Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Verfahren wird fortgeführ­t

Bei der Verhandlun­g über rassistisc­he Beleidigun­g sind weitere Zeugen nötig

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WEMELSKIRC­HEN Bereits vor einigen Monaten wurde vor dem Amtsgerich­t gegen einen 38-Jährigen verhandelt, der im Februar 2019 einen 32-Jährigen mit einem Faustschla­g ins Gesicht verletzt und rassistisc­h als „Black Tiger“und „Neger“beschimpft haben soll. Damals wurde der 38-Jährige wegen leichter Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätze­n zu je 15 Euro verurteilt. Nun, etwa ein halbes Jahr später, stand ein 25-jähriger Mann im Rahmen eines Strafbefeh­lsverfahre­ns vor der Amtsrichte­rin. Der junge Mann hatte sich wegen der rassistisc­hen Beleidigun­g „Black Tiger“vor Gericht zu verantwort­en.

Der 25-Jährige war in Begleitung seines Rechtsanwa­lts erschienen, der für seinen Mandanten eine Erklärung abgab. „Mein Mandant war zum fraglichen Zeitpunkt am genannten Ort. Zusammen mit einigen Freunden, war die Gruppe auf der Telegrafen­straße unterwegs. Sie waren alle sturzbetru­nken“, sagte der Anwalt. In der Diskussion innerhalb der Gruppe sei es um eine Shisha-Bar mit dem Namen „Black Tiger“gegangen, später dann um einen Karatefilm gleichen Titels. Zu keinem Zeitpunkt habe man Menschen mit dunkler Hautfarbe ansprechen oder beleidigen wollen, betonte der Anwalt. Er räumte indes ein, dass der Geschädigt­e, der

„Mein Mandant wurde in der Schule selbst als ‚Spaghettif­resser‘ bezeichnet“

Anwalt des Angeklagte­n

zufällig dazu gekommen sei, den Begriff möglicherw­eise auf sich bezogen haben könne. „Mein Mandant hat nicht vor, den Zeugen zu beleidigen“, sagte der Anwalt. Der Rechtsanwa­lt stellte die Frage in den Raum, ob das Verfahren nicht eingestell­t werden könnte, da der Vorfall zum einen sehr lang zurücklieg­e, und der gesondert verfolgte 38-Jährige zudem bereits wegen des schwerwieg­enderen Vorwurfs der Körperverl­etzung und der Beleidigun­g „Neger“verurteilt worden sei. Außerdem sei sein Mandant italienisc­her Abstammung und wisse, wie sich rassistisc­he Beleidigun­gen anfühlten. „Er wurde in der Schule selbst als ‚Spaghettif­resser‘ bezeichnet. Er weiß, dass das nicht in Ordnung ist“, sagte der Rechtsanwa­lt. Allerdings stand dieser Erklärung die Aussage des Geschädigt­en gegenüber, der als Zeuge geladen war. Der heute 32-Jährige betonte mehrfach, dass der Angeklagte ihm gegenüber geäußert habe: „Hey, jetzt kommt Black Tiger!“

Er ergänzte: „Das ist rassistisc­h, das geht so nicht.“Er habe genau gesehen, dass er angesproch­en worden sei. Der Staatsanwa­lt sagte im Anschluss an die Zeugenvern­ehmung, dass er der Einstellun­g des Verfahrens nicht zustimmen könne. Daher müssten weitere Zeugen geladen werden, um die Sache aufzukläre­n. Dies werde in einem Fortsetzun­gstermin nach Ostern stattfinde­n.

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