Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Anlegerin um 15.000 Euro gebracht?
Geschäftsmann verspricht Frau eine hohe Rendite, stattdessen verschwindet das Geld. Warum der Mann vom Betrug freigesprochen wird
Ein Geschäftsmann verspricht einer Anlegerin 10.000 Euro Zinsen binnen zwei Monaten, wenn sie ihm 15.000 Euro leiht – eine Rendite von 460 Prozent. Obwohl die Geschädigte ihr Geld auch nach fünf Jahren nicht bekommen hat, spricht das Augsburger Amtsgericht den Angeklagten vom Vorwurf des Betrugs frei.
Für einige Menschen klingt es glaubwürdig, was der frühere Geschäftsführer eines Steinbruchs im Jahr 2018 verkündet. Er habe die Gelegenheit, mehr als 40 Bergwerke zu kaufen – ein Geschäft, das eine großartige Rendite für Investoren verspreche. Der gelernte Kaufmann, der einen Wohnsitz in Augsburg hat, sucht nach Anlegern – und wird fündig. Ein 65-jähriger Bekannter aus alten Tagen aus der Schweiz vermittelt ihm schließlich den Kontakt zu der
Es ist eine 41-jährige Frau aus Deutschland, die in der Schweiz lebt und der der 65-Jährige „bei der Steuererklärung geholfen“habe. Der Vermittler berichtet im Zeugenstand, wie es unter seiner Mitwirkung zu der Darlehens-Anbahnung gekommen sei. Nach seinen Worten sei auch die geradezu traumhafte Rendite von 460 Prozent in zwei Monaten nicht so ungewöhnlich: Das sei eben ein Preis, wenn man sich wegen eines Engpasses schnell und unbürokratisch Geld beschaffen müsse. Der 65-Jährige bekräftigt, dass der Anlegerin klar gewesen sei, dass diese Investition durchaus risikobehaftet gewesen sei. „Wenn das Geld verloren ist, dann ist es eben verloren“, habe sich die Frau ihm gegenüber geäußert, als sie im Januar 2018 die 15.000 Euro überwiesen hatte. Gleichwohl hatte sie 2020 Anzeige erstattet, als sie von ihrem Geld nach über zwei Jahren immer noch nichts wiederbekommen hatte.
Noch ganz anders mit dem Angeklagten verbunden ist ein 65-jähriger Unternehmer aus Österreich, wie sich vor Gericht zeigte. Dieser Zeuge erzählte, dass er dem Angeklagten für dessen Geschäfte insgesamt über 450.000 Euro überlassen habe. Auch der Österreicher berichtete von einem gewissen Risiko, dessen er sich bewusst gewesen sei, sowie von einer hohen Rendite. Aber: Er habe in seinem Geschäftsleben immer mit Marktführern zusammengearbeitet, habe bislang noch immer sein Geld erhalten. Das erwarte er auch jetzt noch vom Angeklagten, dem er vertraut habe, über dessen Geschäfte er Nachforschungen angestellt habe. Deswegen habe er auch – bislang – keine Anzeige erstattet. Für Staatsanwalt Lukas Peltsarsky stellte sich die Angelegenheit auch nach der BeweisAnlegerin. aufnahme so dar, wie angeklagt. Der 66-Jährige habe die 41-jährige Frau betrogen. Der Staatsanwalt sprach dem Angeklagten ab, dass er diese Geschäfte ernsthaft habe betreiben wollen. Vielmehr habe er gehandelt, um sich selbst zu bereichern. Dass der Angeklagte nach der Anzeigenerstattung ins ehemalige Jugoslawien verschwunden war, wo er herstammt, wertete Peltsarsky als Versuch der Flucht und Verdunkelung. Der Angeklagte sei deshalb zu Recht in Auslieferungs- und Untersuchungshaft genommen worden. Er forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Betrugs für den Angeklagten und Wertersatz in Höhe von 15.000 Euro.
Auf Freispruch plädierte hingegen Rechtsanwalt Felix Dimpfl für seinen Mandanten. Laut Dimpfl liege kein Betrug vor. Er selbst habe zum Teil die Verhandlungen seines Mandanten beim geplanten Kauf der Bergwerke begleitet. Am Ende sei es der Erkrankung einer maßgeblichen Person auf der Eigentümerseite geschuldet, dass es nicht zu dem geplanten Geschäft gekommen sei – bisher. Dass sein Mandant von der Geschädigten ein Darlehen mit einer 460-ProzentRendite gleichsam habe annehmen müssen, habe an einem vorübergehenden Liquiditätsengpass gelegen. Dahinter lebe nach wie vor die „höchst interessante Geschäftsidee“, die mit diesem Darlehen habe gerettet werden sollen.
Das sah letztlich auch Richterin Rita Greser ähnlich. Anhand all dessen, was in der Hauptverhandlung zu erfahren war, erkenne sie keinen Betrug. Und die Geschädigte selbst sei unentschuldigt nicht als Zeugin zum Prozess erschienen. Der 41-Jährigen sei laut Zeugenaussagen das Risiko ihrer 15.000-Euro-Investition bekannt gewesen. Sie selbst habe offensichtlich akzeptiert, dass es zum Totalverlust kommen könne. Zusätzlich sprach die Richterin dem Angeklagten Entschädigung für die Zeit in der Auslieferungshaft aus Kroatien und für die Monate der Untersuchungshaft in Deutschland zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.