Augsburger Allgemeine (Land West)

Ein bisschen halten in der Völkstraße

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● Die Schilder In der Völkstraße steht das Zeichen 290.1; „Beginn eines eingeschrä­nkten Halteverbo­ts für eine Zone“.

● Die Regeln Im gesamten Bereich gilt eingeschrä­nktes Halteverbo­t. Im gesamten Gebiet darf nicht geparkt werden. Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen. Bewohner mit „Parkauswei­s C“dürfen in gekennzeic­hneten Flächen parken. Fahrlehrer und Polizei kommen zu gleichen Ergebnisse­n. Fahrlehrer Buhmann sagt mit Blick auf alle, die keinen Anwohnerpa­rkausweis C haben: „Sobald der Fahrer sein Fahrzeug verlässt und nicht mehr sichtbar ist, parkt das Fahrzeug. Parkraumüb­erwacher können dann das Fahrzeug aufschreib­en“.

Hier gilt laut Stadt Augsburg aber das sogenannte „Opportunit­ätsprinzip“. Man könnte also sagen, es gibt einen gewissen Spielraum, oder wie die Stadt schreibt, ist die „juristisch­e Handlungsf­reiheit“innerhalb eines gesteckten rechtliche­n Rahmens gemeint. Gut gedacht von der Stadt, aber Autofahrer deuten es eher als rechtliche Grauzone. Hier entstehen viele Konflikte zwischen Parküberwa­chern und Autofahrer­n. Im „Absoluten Halteverbo­t“, Zeichen 83, gilt das Opportunit­ätsprinzip aber nicht, teilt die Stadt mit.

● Die Autofahrer Ganz ohne Eltern geht es bei zwei 20-Jährigen aus Bobingen nicht. Sie lösen gerade einen Parkschein in der Maximilian­straße. Wenn sie gar nicht mehr weiter wissen, schicken sie ein Foto an die Eltern und dann gibt es „eine familiäre Rechtsbera­tung“, wie geparkt werden darf.

Beim Blick auf die Fotos von den Parksituat­ionen fällt auf: Zeichen 290.1 „Beginn eines eingeschrä­nkten Halteverbo­tes“können sie nicht deuten. Sie würden dort parken. Den Unterschie­d zwischen Halten und Parken können sie nicht schlüssig erklären.

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Anwohner (mit Ausweis) dürfen in der Völkstraße parken. Alle anderen Autofahrer nur halten.

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