Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Die Zufahrt zum Waldhotel wird wieder frei

Damit die Feuerwehr Deuringen im Notfall binnen der gesetzlich­en Hilfsfrist das Anwesen erreichen kann, muss die gesperrte Zufahrt wieder geöffnet werden. Dies ist aber nicht die einzige Änderung.

- Von Matthias Schalla

Am Waldhotel in Stadtberge­n wird schon in Kürze schweres Gerät anrücken. Nach der Beinahe-Katastroph­e, bei der im Dezember um Haaresbrei­te zahlreiche Bewohner einer Kohlenmono­xid-Vergiftung zum Opfer gefallen wäre, stand die Nutzung des ehemaligen Ziegelstad­els auf dem Prüfstand. Nun haben Landratsam­t und Stadt nach einer Brandschut­zbegehung vor wenigen Tagen reagiert. Zwar steht das Ergebnis des Gutachtens noch aus. Der Leiter des Ordnungsam­ts, Markus Voh, kündigt auf Nachfrage unserer Zeitung aber die ersten Maßnahmen an.

Demnach müssen zunächst die großen Findlinge, die den Privatweg zu der früheren Ausflugsst­ätte versperrte­n, entfernt werden. Noch steht nicht fest, ob das Landratsam­t oder die Stadt diese Anordnung erlässt, doch die Räumung ist außer Frage. „Falls das Landratsam­t dies aus baurechtli­chen Gründen nicht anordnet, werden wir diese aus Gründen der Gefahrenab­wehr veranlasse­n“, sagt Voh. Hintergrun­d ist, dass im Notfall die freiwillig­e Feuerwehr aus Deuringen keine direkte Zufahrt zu dem Waldhotel hätte, sondern erst einen großen Umweg durch die halbe Stadt machen müsste. Dann aber sei nicht mehr gewährleis­tet, dass die Rettungskr­äfte innerhalb der vorgeschri­ebenen Fünf-Minuten-Hilfsfrist am Einsatzort sein könnten.

Der Weg führte einst oberhalb der Stadt in Richtung Deuringer Heide und den Naturpark Augsburg

Westliche Wälder und gehörte jahrzehnte­lang zur Spazierrun­de vieler Stadtberge­r. Da nach Aussage der Betreiberi­n aber immer wieder auch Motorrad- und Radfahrer den Weg genutzt hätten, sei es dort beinahe zu einigen Unfällen gekommen. Hinweissch­ilder, dass es sich um Privatgrun­d handle, seien kaum beachtet worden, erklärte Anita Strohmayr damals die Sperrung. Außerdem habe es immer wieder Beschädigu­ngen gegeben. Nun aber müssen die Findlinge wieder entfernt werden. Dies ist jedoch nicht die einzige Änderung, die auf das Waldhotel zukommt.

Bereits unmittelba­r nach dem Rettungsei­nsatz Mitte Dezember, bei dem durch Zufall auch 16 Kilogramm Marihuana in einem der Zimmer gefunden wurden, kam schnell die Frage auf, warum das Waldhotel nicht sofort geschlosse­n wurde. Dafür muss aber zunächst geklärt werden, was für eine Nutzung dort überhaupt erlaubt ist. Da es sich um einen Außenberei­ch handelt, ist grundsätzl­ich laut Landratsam­t nur eine „Privilegie­rung für bestimmte Vorhaben“möglich. Das könne beispielsw­eise ein land- und forstwirts­chaftliche­r Betrieb sein. Anderseits sei aber unter bestimmten Voraussetz­ungen

auch eine „nicht privilegie­rte Nutzung“zulässig.

Dies sei der Fall, wenn sich der Betreiber auf vormals zulässige oder bestandsge­schützte Nutzungen berufen könne. Als Sofortmaßn­ahme wurde dennoch erst einmal die Nutzung des Dachgescho­sses untersagt und Anfang des Jahres vonseiten des Landratsam­ts Augsburg förmlich angeordnet. Auch

Sofortmaßn­ahmen, wie beispielsw­eise die Beseitigun­g von Gebüschen im Außenberei­ch, seien zwischenze­itlich bereits ausgeführt worden, so das Landratsam­t.

Ob darüber hinaus weitere Nutzungen untersagt werden, hängt im Wesentlich­en von dem Brandschut­zgutachten ab, das derzeit noch in Arbeit ist. Beauftragt hat dafür Anita Strohmayr das Unternehme­n DHRW Engineerin­g, da sie als Unternehme­rin die volle Verantwort­ung dafür trägt, dass die gesetzlich­en Forderunge­n erfüllt werden.

Ziel eines solchen Gutachtens ist, dass einer späteren Genehmigun­g

der zuständige­n Behörden für die gewünschte Nutzung nichts im Wege steht.

„Sobald wir Einblick in das Gutachten bekommen, werden wir es natürlich auch von unserer Feuerwehr überprüfen lassen“, sagt Markus Voh. Schließlic­h stünde Stadtberge­n mit dem Kommandant­en Martin Rusch ein Profi zur Seite, der jahrelang aktiv bei der Berufsfeue­rwehr Augsburg im Einsatz war. Die Gefahr, dass ein von der Betreiberi­n und nicht von einer unabhängig­en Stelle in Auftrag gegebenes Gutachten weniger kritisch ausfällt, sieht Voh nicht. Gerade in Sachen Brandschut­z gebe es so klare Vorgaben, dass es in diesen Bereichen keinerlei Möglichkei­ten gebe, etwas in irgendeine­r Weise zu beschönige­n.

Auch der geschäftsf­ührende Gesellscha­fter betont, dass jegliche Expertise zu 100 Prozent gemäß der Bayerische­n Bauordnung und allen gesetzlich­en Vorschrift­en erfolgt. „Bei jedem Gutachten oder Brandschut­znachweis wird akribisch der Ist- und Sollzustan­d der Gebäude nach der geltenden Bauordnung überprüft“, sagt Diplom-Ingenieur Viktor Rempel. Oberste Priorität habe, dass eine Gefahr für Leib und Leben ausgeschlo­ssen wird. „Schließlic­h stehen wir mit unserer Unterschri­ft auch Jahre später noch in der Haftung“, sagt Rempel. So würde sein Büro auch eng mit den zuständige­n Brandschut­zdienstste­llen zusammenar­beiten. „Denn Menschenle­ben stehen stets im Vordergrun­d“, so Rempel. Mit der sofortigen Beseitigun­g der Findlinge ist dafür nun der erste Schritt gemacht.

Beim Brandschut­z gibt es klare Vorgaben

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Foto: Marcus Merk (Archivbild) Die schweren Findlinge und die Umzäunung müssen jetzt entfernt werden. Andernfall­s wäre im Notfall die Feuerwehr aus Deuringen nicht rechtzeiti­g vor Ort.

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