Augsburger Allgemeine (Land West)
Mit 17 am Steuer
Was beim begleiteten Fahren unbedingt zu beachten ist
Augsburg Abschied vom „MamaTaxi“und selber hinters Steuer – für die meisten Jugendlichen ist das ein Traum. Daher nutzen viele die Möglichkeit, schon im Alter von knapp 17 Jahren die Fahrschule zu besuchen. In den Sommerferien beispielsweise ist Zeit für einen Intensiv-Theoriekurs sowie für ausreichend viele Fahrstunden. Nach erfolgreicher Fahrprüfung dürfen die Teilnehmer dann mit einer Begleitperson Auto fahren.
Seit 2011 können Jugendliche mit 17 Jahren deutschlandweit hinters Steuer: Nach bestandener Prüfung erhalten sie die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Sie gilt als Fahrerlaubnis und muss zusammen mit dem Personalausweis beim Autofahren stets dabei sein. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen die Jugendlichen dann in Begleitung jener Personen fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.
„Hintergrund für diese Regelung waren die vielen Unfälle in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen“, erklärt Frank Mauelshagen, KfzExperte der Ergo-Versicherung. „Als Benutzer eines Pkw verunglücken sie häufiger als andere Altersgruppen.“In dieser Hinsicht ist das begleitete Fahren mit 17 eine echte Erfolgsgeschichte: „Seit der Einführung des begleiteten Fahrens sind die Unfallzahlen deutlich zurückgegangen“, so Mauelshagen.
Wer zunächst nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren darf, fährt besonnener – und baut später weniger Unfälle, wenn er ab 18 alleine unterwegs ist. „Je länger man am begleiteten Fahren teilnimmt und je mehr man dabei fährt, desto größer ist der Erfolg“, sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. „Die Teilnehmer am begleiteten Fahren haben später 20 Prozent weniger Unfälle.“
Kfz-Versicherer honorieren das: Wer als junger Autofahrer am begleiteten Fahren ab 17 teilnimmt, kann von günstigeren Kfz-Versicherungsbeiträgen profitieren. Versichern die Fahranfänger nach der Begleitphase ein eigenes Auto, zahlen sie bei vielen Anbietern weniger als jene Fahrer ohne Begleiterfahrung, zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats unter 23 Versicherungen. Bei einigen Versicherern steigen die Rabatte mit der Länge der Begleitphase. Auch die Eltern können profitieren: Bleibt der Nachwuchs nach dem begleiteten Fahren auf den Familienautos mitversichert, gewähren 20 der 23 befragten Anbieter Preisnachlässe.
Bereits mit 16,5 Jahren können Jugendliche mit der Fahrausbildung beginnen. Antragsformulare erhal- ten Jugendliche in der Fahrschule, bei der zuständigen Führerscheinstelle oder auf den Internetseiten von Städten und Landkreisen. Schon bei der Antragstellung muss der künftige Fahrer seine Begleitpersonen eintragen. Diese müssen auch schriftlich zustimmen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, eher zu viele als zu wenige Begleiter im Antragsformular einzutragen. Denn „je mehr Personen den jugendlichen Fahrer begleiten können, desto mehr Fahrgelegenheiten hat er“, sagt Mauelhagen.
Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, sie müssen seit fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen – und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Außerdem dürfen die Begleitpersonen während der Fahrt mit einem 17-Jährigen nur maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Beim Fahren haben die Begleitpersonen nicht die gleichen Befugnisse wie ein Fahrlehrer. So dürfen sie dem Fahranfänger beispielsweise nicht ins Lenkrad greifen. Hintergrund: Der Fahrlehrer gilt laut Straßenverkehrsgesetz als Fahrzeugführer – der Begleiter eines minderjährigen Fahrers nicht. Kommt es zu einem Unfall, haftet ausschließlich der Fahrer, nicht die Begleitperson. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Fahrer noch minderjährig ist, denn er ist haftungsrechtlich einem volljährigen Fahrer gleichgestellt. Aus diesem Grund sollte man sich vor der ersten Fahrt über den Versicherungsschutz informieren.
„Wenn der Führerscheinneuling beispielsweise das Auto der Eltern nutzt, müssen diese ihre Versicherung darüber in Kenntnis setzen“, so Experte Mauelshagen. „Denn falls im Versicherungsvertrag ein Mindestalter oder ein bestimmter Fahrerkreis festgelegt ist, kann das im Schadenfall zu Schwierigkeiten führen.“Einige Versicherungen bieten an, das begleitete Fahren ohne Aufpreis in den Versicherungsschutz mit einzuschließen. Dann fährt der Nachwuchs mit vollem Schutz und kann diesen nach dem 18. Geburtstag weiter nutzen.
Wer mit 17 „begleitet“fährt, baut später weniger Unfälle