Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Vorfall im Kraftwerk hat Seltenheitswert
Teil eines Brennelements hatte sich gelöst
Gundremmingen Einzigartig ist der Vorfall wohl nicht gewesen, aber durchaus selten: Nach Angaben der Betreibergesellschaft des Atomkraftwerks Gundremmingen kam es seit 1990 in Deutschland erst drei Mal vor, dass Brennelemente vom Greifer der Belademaschine gerutscht oder abgestürzt sind. So wie in der vergangenen Woche geschehen.
Freitags kam die Meldung aus dem Atomkraftwerk, dass sich am Tag zuvor bei der Umsetzung eines Brennelements im Lagerbecken von Block C der untere Teil vom Elementkopf gelöst habe – und dabei doch in seine vorgesehene Position gerutscht sei. Damals wie heute wird betont: Es gebe keine Schäden, keine Beeinträchtigungen, kein Sicherheitsrisiko. Wie es aber konkret dazu kam, wird nicht beantwortet. Gemeinsam mit dem Hersteller soll nach der Ursache gesucht werden. Wie lange das dauert, sei nicht abzuschätzen.
Die Bürgerinitiative (BI) Forum hält es dennoch für einen „besorgniserregenden Vorfall“und stellt Fragen. Dabei geht es unter anderem um die Nutzungszeit – das betroffene Brennelement war nach Angaben des AKW acht Jahre im Einsatz – oder zur Zeit, wie lange es im Lagerbassin war. In den Abklingbecken sollten verbrauchte Elemente nur etwa fünf Jahre bleiben, in Gundremmingen seien einige 20 Jahre drin.
Doch die Betreiber betonen: „Eine gesetzliche Vorgabe für eine zeitliche Befristung für den Verbleib der Brennelemente im Nasslager gibt es nicht. Sie wäre technisch auch nicht geboten, denn die Verweildauer der Brennelemente in den Becken hat keinen negativen Einfluss auf deren Zustand.“
Das bayerische Umweltministerium bestätigt, dass es aus sicherheitstechnischer Sicht keine Obergrenze gebe. Ansonsten antwortet es auf die Anfrage unserer Zeitung nur in ein paar Sätzen, etwa: „Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für Mensch und Umwelt“, oder: „Die Aufsichtsbehörde hat unmittelbar eine erste Untersuchung und Bewertung des Sachverhalts unter Zuziehung des unabhängigen atomrechtlichen Sachverständigen durchgeführt.“Konkreter wird das Ministerium nicht.