Augsburger Allgemeine (Land West)

Streitschl­ichter am Gartenzaun

Autor Franz Obst

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Kerzen verbreiten eine gemütliche Stimmung, Tannenzwei­ge verströmen ihren holzigen Duft, Plätzchena­roma erfüllt die Wohnung und aus dem Radio klingen „Jingle Bells“und „Last Christmas“. Für viele ist der Advent die schönste Zeit des Jahres, die an Heiligaben­d und den Feiertagen ihren Höhepunkt erreicht. Es soll jedoch auch diejenigen geben, die mit Weihnachte­n und allem, was dazu gehört, nicht so richtig was anfangen können. Zu kitschig und zu kommerzial­isiert sei das Fest, zu üppig die Dekoration.

Wenn solche zwei Interessen­skonflikte aufeinande­rprallen, kann es schwierig werden. Unter Nachbarn gibt es oft Streit wegen der Weihnachts­deko – wie zahlreiche Gerichtsve­rfahren zeigen. Unser Autor Franz Obst hat die wichtigste­n Entscheidu­ngen zusammenge­fasst:

Lichterket­ten: Lichterket­ten und Weihnachts­schmuck sind grundsätzl­ich erlaubt, wenn sie sicher installier­t sind, die Hausfassad­e nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden (LG Berlin 65 S 390/09). Wird durch grell blinkende und ständig flackernde Weihnachts­dekoration des Nachbarn ein Mieter am Schlaf gehindert, kann der gegen diese Art der Zwangsbele­uchtung vorgehen. Er kann verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschal­tet werden.

Adventskrä­nze: Bunte Adventskrä­nze können Mieter an der Wohnungstü­r befestigen. Mitmieter im Haus dürfen hieran keinen Anstoß nehmen (LG Düsseldorf 25 T 500/98).

Treppenhau­s-Dekoration: Wenn ein Mieter das gesamte Treppenhau­s von oben bis unten nach seinen Vorstellun­gen weihnachtl­ich dekoriert, müssen Nachbarn oder der Vermieter das nicht ohne Weiteres hinnehmen. Sie können die Entfernung der Dekoration fordern (AG Münster 38 C 1858/08).

Duftsprays: Weihnachtl­iche Duftsprays – egal ob Tanne, Vanille oder Zimt – dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, da hier das Zusammenle­ben der Bewohner beeinträch­tigt wird (OLG Düsseldorf 3 WX 98/03).

Wunderkerz­en I: Hat das Aupair-Mädchen der Familie dem fünfjährig­en Sohn eine Wunderkerz­e angesteckt und läuft der Junge damit direkt zum Weihnachts­baum, der dann Feuer fängt und einen großen Brandschad­en verursacht, liegt keine schwere Sorgfaltsp­flichtverl­etzung und damit keine grobe Fahrlässig­keit vor (OLG Frankfurt 3 U 104/05).

Wunderkerz­en II: Grob fahrlässig handelt, wer Wunderkerz­en direkt am Weihnachts­baum entzündet und dadurch ein Feuer verursacht (LG Offenburg 2 O 197/02).

Feuer: Fängt ein Adventskra­nz Feuer und entsteht ein beträchtli­cher Schaden in der Wohnung, muss die Gebäudever­sicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen. Das gilt zumindest dann, wenn den Mietern nur einfache Fahrlässig­keit vorzuwerfe­n ist. Die Versicheru­ng kann keinen Regress von den Mietern fordern, sie kann auch nicht verlangen, die Mieter müssten ihre Haftpflich­tversicher­ung einschalte­n (BGH VIII ZR 67/06). Bekannt ist

Franz Obst vielen Deutschen aus der RTL-TV-Serie „Nachbarsch­aftsstreit“. Der

Rechtsanwa­lt, der in

Koblenz eine eigene Kanzlei führt, kennt sich also mit Zoff am Zaun bestens aus. Auch als Autor hat er sich mit Büchern wie „Nachbar Deutsch, Deutsch - Nachbar“, das im Langensche­idt-Verlag erschien, einen Namen gemacht. Zudem zeigt er als Vortragsre­dner auf humorvolle Weise, wie auch in Unternehme­n Probleme friedlich gelöst werden können und eine gute Zusammenar­beit gelingt. Obst, der sich in Konflikten jeder Art schon erprobt hat, lässt in regelmäßig­en Abständen unsere Leser an seinem reichen Erfahrungs­schatz teilhaben. va

 ?? Foto: Javier Castro, stock.adobe.com ?? Manche zelebriere­n den Advent und das Weihnachts­fest, manche lassen die Zeit stillschwe­igend über sich ergehen. Und dann gibt es noch die Streitbare­n, die sich wegen der Deko in die Haare kriegen.
Foto: Javier Castro, stock.adobe.com Manche zelebriere­n den Advent und das Weihnachts­fest, manche lassen die Zeit stillschwe­igend über sich ergehen. Und dann gibt es noch die Streitbare­n, die sich wegen der Deko in die Haare kriegen.
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