Augsburger Allgemeine (Land West)
Ein bisschen halten in der Völkstraße
● Die Schilder In der Völkstraße steht das Zeichen 290.1; „Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone“.
● Die Regeln Im gesamten Bereich gilt eingeschränktes Halteverbot. Im gesamten Gebiet darf nicht geparkt werden. Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen. Bewohner mit „Parkausweis C“dürfen in gekennzeichneten Flächen parken. Fahrlehrer und Polizei kommen zu gleichen Ergebnissen. Fahrlehrer Buhmann sagt mit Blick auf alle, die keinen Anwohnerparkausweis C haben: „Sobald der Fahrer sein Fahrzeug verlässt und nicht mehr sichtbar ist, parkt das Fahrzeug. Parkraumüberwacher können dann das Fahrzeug aufschreiben“.
Hier gilt laut Stadt Augsburg aber das sogenannte „Opportunitätsprinzip“. Man könnte also sagen, es gibt einen gewissen Spielraum, oder wie die Stadt schreibt, ist die „juristische Handlungsfreiheit“innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens gemeint. Gut gedacht von der Stadt, aber Autofahrer deuten es eher als rechtliche Grauzone. Hier entstehen viele Konflikte zwischen Parküberwachern und Autofahrern. Im „Absoluten Halteverbot“, Zeichen 83, gilt das Opportunitätsprinzip aber nicht, teilt die Stadt mit.
● Die Autofahrer Ganz ohne Eltern geht es bei zwei 20-Jährigen aus Bobingen nicht. Sie lösen gerade einen Parkschein in der Maximilianstraße. Wenn sie gar nicht mehr weiter wissen, schicken sie ein Foto an die Eltern und dann gibt es „eine familiäre Rechtsberatung“, wie geparkt werden darf.
Beim Blick auf die Fotos von den Parksituationen fällt auf: Zeichen 290.1 „Beginn eines eingeschränkten Halteverbotes“können sie nicht deuten. Sie würden dort parken. Den Unterschied zwischen Halten und Parken können sie nicht schlüssig erklären.