Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Nach Streit mit Freundin: 20-Jähriger rastet auf Straße aus
Justiz Weil er nicht auf den Verkehr achtet, wird ein Gersthofer beinahe überfahren. Als er zur Rede gestellt wird, dreht er durch
Gersthofen Es war eine große Portion Ärger, die ein damals 20-Jähriger aus Gersthofen an diesem Tag im März im Bauch hatte: Kurz zuvor hatte sich der Lehrling mit seiner Freundin gestritten und war daraufhin wutentbrannt durch die Stadt gerannt. Ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, lief er über die zweispurige Berliner Straße im Norden der Stadt. Ein 43-Jähriger, der mit seinem Auto gerade dort unterwegs ist, kann dem jungen Mann gerade noch ausweichen.
Als er den Fußgänger anhupt, brennen bei diesem die Sicherungen durch: Er wirft eine volle Coladose gegen das Fenster des Autos. Als der Fahrer aussteigt, schnippt er eine brennende Zigarette in dessen Richtung. Eine gefährliche Angelegenheit: Im Glutkegel einer Zigarette kann sich eine Temperatur von rund 900 Grad Celsius entwickeln. Der Fahrer kann aber ausweichen und bleibt unverletzt. Nun musste sich der junge Mann vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die Anklageschrift lautete auf versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Ralf Schönauer vertreten wurde, gestand die Tat. „Ich sehe es ein, dass es falsch war. Ich war sauer und das Hupen hat mich noch mehr geärgert.“Dass er die Coladose gegen die Scheibe des Mercedes geworfen hatte, tue ihm leid – die Zigarette habe er aber nicht in Richtung des Mannes schnippen wollen, sondern nur wegwerfen wollen. Das sah der Autofahrer bei seiner Zeugenaussage jedoch etwas anders: „Wir standen uns etwa eineinhalb Meter entfernt gegenüber, als er die Zigarette zu mir geschnippt hat.“
Richter Günther Baumann nahm dem Angeklagten dieses Versehen nicht ab. Weil der junge Mann sich ansonsten geständig zeigte, sich beim Autofahrer entschuldigte und ihm auch die 25 Euro Schaden am Auto ersetzte, verurteilte er den mittlerweile 21-Jährigen zu 40 Stunden Hilfsdiensten. Bei der Begründung redete er dem bislang nicht vorbestraften Gersthofer ins Gewissen: „Der Autofahrer hat genau richtig gehandelt und ist ihnen ausgewichen. Das hätte alles auch ganz anders ausgehen können.“Das Urteil ist rechtskräftig.