogar dazu führen kann, dass man sich auf der Anklagebank des Amtsgerichts wiederfindet. So war es im Fall eines 46-jährigen Mannes aus Kerpen, der türkischer Abstammung war und auch schon recht lange in Deutschland lebte. Allerdings fand er sich in einer Situation wieder, in der er mit Polizeibeamten der Wache Burscheid kommunizieren musste. Dies führte, wie sein Rechtsanwalt sagte, zu Missverständnissen, die wiederum zu einer Anklage wegen der falschen Anzeige einer Straftat führten.
Er solle eine Verkehrsunfallflucht angegeben haben, die indes vermutlich gar nicht stattgefunden habe. Konkret ging es um einen Vormittag im Februar des Vorjahres. Damals sei er in seiner Funktion als Transportfahrer in Stumpf unterwegs gewesen, habe bei einem Getränkemarkt Waren angeliefert. Als der Mann die Waren in den Markt getragen habe, habe er einen Knall gehört, als er wenige Augenblicke später seinen Lieferwagen untersucht habe, habe er dort einen Schaden festgestellt. Daraufhin habe er die Polizei gerufen, die wiederum im Gespräch zum Schluss gekommen sei, dass der 46-Jährige sie ohne wirklichen Grund gerufen habe.
Allerdings, darauf legte der
Rechtsanwalt des Angeklagten großen Wert, sei die Anzeige sehr stark im Konjunktiv gehalten. „Da ist viel die Rede von ‚er könnte…‘ oder ‚es könnte so gewesen sein…‘. Ich glaube einfach, dass da die sprachlichen Hürden im Weg gestanden sind“, sagte der Verteidiger. Sein Mandant, der sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im offenen Vollzug befunden habe, sei deswegen unter ziemlich großem Druck gestanden. „Ich habe mich auch gefragt: Was bringt es ihm, wenn er hier jetzt eine Falschaussage machen würde?“, sagte der Rechtsanwalt weiter.
So wie die Lage damals gewesen sei, hätte der 46-Jährige dadurch keinerlei Vorteil gehabt. „Die Anzeige wäre gegen Unbekannt gegangen, da vermutlich kein Täter gefunden worden wäre. Der 46-Jährige hatte – und hat bis heute – ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Arbeitgeber. Daher gab es für ihn keinen Grund, einen etwaigen Unfall vertuschen zu müssen“, sagte der Verteidiger weiter. Vor allem aber würde er doch niemals eine Straftat riskiert haben, habe er sich doch im offenen Vollzug befunden. Er regte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung an.
Der Staatsanwalt stimmte ebenso wie die Richterin der Einstellung zu – gegen Zahlung von 1800 Euro an die Staatskasse.