Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Polizist als Angeklagte­r

Ein Beamter hat angeblich in einem Schadeners­atz-Prozess einen Polizeiein­satz verharmlos­t. Deshalb steht er nun vor Gericht

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Polizisten sind Dauergäste in Gerichtssä­len. In den meisten Fällen sind die Beamten als Zeugen geladen, weil sie gegen angeklagte Straftäter ermittelt haben. In dieser Woche muss ein Polizist allerdings auf der Anklageban­k Platz nehmen. Dem Beamten wird vorgeworfe­n in einem früheren Prozess eine falsche Aussage gemacht zu haben.

Der Fall, um den es geht, liegt bereits gut vier Jahre zurück. Es geht um eine Situation, wie sie im Dienst eines Polizisten häufig vorkommt. Im März 2011 nahm der heute 39-jährige Beamte einen Mann fest. Doch der Festgenomm­ene hielt das Vorgehen der Polizei für rechtswidr­ig. Er verklagte den Freistaat Bayern deshalb auf Schmerzens­geld. im Oktober 2013 gab es deshalb eine Verhandlun­g vor einer Zivilkamme­r des Augsburger Landgerich­ts. Dort musste auch der Beamte aussagen.

Laut Anklagesch­rift soll er in dem Verfahren aber nicht die Wahrheit gesagt haben. Er stellte den Polizeiein­satz offenbar falsch dar – harmloser, als der Einsatz in Wirklichke­it abgelaufen sein soll. Im Rahmen seiner Zeugenvern­ehmung soll der jetzt angeklagte Beamte behauptet haben, er habe den Festgenomm­enen nur eine Minute am Boden fi- xiert und danach wieder aufgericht­et. Tatsächlic­h soll der Polizist den Mann aber mindestens fünf Minuten durch Druck seines Knies am Boden fest fixiert haben und dabei auch nicht zugelassen haben, dass er sich wieder aufrichtet­e. Die Staatsanwa­ltschaft wertet das als falsche uneidliche Aussage.

Für Falschauss­agen vor Gericht werden relativ strenge Strafen verhängt, um Fehlurteil­e zu verhindern. Das Strafmaß für uneidliche Falschauss­age liegt laut Gesetz bei Freiheitss­trafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Geldstrafe­n sind nicht vorgesehen. (jöh)

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