Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Koalition droht ein neuer Krach um den Soli
Die Kanzlerin will Betriebe und Besserverdiener offenbar doch entlasten. Der SPD dürfte das kaum gefallen
Augsburg Und sie bewegt sich doch. Obwohl Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag nur einen teilweisen Abbau des Solidaritätszuschlages vereinbart haben, will Bundeskanzlerin Angela Merkel die Steuerzahler offenbar stärker entlasten als bisher geplant. Nach Informationen des sollen auch Gutverdiener nicht leer ausgehen.
● Die Ausgangslage Fast 20 Milliarden Euro nimmt der Bund jedes Jahr mit dem Soli ein. Dass der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl dessen Abschaffung schon für das Jahr 1999 versprochen hatte: geschenkt. Argumente, warum das Geld weiter gebraucht werde, hat bislang noch jeder Finanzminister gefunden. Da der Solidarpakt zur Finanzierung der Einheit im kommenden Jahr ausläuft, stellt sich die Frage nach der Zukunft des Soli nun allerdings neu. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler übersteigen die Einnahmen aus dem umstrittenen Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommenssteuer die Ausgaben
Handelsblattes
für den Aufbau Ost schon seit dem Jahr 2014 – und zwar deutlich. ● Der Koalitionsvertrag Formell schaffen Union und SPD den Zuschlag für die meisten Steuerzahler in dieser Legislatur ab, nämlich für alle Beschäftigten mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 61000 Euro im Jahr. Bis zu einem Einkommen von 76 000 Euro soll der Soli dann schrittweise von Null auf 5,5 Prozent steigen, wer über dieser Grenze liegt, würde auch in Zukunft den vollen Satz bezahlen. Alles in allem wären das etwa zehn Prozent der Betroffenen, die aber fast die Hälfte des gesamten Soli-aufkommens zahlen. Der Heidelberger Rechtsprofessor Hanno Kube hält diese sozial gestaffelte Entlastung für verfassungswidrig. Zum einen sei der „Soli“nur durch einen besonderen Mittelbedarf des Bundes zu rechtfertigen, schreibt er in einem Gutachten. Zum anderen dürfe er nicht als Umverteilungsinstrument genutzt werden.
● Der Merkel-plan Da auch viele Betriebe Einkommensteuer (und damit auch den Soli) zahlen, will die Kanzlerin der Wirtschaft nun entgegenkommen. Dazu macht sie aus der Einkommensgrenze von 61000 Euro eine Art Steuerfreibetrag. Wer also, zum Beispiel, ein zu versteuerndes Einkommen von 200 000 Euro im Jahr hat, würde nicht mehr für die volle Summe den Soli bezahlen, sondern nur noch für 139000 Euro – 200000 Euro abzüglich der 61000 Euro. Eine entsprechende Initiative soll der Cdu-parteitag im Dezember beschließen. Bereits beim Tag der Industrie im September hatte Merkel betont, dass sie die mit der SPD gefundene Lösung für ungerecht halte, und versprochen: „Wir werden versuchen, bei diesem Thema noch mal was zu ändern.“
● Die Gefechtslage Der Kanzlerin droht Widerstand von zwei Seiten. Die SPD dürfte auf der bisher getroffenen Absprache beharren, nach der Spitzenverdiener nicht entlastet werden – während in der Union gleichzeitig die Rufe nach einer raschen und kompletten Abschaffung des Zuschlages lauter werden. Für ihn stehe dieser Schritt „ganz oben“hat der Csu-landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt gerade erst im Interview mit unserer Zeitung betont. Wirtschaftsminister Peter Altmaier und der Wirtschaftsflügel der CDU argumentieren ähnlich. Rainer Holznagel, der Präsident des Steuerzahlerbundes, will die Abschaffung sogar auf dem Klageweg erzwingen. „Für uns ist ganz klar: Der Soli muss Ende 2019 komplett fallen“, betont er. „Das hat uns die Politik immer versprochen.“Der Vorschlag der Kanzlerin sei lediglich eine weitere Behelfslösung, um den Soli über das Jahr 2020 hinaus fortzuführen. „Die Politik sollte nicht mit Nebelkerzen werfen, um sich einen Großteil der Soli-einnahmen weiterhin zu sichern.“Andererseits zeige der Plan aber auch, so Holznagel, dass sich die Politik langsam einer kompletten Abschaffung nähere. „Deshalb werden wir auch mit neuen Soli-klagen juristischen Druck aufbauen.“
Gutachter hält Zuschlag für verfassungswidrig