Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Polizist als Angeklagter
Ein Beamter hat angeblich in einem Schadenersatz-Prozess einen Polizeieinsatz verharmlost. Deshalb steht er nun vor Gericht
Polizisten sind Dauergäste in Gerichtssälen. In den meisten Fällen sind die Beamten als Zeugen geladen, weil sie gegen angeklagte Straftäter ermittelt haben. In dieser Woche muss ein Polizist allerdings auf der Anklagebank Platz nehmen. Dem Beamten wird vorgeworfen in einem früheren Prozess eine falsche Aussage gemacht zu haben.
Der Fall, um den es geht, liegt bereits gut vier Jahre zurück. Es geht um eine Situation, wie sie im Dienst eines Polizisten häufig vorkommt. Im März 2011 nahm der heute 39-jährige Beamte einen Mann fest. Doch der Festgenommene hielt das Vorgehen der Polizei für rechtswidrig. Er verklagte den Freistaat Bayern deshalb auf Schmerzensgeld. im Oktober 2013 gab es deshalb eine Verhandlung vor einer Zivilkammer des Augsburger Landgerichts. Dort musste auch der Beamte aussagen.
Laut Anklageschrift soll er in dem Verfahren aber nicht die Wahrheit gesagt haben. Er stellte den Polizeieinsatz offenbar falsch dar – harmloser, als der Einsatz in Wirklichkeit abgelaufen sein soll. Im Rahmen seiner Zeugenvernehmung soll der jetzt angeklagte Beamte behauptet haben, er habe den Festgenommenen nur eine Minute am Boden fi- xiert und danach wieder aufgerichtet. Tatsächlich soll der Polizist den Mann aber mindestens fünf Minuten durch Druck seines Knies am Boden fest fixiert haben und dabei auch nicht zugelassen haben, dass er sich wieder aufrichtete. Die Staatsanwaltschaft wertet das als falsche uneidliche Aussage.
Für Falschaussagen vor Gericht werden relativ strenge Strafen verhängt, um Fehlurteile zu verhindern. Das Strafmaß für uneidliche Falschaussage liegt laut Gesetz bei Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Geldstrafen sind nicht vorgesehen. (jöh)