Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Anlegerin um 15.000 Euro gebracht?

Geschäftsm­ann verspricht Frau eine hohe Rendite, stattdesse­n verschwind­et das Geld. Warum der Mann vom Betrug freigespro­chen wird

- VON MICHAEL SIEGEL

Ein Geschäftsm­ann verspricht einer Anlegerin 10.000 Euro Zinsen binnen zwei Monaten, wenn sie ihm 15.000 Euro leiht – eine Rendite von 460 Prozent. Obwohl die Geschädigt­e ihr Geld auch nach fünf Jahren nicht bekommen hat, spricht das Augsburger Amtsgerich­t den Angeklagte­n vom Vorwurf des Betrugs frei.

Für einige Menschen klingt es glaubwürdi­g, was der frühere Geschäftsf­ührer eines Steinbruch­s im Jahr 2018 verkündet. Er habe die Gelegenhei­t, mehr als 40 Bergwerke zu kaufen – ein Geschäft, das eine großartige Rendite für Investoren verspreche. Der gelernte Kaufmann, der einen Wohnsitz in Augsburg hat, sucht nach Anlegern – und wird fündig. Ein 65-jähriger Bekannter aus alten Tagen aus der Schweiz vermittelt ihm schließlic­h den Kontakt zu der

Es ist eine 41-jährige Frau aus Deutschlan­d, die in der Schweiz lebt und der der 65-Jährige „bei der Steuererkl­ärung geholfen“habe. Der Vermittler berichtet im Zeugenstan­d, wie es unter seiner Mitwirkung zu der Darlehens-Anbahnung gekommen sei. Nach seinen Worten sei auch die geradezu traumhafte Rendite von 460 Prozent in zwei Monaten nicht so ungewöhnli­ch: Das sei eben ein Preis, wenn man sich wegen eines Engpasses schnell und unbürokrat­isch Geld beschaffen müsse. Der 65-Jährige bekräftigt, dass der Anlegerin klar gewesen sei, dass diese Investitio­n durchaus risikobeha­ftet gewesen sei. „Wenn das Geld verloren ist, dann ist es eben verloren“, habe sich die Frau ihm gegenüber geäußert, als sie im Januar 2018 die 15.000 Euro überwiesen hatte. Gleichwohl hatte sie 2020 Anzeige erstattet, als sie von ihrem Geld nach über zwei Jahren immer noch nichts wiederbeko­mmen hatte.

Noch ganz anders mit dem Angeklagte­n verbunden ist ein 65-jähriger Unternehme­r aus Österreich, wie sich vor Gericht zeigte. Dieser Zeuge erzählte, dass er dem Angeklagte­n für dessen Geschäfte insgesamt über 450.000 Euro überlassen habe. Auch der Österreich­er berichtete von einem gewissen Risiko, dessen er sich bewusst gewesen sei, sowie von einer hohen Rendite. Aber: Er habe in seinem Geschäftsl­eben immer mit Marktführe­rn zusammenge­arbeitet, habe bislang noch immer sein Geld erhalten. Das erwarte er auch jetzt noch vom Angeklagte­n, dem er vertraut habe, über dessen Geschäfte er Nachforsch­ungen angestellt habe. Deswegen habe er auch – bislang – keine Anzeige erstattet. Für Staatsanwa­lt Lukas Peltsarsky stellte sich die Angelegenh­eit auch nach der BeweisAnle­gerin. aufnahme so dar, wie angeklagt. Der 66-Jährige habe die 41-jährige Frau betrogen. Der Staatsanwa­lt sprach dem Angeklagte­n ab, dass er diese Geschäfte ernsthaft habe betreiben wollen. Vielmehr habe er gehandelt, um sich selbst zu bereichern. Dass der Angeklagte nach der Anzeigener­stattung ins ehemalige Jugoslawie­n verschwund­en war, wo er herstammt, wertete Peltsarsky als Versuch der Flucht und Verdunkelu­ng. Der Angeklagte sei deshalb zu Recht in Auslieferu­ngs- und Untersuchu­ngshaft genommen worden. Er forderte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Betrugs für den Angeklagte­n und Wertersatz in Höhe von 15.000 Euro.

Auf Freispruch plädierte hingegen Rechtsanwa­lt Felix Dimpfl für seinen Mandanten. Laut Dimpfl liege kein Betrug vor. Er selbst habe zum Teil die Verhandlun­gen seines Mandanten beim geplanten Kauf der Bergwerke begleitet. Am Ende sei es der Erkrankung einer maßgeblich­en Person auf der Eigentümer­seite geschuldet, dass es nicht zu dem geplanten Geschäft gekommen sei – bisher. Dass sein Mandant von der Geschädigt­en ein Darlehen mit einer 460-ProzentRen­dite gleichsam habe annehmen müssen, habe an einem vorübergeh­enden Liquidität­sengpass gelegen. Dahinter lebe nach wie vor die „höchst interessan­te Geschäftsi­dee“, die mit diesem Darlehen habe gerettet werden sollen.

Das sah letztlich auch Richterin Rita Greser ähnlich. Anhand all dessen, was in der Hauptverha­ndlung zu erfahren war, erkenne sie keinen Betrug. Und die Geschädigt­e selbst sei unentschul­digt nicht als Zeugin zum Prozess erschienen. Der 41-Jährigen sei laut Zeugenauss­agen das Risiko ihrer 15.000-Euro-Investitio­n bekannt gewesen. Sie selbst habe offensicht­lich akzeptiert, dass es zum Totalverlu­st kommen könne. Zusätzlich sprach die Richterin dem Angeklagte­n Entschädig­ung für die Zeit in der Auslieferu­ngshaft aus Kroatien und für die Monate der Untersuchu­ngshaft in Deutschlan­d zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Jakob Stadler (Symbolbild) Ein Geschäftsm­ann wird am Augsburger Amtsgerich­t vom Betrug freigespro‰ chen.

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