Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
So viel Geld bekommen junge Familien
CSU und Freie Wähler wollen laut Koalitionsvertrag Familien in Bayern stärker unterstützen. Ein Überblick, wie junge Paare mit Kindern ihre Kasse aufbessern können
Augsburg Junge Familien sollen in Bayern künftig stärker unterstützt und entlastet werden – das haben CSU und Freie Wähler im Koalitionsvertrag festgelegt. Doch was bedeutet das konkret? Wo können Familien sparen, wo bekommen sie zusätzliches Geld? Ein Überblick über einige Förderungen des Bundes und des Freistaates – am Beispiel eines berufstätigen Ehepaares mit zwei Kindern im Alter von einem und drei Jahren.
● Mutterschaftsgeld Für den Zeitraum sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt übernehmen Krankenkassen und Arbeitgeber bis zu 100 Prozent des bisherigen Gehaltes der Mutter. Es wird gegebenenfalls mit dem Elterngeld verrechnet, auf das Familien ab Geburt eines Kindes Anspruch haben.
● Kindergeld Der Bund zahlt unabhängig vom Einkommen der Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro – mindestens bis zum 18. Lebensjahr, maximal bis zum 25. Lebensjahr, abhängig vom beruflichen Werdegang des Kindes. Beispiel: In unserem Fall bekommt die Familie für beide Kinder je 194 Euro im Monat. Davon ausgehend, dass sich beide Kinder bis inklusive des 25. Lebensjahrs in Ausbildung befinden, zahlt der Bund in diesem Zeitraum insgesamt 116 400 Euro Kindergeld an die Familie.
● Elterngeld Generell haben Eltern für die ersten zwölf Lebensmonate ihres Kindes Anspruch auf das sogenannte Basis-elterngeld. Dieser kann auf 14 Monate ausgeweitet werden, wenn auch der zweite Partner mindestens zwei Monate lang seine Arbeitszeit/sein Einkommen reduziert. Das Elterngeld beträgt in der Regel rund 65 Prozent des Nettoeinkommens des Antragstellers in den zwölf Monaten vor Geburt des Kindes – maximal 1800 Euro monatlich. Alternativ gibt es das „Elterngeld-plus“, das individuelle Teilzeit-modelle ermöglicht. Beispiel: In unserem Fall ging die Mutter (Nettoeinkommen: 2000 Euro) zehn Monate lang in Elternzeit, der Vater (3000 Euro) vier Monate. Sie bekam zehn Monate lang etwa 1250 Euro, er vier Monate lang 1800 Euro – bei zwei Kindern also insgesamt 39 400 Euro.
● Familiengeld Der Freistaat Bayern zahlt für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro. Das Familiengeld, das seit 1. September 2018 ausgezahlt wird, ist einkommensunabhängig. Ebenso spielt es keine Rolle, ob das Kind zu Hause betreut wird oder eine Kindertagesstätte besucht. Beispiel: In unserem Fall bekommt die Familie nur noch für ihr zweites Kind Familiengeld: zwei Jahre lang jeden Monat 250 Euro, also unterm Strich 6000 Euro.
● Krippe/kindergarten Der Freistaat zahlte für Kinder im dritten Kindergartenjahr schon jetzt einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den fälligen Beiträgen. Nun einigten sich CSU und Freie Wähler darauf, auch Kindern im ersten und zweiten Kindergarten- jahr diesen Zuschuss zu zahlen. Ab dem Jahr 2020 sollen zudem 100 Euro für jedes Kind ab dem zweiten Lebensjahr gewährt werden, das für monatlich mindestens 100 Euro in einer Kita betreut wird.
Beispiel: In unserem Fall geht das erste Kind, 3, an fünf Tagen die Woche bis zu sieben Stunden in einen Augsburger Kindergarten. Hierfür werden unserer Familie monatlich 100 Euro von den Beiträgen (ca. 180 Euro) abgezogen. Über drei Jahre hinweg spart sie sich also bis zu 3600 Euro. Für das zweite Kind, 1, gibt es aktuell noch keine staatliche Förderung der Betreuung in der Kita. Im Kindergarten gibt es später ebenfalls 3600 Euro.
● Baukindergeld Familien, die in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum
31. Dezember 2020 erstmalig Wohneigentum erwerben, können Baukindergeld beantragen. Der Bund gibt damit zehn Jahre lang eietwa nen Zuschuss zu den Bau- oder Kaufkosten in Höhe von 1200 Euro pro Jahr und Kind.
Beispiel: In unserem Fall plant die Familie bis zum Jahr 2020 den Kauf einer Eigentumswohnung und bekommt dafür über zehn Jahre hinweg insgesamt 24 000 Euro.
● Eigenheimzulage Der Freistaat Bayern zahlt für seit dem 1. Juli 2018 gebaute oder gekaufte Immobilien einmalig 10000 Euro. Allerdings ist dies keine familienspezifische Förderung.
Beispiel: Unsere Muster-familie würde innerhalb von 25 Jahren rund 169 000 Euro an familienspezifischen Unterstützungszahlungen erhalten. Nicht einberechnet sind etwaige Steuervorteile wie beispielsweise Kinderfreibeträge. Für den Kauf der Eigentumswohnung würde die Familie 34 000 Euro vom Staat erhalten.