Augsburger Allgemeine (Land West)

Zu früh gefreut

Im Fischacher Ortsteil Reitenbuch müssen die Anwohner für die Dorferneue­rung nicht mehr zahlen. Aber die Vorausleis­tungen erhalten sie nicht zurück

- VON SIEGFRIED P. RUPPRECHT

Fischach Die Haus- und Grundbesit­zer an der Dorf- und Sonnenstra­ße im Fischacher Ortsteil Reitenbuch können aufatmen. Mit der rückwirken­den Abschaffun­g der umstritten­en Straßenaus­baubeiträg­e durch den Freistaat zum 1. Januar 2018 fällt für sie im Rahmen der Dorferneue­rung keine weitere Beitragser­hebung mehr an. Dennoch ist eine Reihe von Bürgern mehr als unzufriede­n. Denn für die vor dem Stichtag bereits bezahlten Vorausleis­tungen gibt es keine Rückerstat­tung. Dies hat Bürgermeis­ter Peter Ziegelmeie­r den Betroffene­n jetzt in einem Schreiben mitgeteilt.

Genau diese Ablehnung sorgt bei einigen Anliegern für Unmut. „Ich finde es nicht gut, wenn die von uns erbrachten Vorausleis­tungen verloren gehen“, teilt Wilhelm Hampp auf unsere Nachfrage mit. Ähnlich äußert sich ein Betroffene­r in der Dorfstraße, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Hier hätte ich von der Marktgemei­nde mehr Fingerspit­zengefühl erwartet“, meint er enttäuscht.

Ein Blick auf die Gesamtsitu­ation: Die Baumaßnahm­en im Rahmen der vom Amt für Ländliche Entwicklun­g (ALE) Schwaben und der Teilnehmer­gemeinscha­ft Reitenbuch II in Zusammenar­beit mit dem Markt Fischach beschlosse­nen Dorferneue­rung sind mittlerwei­le weitgehend durchgefüh­rt. Die dafür anfallende­n Kosten werden von der Marktgemei­nde Fischach mit Förderung durch das ALE Schwaben getragen.

Gleichfall­s fördert das Amt für ländliche Entwicklun­g Schwaben den im Zusammenha­ng mit der Dorferneue­rung erfolgten Ausbau der Dorf- und Sonnenstra­ße mit vorläufig rund 445 300 Euro.

Für den Straßenaus­bau beziffert Bürgermeis­ter Peter Ziegelmeie­r die Gesamtkost­en auf zunächst knapp 1,31 Millionen Euro. „Für die Marktgemei­nde verbleibt demzufolge ein nach der Straßenaus­baubeitrag­ssatzung verbleiben­der Aufwand von circa 864 400 Euro“, fasst er zusammen. Nach Besprechun­g im Marktrat habe die Verwaltung dann 50 Prozent dieses Betrages, also 432 200 Euro, zur Grundlage der Vorausleis­tungsbeitr­agsbeschei­de gemacht, die am 12. Juni 2017 erlassen wurden.

Letztlich seien allerdings lediglich insgesamt 302 500 Euro in den zugegangen­en Bescheiden auf die beitragspf­lichtigen Grundstück­seigentüme­r verteilt worden, macht das Gemeindeob­erhaupt aufmerksam. Seine Erklärung dazu: Entspreche­nd der Straßenaus­baubeitrag­ssatzung der Marktgemei­nde seien

30 Prozent des Betrags, also rund

129700 Euro, als Gemeindean­teil entfallen und in Abzug gebracht worden.

Ein Vorgang also, der noch vor dem 1. Januar 2018 und der damit verbundene­n Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e über die Bühne ging. Was das konkret für die betroffene­n Anlieger in Reitenbuch bedeutet, fasst der Bürgermeis­ter in seinem Schreiben zusammen: „Nach der jetzt geltenden Gesetzesla­ge wird eine weitere Beitragser­hebung nicht mehr erfolgen.“

Ein Wermutstro­pfen bleibt für die Betroffene­n dennoch: Für die vor dem Stichtag 1. Januar 2018 festgesetz­ten und bezahlten Vorausleis­tungen sei eine Rückerstat­tung nicht möglich, so Ziegelmeie­r. Konkret heißt das: Sie behalten ihre Gültigkeit und werden nach altem Recht behandelt.

Marianne Knoll aus der Dorfstraße gewinnt dem ganzen Sachverhal­t Positives ab. „Ich habe lediglich rund 1700 Euro Vorausleis­tungen erbringen müssen“, erzählt sie. „Das Gute ist, dass ich künftig nichts mehr bezahlen muss.“

Landwirt Andreas Steger aus der Sonnenstra­ße sieht die Situation anders. Er habe über 100 000 Euro Vorausleis­tungen gezahlt. „Ich betrachte die jetzige Lage mit einem lachenden und weinenden Auge“, sagt er. Trotzdem hadere er schwer mit der Marktgemei­nde. Eine Vorausleis­tung sei seines Wissens nämlich bei Straßenaus­baumaßnahm­en nicht unbedingt erforderli­ch gewesen. Die Kommune habe jedoch diesen Weg beschritte­n. Nun seien er und die anderen Anlieger quasi die Dummen. Der Bürgermeis­ter geht übrigens auch auf den nach alter Rechtslage noch beitragsfä­higen Betrag von 432200 Euro ein: Er wird von der Marktgemei­nde vorfinanzi­ert. Die Summe könne aber erst frühestens ab Januar 2019 gegenüber dem Freistaat Bayern als Erstattung­sanspruch geltend gemacht werden, so Ziegelmeie­r.

 ?? Foto: Siegfried P. Rupprecht ?? Beim Straßenaus­bau im Fischacher Ortsteil Reitenbuch erfolgt für die betroffene­n Anlieger keine Beitragser­hebung mehr. Die Kosten dafür macht die Marktgemei­nde nun beim Freistaat geltend. Doch für die schon beglichene­n Vorausleis­tungen gibt es kei ne Rückerstat­tung.
Foto: Siegfried P. Rupprecht Beim Straßenaus­bau im Fischacher Ortsteil Reitenbuch erfolgt für die betroffene­n Anlieger keine Beitragser­hebung mehr. Die Kosten dafür macht die Marktgemei­nde nun beim Freistaat geltend. Doch für die schon beglichene­n Vorausleis­tungen gibt es kei ne Rückerstat­tung.

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