Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Hilfe nicht erwünscht
Warum ein Münchner Mieter seine Wohnung nicht mit zwei Flüchtlingen teilen darf.
München Nach ihrer Flucht vor dem Krieg in der Ukraine haben eine ältere Frau und ihre Enkelin in Gräfelfing bei München ein neues Zuhause gefunden – das sie nach einem Gerichtsurteil nun gegen den Willen ihres Gastgebers räumen müssen. Der 45 Jahre alter Witwer wohnt mit seinen beiden Kindern in einem großen Einfamilienhaus zur Miete und hatte die beiden Ukrainerinnen im Mai aufgenommen. Doch die Vermieter des Hauses forderten, dass die 74-jährige Ukrainerin und ihre 15-jährige Enkelin ausziehen sollten. Dagegen klagte der Mieter. Doch das Amtsgericht München urteilte am Dienstag: Die Entscheidung, ob Geflüchtete in Mietwohnungen und -häusern aufgenommen werden dürfen, liege beim Vermieter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber „vorläufig vollstreckbar“. Damit müssen die Ukrainerinnen wohl demnächst ausziehen.
„Ich bin Mieter eines Hauses, lebe mit meinen beiden Kinder auf 240 Quadratmetern Wohnfläche“, erläuterte der 45-Jährige im Prozess. „Oben in unserem Dachgeschoss haben wir Platz, während die Geflüchteten aus der Ukraine in Unterkünften auf Feldbetten schlafen müssen.“Er versuchte deshalb vor dem Amtsgericht zu erreichen, dass seine Vermieter einer Untervermietung oder Wohnraumüberlassung an die Flüchtlinge zustimmen müssen. Neben der inzwischen entstandenen engen Bindung führte er dazu auch humanitäre Gründe an. Doch die Vermieterin, die im Wohnhaus nebenan lebt, gab im Prozess an, sich durch die Wohnsituation psychisch schwer belastet zu fühlen. Es störe sie, dass die Ukrainerinnen und deren Besuch nah an ihrem eigenen Haus entlangliefen. Einer Aufnahme der beiden in den ersten Wochen hatten die Vermieter anfangs zugestimmt – aber wohl nur deshalb, weil sie wussten, dass sie kurzzeitigen Besuch nicht untersagen dürfen. (dpa)