Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Kahnfahrt-wirt holt sich juristische Hilfe
Betreiber Bela Balogh soll einen Antrag stellen, um die Außengastronomie an der Kahnfahrt eröffnen zu können. Der 53-Jährige setzt auf Unterstützung durch einen Anwalt
Die Wirtschaft der Kahnfahrt wird nach der Sommersaison abgerissen. Bei der Stadt will man aber eine dauerhafte Lösung für die Einrichtung erarbeiten. Die Planungen sollen mit hoher Priorität durchgeführt werden, heißt es aus dem Liegenschafts- und Wirtschaftsreferat. Die Stadt bietet Betreiber Bela Balogh auch eine Zwischenlösung für die Sommersaison an. Doch Balogh will sich erst juristischen Beistand holen. Er sagt, er habe das Vertrauen in die Stadt als Verpächterin verloren.
Die Diskussion um die traditionsreiche Augsburger Kahnfahrt, die Teile der Opposition als eine „Behördenposse“bezeichnen, erregt weiterhin die Gemüter. Am Freitag bleiben Passanten an der Bert-brecht-straße stehen, blicken über das Wasser des Stadtgrabens zur Kahnfahrt. „Hoffentlich geht es dort weiter“, meint ein Spaziergänger. Damit der Sommerbetrieb gewährleistet ist, soll Wirt Bela Balogh, wie er unserer Redaktion mitteilt, nun einen Antrag an die Stadt stellen.
Darin soll er festhalten, dass er die Obergrenze von 60 Gästen künftig dokumentieren werde und einen Abbruch des nachgewiesenen Schwarzbaus durch die Stadt Augsburg nach Saisonende dulde. Wie berichtet, hat sich die Stadt inzwischen bereit erklärt, den Schwarzbau selbst abzureißen. Ursprünglich wollte sie ihren Pächter in die Pflicht nehmen. Balogh weigerte sich. Auch jetzt ist er zögerlich. „Ich weiß nicht, was das für mich für Konsequenzen haben kann, wenn ich einen Antrag mit diesen Bedingungen stelle“, meint er. Ohne Rechtsbeistand traue er sich nicht, irgendetwas zu unterschreiben. Zumal er eine Personenbegrenzung auf 60 Gäste draußen als unwirtschaftlich sieht, wie er sagt. Wirtschaftsreferent Wolfgang Hübschle (CSU) beruft sich bei diesem Punkt auf das Amt für Brand- und Katastrophenschutz. „Es beruht auf der Einschätzung, wie viele Personen in der aktuellen Rettungswegsituation im Ernstfall gerettet werden können.“Die Begrenzung könne aufgehoben werden, sobald ein zweiter Rettungsweg bestehe. Wie berichtet, ist dieser fehlende Rettungsweg, der gemäß der Brandschutzverordnung erforderlich ist, ein Problem. Wie auch, dass es sich bei dem Restaurant um einen Schwarzbau handelt. Bela Baloghs Eltern hatten ihn in den 70er-jahren errichtet. Er selbst sagt, er habe davon nichts gewusst. Die Stadt offenbar lange Zeit auch nicht.
Der letzte Pachtvertrag mit Balogh war 2015 abgeschlossen worden. Die Umstände, dass keine Genehmigung vorlag und der Bau wegen hoher Brandlast, einem fehlenden zweiten Rettungsweg sowie gravierender statischer Mängel nicht genehmigungsfähig ist, seien bei Abschluss des Pachtvertrags nicht bekannt gewesen, erklärt Hübschle das damalige Agieren. Doch selbst wenn eine Baugenehmigung vorläge, müsste eine Nutzungsuntersagung wegen fehlender Standfestigkeit und hoher Brandlast erfolgen, betont er. Bela Balogh weiß derzeit nicht, wie seine Zukunft aussehen soll.
Zwar habe er in der Vergangenheit nur eine geringe und „faire“Pacht an die Stadt zahlen müssen, räumt er ein. Den genauen Betrag will er nicht nennen. Nach Informationen unserer Redaktion handelt es sich aber um eine geringe dreistellige Summe pro Monat. Aber die Einnahmen von größeren Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagen brächen nun weg. Während Balogh sich juristisch beraten lässt, geht es aufseiten der Stadt im Wirtschafts- und im Bauausschuss kommende Woche weiter. Dann soll laut Referent Hübschle die Verwaltung beauftragt werden, unter anderem eine bauliche Machbarkeitsstudie mit Kostenrahmen über eine mögliche zukünftige Ausgestaltung zu erstellen. Diese werde dem Stadtrat vorgestellt.