Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Sexueller Übergriff an der Wertach
Justiz 15-Jährige wurde begrabscht. Der mutmaßliche Täter kam nicht zur Verhandlung und wird per Haftbefehl gesucht
Es war ein sonniger Junitag, als sich ein 15-jähriges Mädchen auf einer Kiesbank der Wertach in Höhe der Hessenbachstraße in Pfersee niederließ. Ein unbekannter Mann setzte sich zu ihr, sprach sie auf Englisch an. Als sich die Schülerin nicht auf die Annäherungsversuche des Mannes einließ, fasste ihr dieser völlig unvermittelt an die Brust, den Bauch und die Oberschenkel, versuchte, in ihre Shorts zu greifen.
Das Mädchen flüchtete, der mutmaßliche Täter konnte am folgenden Tag von der Polizei in der Nähe des Tatortes festgenommen werden. Jetzt sollte sich der 24-jährige Asylbewerber aus Pakistan wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs vor Jugendrichter Günther Baumann verantworten. Verteidiger Werner Ruisinger und das Gericht vergebens auf den Angeklagten. Richter Baumann erließ einen Haftbefehl. Jetzt wird der Mann von der Polizei gesucht.
Bei einer Verurteilung muss der 24-Jährige mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Seit 10. November 2016 gilt nämlich ein reformiertes Sexualstrafgesetz. So genannte „Überraschungsangriffe“, bei denen ein Täter urplötzlich einer Frau in sexueller Absicht an die Brust oder den Po fasst, konnten zuvor lediglich wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage bestraft werden. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Gleichgelagerte Fälle können nun mit bis zu fünf Jahren Haft sanktioniert werden.
Die von Juristen teilweise als „Schnellschuss“kritisch gesehene Gesetzesänderung war eine Folge der Diskussion um die Vorkommwarteten nisse in der Kölner Silvesternacht. Der sexuelle Übergriff, das Begrabschen zum Beispiel, wird dann zum Verbrechenstatbestand der sexuellen Nötigung, wenn der Täter in irgendeiner Form Gewalt anwendet, also das Opfer festhält oder die Hand der sich wehrenden Frau wegdrückt. Wie früher auch, wird solch ein Tatbestand auch in der neuen Gesetzesform mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht.