Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

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Welche Versicheru­ng springt bei Unwettersc­häden ein?

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Regenfälle haben vergangene Woche zahlreiche Rettungsei­nsätze ausgelöst. Vielerorts liefen Keller voll. Heftiger Wind deckte zudem manche Dächer ab. Ob die Schäden versichert sind, hängt von der jeweiligen Police ab, erklärt der Bund der Versichert­en (BDV). Denn für manche Schäden brauchen Eigentümer einen Extra-schutz.

Grundsätzl­ich gilt: Hausrat- und Wohngebäud­eversicher­ung kommen laut BDV meist für Schäden auf, die durch Brand, Blitzschla­g, Explosion, Implosion, Einbruchdi­ebstahl, Raub, Vandalismu­s, Leitungswa­sser oder Sturm und Hagel entstanden sind. Für Schäden, die durch Starkregen verursacht wurden, reicht der Versicheru­ngsschutz oft nicht. Dafür ist in der Regel eine Erweiterun­g des Versicheru­ngsschutze­s auf Naturgefah­ren nötig. Die sogenannte Elementars­chadenheft­ige versicheru­ng wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäud­eversicher­ung abgeschlos­sen. Sie deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch Überschwem­mung, Witterungs­niederschl­äge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruc­k, Lawinen oder Vulkanausb­ruch entstanden sind.

Der Elementars­chadenschu­tz ist in der Regel nur im Paket als Komplettlö­sung

abschließb­ar. Bei einigen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Man sollte sich daher rechtzeiti­g um einen Einschluss kümmern. Allerdings bekommt nicht jeder, der eine Elementars­chadenvers­icherung braucht, den Schutz auch ohne Weiteres. Viele Versichere­r bieten diesen Schutz laut BDV in gefährdete­n Gebieten nur gegen hohe Prämien oder hohe Selbstbete­iligungen an. tmn

 ?? Foto: Marcus Merk ?? Der Regen in der vergangene­n Woche sorgte für zahlreiche Überschwem­mungen – wie hier bei Fischach. Für aufgetrete­ne Schäden benötigen Betroffene eine Elementars­chadenvers­icherung, die auch bei Naturgefah­ren greift.
Foto: Marcus Merk Der Regen in der vergangene­n Woche sorgte für zahlreiche Überschwem­mungen – wie hier bei Fischach. Für aufgetrete­ne Schäden benötigen Betroffene eine Elementars­chadenvers­icherung, die auch bei Naturgefah­ren greift.

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