Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
N wie Nebentätigkeit
Die Zeiten, in denen Politiker noch einen „normalen“Beruf ausübten und nur nebenher ihrer Tätigkeit als Parlamentarier nachgingen, sind lang vorbei. Nur die Entlohnung erinnert noch an diese Zeit, die Diäten waren ursprünglich Tagegelder, die als Entschädigung für den ausgefallenen Verdienst galten. Wer heute dem Bundestag angehört, hat mehr als einen Fulltime-job.
Dennoch dürfen Politiker Nebentätigkeiten ausüben und sogar Nebeneinkünfte erzielen – allerdings legt das Abgeordnetengesetz fest, dass die Ausübung des Mandats „im Mittelpunkt der Arbeit“zu stehen hat. Alle Nebentätigkeiten müssen dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, zudem werden seit 2007 alle Jobs und die Einkünfte daraus, sofern sie mehr als 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr betragen, auf der Internetseite sowie im Amtlichen Handbuch des Bundestags veröffentlicht. Die Einkünfte werden in zehn Stufen angegeben – von 1 (1000 bis 3500 Euro pro Monat) bis 10 (über 250 000 Euro).
Im Normalfall handelt es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten, die angegeben werden. Doch es gibt auch Rechtsanwälte, die weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen, andere haben Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften oder sitzen in Aufsichtsräten oder anderen Gremien. Das kann im Einzelfall zu Interessenkonflikten führen. Gut zu wissen, wenn sich beispielsweise ein Abgeordneter im Gesundheitsausschuss vehement für die Belange der privaten Krankenversicherung einsetzt – und gleichzeitig dem Beirat eines Versicherungskonzerns angehört … (