Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Chefs als Lohnpreller
Zoll Nicht immer wird Mindestlohn bezahlt
Landkreis Augsburg Wenn der Chef den Lohn prellt: Im Landkreis Augsburg bekommen nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt Augsburg in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 84 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ein. Im Hotel- und Gaststättengewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 15-mal fündig.
Für Tim Lubecki von der NGG Schwaben steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten.“Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie es sie etwa für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen. Positiv wertet Lubecki dabei die Zunahme der Kontrollen. Im ersten Halbjahr prüften die Augsburger Zollbeamten laut Statistik 158 Hotels, Gaststätten und Restaurants – das sind 58 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesprochen. Lubecki: „Nur wenn die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten genau erfassen, lässt sich Lohnprellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerbe kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen.“