Augsburger Allgemeine (Land Nord)
André Bücker: Intendant in schwierigen Zeiten
Augsburgs Intendant André Bücker hat etliches richtig gemacht. Ein paar Wünsche aber bleiben
Inmitten einer schwierigen TheaterSanierungsphase, inmitten auch erneut aufgeflammter Diskussionen um deren steigende Kosten, inmitten komplizierter Corona-Zeiten ist jetzt der Vertrag von Augsburgs Staatstheaterintendant André Bücker über das Jahr 2022 hinaus verlängert worden – um wie viele Jahre genau, dazu macht der zuständige sechsköpfige Stiftungsrat genauso wenig Angaben wie bei der ebenfalls bestätigten Verlängerung des so qualifizierten wie beliebten Augsburger Generalmusikdirektors Domonkos Héja.
Die präzisen Vertragsinhalte müssen noch verhandelt werden, aber – so viel ist aus dem Augsburger Rathaus zu vernehmen – gedacht wird in beiden Fällen schon in Richtung einer vollen Amtsperiode von fünf Jahren. Das wäre dann bis 2027, wenn der Spielbetrieb im historischen Theaterbau eigentlich wieder aufgenommen sein müsste.
Wenn nun aber über die künftigen Vertragskonditionen André Bückers
noch im Detail gesprochen wird, dann stellt sich auch die Frage nach einer Bilanz seines jetzt abgelaufenen dritten Augsburger Intendanzjahres und nach einer Gesamtbilanz seiner drei bisherigen Spielzeiten. Das könnte helfen bei konkreten Zielvereinbarungen für die eher nähere Zukunft.
Zunächst einmal: Dass Bücker verlängert wird, geht klar in Ordnung. In dem derzeit weiß Gott strudeligen Theater-Fahrwasser wechselt man nicht den Steuermann. Der Transfer zu den Ausweichspielstätten in ehemaligen Industriekomplexen klappte unter dem Strich bemerkenswert; der Betrieb funktioniert erwartungsgemäß; Bücker tat auch das, was man von einem Intendanten erwarten kann, nämlich sich mit deutlichen Worten für sein Ensemble einsetzen (Corona!); und aufgeschlossen hinsichtlich neuer medialer Vermittlungswege und sich verändernder Stadtgesellschaft ist er auch.
Alles in Butter also? Nein, ganz so ist es nicht. Denn immer wieder stellen sich im Hinblick auf das Staatstheater auch Zweifel ein über dessen künstlerischen Anspruch und die künstlerische Einlösung – Zweifel überdies nicht nur eines Chronisten. Seien wir fair: Die auslaufende Spielzeit begann so hervorragend, dass man hätte wähnen können, jetzt endlich ist ein Knoten geplatzt. Die pointiert gegenwärtig inszenierte Strauss-Oper „Ariadne“, das nachdenklich stimmende Schauspiel „freiheit.pro“, auch die über alle Zeiten hinweg aktuelle MenottiOper „Der Konsul“sowie der vom Intendanten doppelbödig und lokalpolitisch inszenierte Shakespeare„Sturm“: Das alles ist mehr oder weniger gewichtig auf der HabenSeite zu verbuchen.
Aber dann kamen doch auch wieder Premieren, die – mit Verlaub – jene Spur des Mittelmäßigen, ja Ärgerlichen fortsetzten, die etwas zu breit ausfiel in den vergangenen drei Jahren. Die Spieleinrichtung zur Lehár-Operette „Die lustige Witwe“mit ihren erschreckenden Dämlichkeiten wurde anscheinend ungeprüft aus Osnabrück nach Augsburg geholt, das „Schwejk“Drama als Uraufführungsbeitrag zum Brechtfestival 2020 umkreiste erst und verfehlte dann sein Thema, und in der Sparte Ballett konnte man sich erstaunt darüber die Augen reiben, wie überkommen-brav die Geschichte von „Giselle“nachbuchstabiert wurde: mehr als
Pantomime, ja als pathetisches Kintopp. Kein tänzerischer Beinbruch gewiss, aber auch kein choreografischer Flug. Und auch die „Bovary“kam nicht recht in die Gänge
In jedem der vier Fälle fragte man sich: Wollte denn da niemand eingreifen? Und warum nicht? Manchmal hätten wenige Handgriffe schon geholfen, zumindest Arges zu verhindern. Das hätte dem Theater und dem Intendanten selbst insgesamt gutgetan. Der per Gedankentiefe avisierte künstlerische Anspruch und die damit verbundene Verpflichtung auf praktische Erfüllung war jedenfalls schon einmal höher in Augsburg.
Was sich daraus nun ableiten lässt, das wäre eine verbindliche Zielvereinbarung zu gesteigerter fachlicher Qualifikation dort, wo es deutlich angeraten erscheint. Dies sieht übrigens ein Gutteil des Ensembles genauso. Auch müsste eine Zielvereinbarung geschlossen werden zur Stärkung der Verantwortlichkeiten des Generalmusikdirektors. Auf dass er – über das Musikalische hinaus – mehr dirigiere.