Augsburger Allgemeine (Land West)
Gnade für den Tennisstar
Sportgericht kürzt Scharapowa-Sperre
Lausanne
Kein Freispruch für Maria Scharapowa, aber eine baldige Rückkehr auf die Tennis-Tour: Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die Sperre der russischen Weltklasse-Spielerin auf 15 Monate verkürzt. Vom 26. April 2017 an – und damit ein Dreivierteljahr eher als ursprünglich gedacht – kann die frühere Nummer eins nach ihrem Dopingvergehen wieder antreten. Schon bei den French Open in Paris könnte Scharapowa wieder nach einem großen Titel greifen.
Nach den härtesten Tagen ihrer Karriere sei nun „einer meiner glücklichsten“, wird Scharapowa in einem Statement zitiert. „Es fühlt sich an, als wäre mir etwas, das ich liebe, weggenommen worden und es wird sich sehr gut anfühlen, es zurückzuhaben“, so die 29-Jährige.
Ursprünglich war Scharapowa vom Tennis-Weltverband für zwei Jahre bis Ende Januar 2018 gesperrt worden. Gegen diese Entscheidung hatte die Russin Einspruch eingelegt. Der CAS begründete sein Urteil nun damit, dass die Russin keinen „signifikanten Fehler“begangen habe, eine Sperre über 15 Monate aber angemessen sei.
Anfang März dieses Jahres hatte Scharapowa öffentlich gemacht, dass sie im Januar bei den Australian Open in Melbourne positiv auf die verbotene Substanz Meldonium getestet worden war. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hatte das Mittel zum 1. Januar 2016 auf die Dopingliste gesetzt. Es handelt sich um ein Herzmedikament, das auch die Regeneration verbessern soll.
Vor allem Athleten aus Russland und anderen osteuropäischen Ländern wurden bisher positiv auf Meldonium getestet. „Ich habe von Beginn an Verantwortung übernommen – weil ich nicht wusste, dass dieses Präparat, das ich seit zehn Jahren einnehme, verboten wurde“sagte Scharapowa. Auch deshalb hatte der Verband nicht das maximale Strafmaß von vier Jahren angewendet.