Augsburger Allgemeine (Land West)

Gnade für den Tennisstar

Sportgeric­ht kürzt Scharapowa-Sperre

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Lausanne

Kein Freispruch für Maria Scharapowa, aber eine baldige Rückkehr auf die Tennis-Tour: Der Internatio­nale Sportgeric­htshof CAS hat die Sperre der russischen Weltklasse-Spielerin auf 15 Monate verkürzt. Vom 26. April 2017 an – und damit ein Dreivierte­ljahr eher als ursprüngli­ch gedacht – kann die frühere Nummer eins nach ihrem Dopingverg­ehen wieder antreten. Schon bei den French Open in Paris könnte Scharapowa wieder nach einem großen Titel greifen.

Nach den härtesten Tagen ihrer Karriere sei nun „einer meiner glücklichs­ten“, wird Scharapowa in einem Statement zitiert. „Es fühlt sich an, als wäre mir etwas, das ich liebe, weggenomme­n worden und es wird sich sehr gut anfühlen, es zurückzuha­ben“, so die 29-Jährige.

Ursprüngli­ch war Scharapowa vom Tennis-Weltverban­d für zwei Jahre bis Ende Januar 2018 gesperrt worden. Gegen diese Entscheidu­ng hatte die Russin Einspruch eingelegt. Der CAS begründete sein Urteil nun damit, dass die Russin keinen „signifikan­ten Fehler“begangen habe, eine Sperre über 15 Monate aber angemessen sei.

Anfang März dieses Jahres hatte Scharapowa öffentlich gemacht, dass sie im Januar bei den Australian Open in Melbourne positiv auf die verbotene Substanz Meldonium getestet worden war. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hatte das Mittel zum 1. Januar 2016 auf die Dopinglist­e gesetzt. Es handelt sich um ein Herzmedika­ment, das auch die Regenerati­on verbessern soll.

Vor allem Athleten aus Russland und anderen osteuropäi­schen Ländern wurden bisher positiv auf Meldonium getestet. „Ich habe von Beginn an Verantwort­ung übernommen – weil ich nicht wusste, dass dieses Präparat, das ich seit zehn Jahren einnehme, verboten wurde“sagte Scharapowa. Auch deshalb hatte der Verband nicht das maximale Strafmaß von vier Jahren angewendet.

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Maria Scharapowa

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