Augsburger Allgemeine (Land West)

Discobesuc­h wird für jungen Mann teuer

27-Jähriger gerät zweimal in der Nacht in eine Kontrolle

- VON MATTHIAS SCHALLA

Gersthofen Diesen Ausflug in eine Gersthofer Diskothek wird einem

27-Jährigen aus dem Unterallgä­u wohl noch lange in Erinnerung bleiben. Der junge Mann wollte am Sonntag gegen 5.15 Uhr mit seinen beiden Kumpels zurückfahr­en und wäre fast schon auf der B 2 gewesen. Die Polizei stoppte den Wagen aber im Rahmen einer Verkehrsko­ntrolle kurz vor der Auffahrt auf die Bundesstra­ße. Da der Fahrer stark nach Alkohol roch und der Atemtest positiv verlief, wurde eine Blutentnah­me im Klinikum Augsburg vorgenomme­n.

Dies allein zieht nach Auskunft der Polizei eine empfindlic­he Geldstrafe und einen mehrmonati­gen Entzug der Fahrerlaub­nis nach sich. Der 27-Jährige wurde daher eingehend belehrt, sein Führersche­in und die Autoschlüs­sel sichergest­ellt und dann von der Dienststel­le Gersthofen aus entlassen.

Dort wartete er auf Bekannte, die ihn und seine Begleiter heimfahren sollten. Einer aus dem Freundeskr­eis bekam schließlic­h die Autoschlüs­sel nach eindringli­cher Belehrung ausgehändi­gt. Offenbar aber gab dann der neue Fahrer die Schlüssel dem 27-Jährigen zurück. Denn gegen 8.30 Uhr fiel einer Streife der Wagen aus dem Unterallgä­u auf. Bei der anschließe­nden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 27-jährige – nun ohne Fahrerlaub­nis – erneut am Steuer saß. Ein Test ergab bei der Polizeiins­pektion immer noch einen Wert von etwa

0,7 Promille. Nach einer erneuten eindringli­chen Belehrung hinsichtli­ch der Fahrerlaub­nisentzieh­ung wurde der Maschinenb­ediener entlassen.

Discobesuc­h endet für 41 Jährigen auf der Polizeiwac­he

Teuer wird der Discobesuc­h auch für einen 41-jährigen Autofahrer. Der Mann war am Samstagabe­nd zum Feiern nach Gersthofen gefahren. Auf der Rückfahrt geriet er aber am Sonntagmor­gen gegen 4.30 Uhr in eine Verkehrsko­ntrolle. Die Polizei bemerkte Alkoholger­uch und nahm den Mann mit zur Wache. Das Ergebnis: knapp 0,8 Promille, eine Ordnungswi­drigkeiten­anzeige und Fahrverbot.

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