Augsburger Allgemeine (Land West)
Streitschlichter am Gartenzaun
Autor Franz Obst
Kerzen verbreiten eine gemütliche Stimmung, Tannenzweige verströmen ihren holzigen Duft, Plätzchenaroma erfüllt die Wohnung und aus dem Radio klingen „Jingle Bells“und „Last Christmas“. Für viele ist der Advent die schönste Zeit des Jahres, die an Heiligabend und den Feiertagen ihren Höhepunkt erreicht. Es soll jedoch auch diejenigen geben, die mit Weihnachten und allem, was dazu gehört, nicht so richtig was anfangen können. Zu kitschig und zu kommerzialisiert sei das Fest, zu üppig die Dekoration.
Wenn solche zwei Interessenskonflikte aufeinanderprallen, kann es schwierig werden. Unter Nachbarn gibt es oft Streit wegen der Weihnachtsdeko – wie zahlreiche Gerichtsverfahren zeigen. Unser Autor Franz Obst hat die wichtigsten Entscheidungen zusammengefasst:
Lichterketten: Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher installiert sind, die Hausfassade nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden (LG Berlin 65 S 390/09). Wird durch grell blinkende und ständig flackernde Weihnachtsdekoration des Nachbarn ein Mieter am Schlaf gehindert, kann der gegen diese Art der Zwangsbeleuchtung vorgehen. Er kann verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.
Adventskränze: Bunte Adventskränze können Mieter an der Wohnungstür befestigen. Mitmieter im Haus dürfen hieran keinen Anstoß nehmen (LG Düsseldorf 25 T 500/98).
Treppenhaus-Dekoration: Wenn ein Mieter das gesamte Treppenhaus von oben bis unten nach seinen Vorstellungen weihnachtlich dekoriert, müssen Nachbarn oder der Vermieter das nicht ohne Weiteres hinnehmen. Sie können die Entfernung der Dekoration fordern (AG Münster 38 C 1858/08).
Duftsprays: Weihnachtliche Duftsprays – egal ob Tanne, Vanille oder Zimt – dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, da hier das Zusammenleben der Bewohner beeinträchtigt wird (OLG Düsseldorf 3 WX 98/03).
Wunderkerzen I: Hat das Aupair-Mädchen der Familie dem fünfjährigen Sohn eine Wunderkerze angesteckt und läuft der Junge damit direkt zum Weihnachtsbaum, der dann Feuer fängt und einen großen Brandschaden verursacht, liegt keine schwere Sorgfaltspflichtverletzung und damit keine grobe Fahrlässigkeit vor (OLG Frankfurt 3 U 104/05).
Wunderkerzen II: Grob fahrlässig handelt, wer Wunderkerzen direkt am Weihnachtsbaum entzündet und dadurch ein Feuer verursacht (LG Offenburg 2 O 197/02).
Feuer: Fängt ein Adventskranz Feuer und entsteht ein beträchtlicher Schaden in der Wohnung, muss die Gebäudeversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen. Das gilt zumindest dann, wenn den Mietern nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die Versicherung kann keinen Regress von den Mietern fordern, sie kann auch nicht verlangen, die Mieter müssten ihre Haftpflichtversicherung einschalten (BGH VIII ZR 67/06). Bekannt ist
Franz Obst vielen Deutschen aus der RTL-TV-Serie „Nachbarschaftsstreit“. Der
Rechtsanwalt, der in
Koblenz eine eigene Kanzlei führt, kennt sich also mit Zoff am Zaun bestens aus. Auch als Autor hat er sich mit Büchern wie „Nachbar Deutsch, Deutsch - Nachbar“, das im Langenscheidt-Verlag erschien, einen Namen gemacht. Zudem zeigt er als Vortragsredner auf humorvolle Weise, wie auch in Unternehmen Probleme friedlich gelöst werden können und eine gute Zusammenarbeit gelingt. Obst, der sich in Konflikten jeder Art schon erprobt hat, lässt in regelmäßigen Abständen unsere Leser an seinem reichen Erfahrungsschatz teilhaben. va