Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Gericht stoppt Pläne für Großbordell
Prozess Urteil stärkt Stadt den Rücken. Etablissement mit knapp 50 Prostituierten sollte in Lechhausen öffnen
Im Lechhauser Industriegebiet wird kein Großbordell mit knapp 50 Prostituierten entstehen: Der Verwaltungsgerichtshof in München hat am Montag bekannt gegeben, dass der zuständige Senat die Klage des künftigen Bordellbetreibers abgewiesen hat. Somit wird es keine Baugenehmigung für die Umnutzung einer Industriehalle geben. Das Gericht stützte damit das Vorgehen der Stadt. Das Thema hatte im Kommunalwahlkampf 2014 für großen Wirbel gesorgt.
Der zuständige Senat deutete bereits in der Verhandlung vergangene Woche an, dass er die Klage skeptisch sieht (wir berichteten). Die umstrittene Frage, ob ein Bordell in einem Industriegebiet grundsätzlich zulässig ist, ließ das Gericht offen. Zur Erklärung: In Gewerbegebieten sind Bordelle grundsätzlich erlaubt, was den speziellen Fall eines Industriegebiets betrifft, gibt es aber unterschiedliche Rechtsmeinungen.
Die Stadt hatte geltend gemacht, dass sie für die Ansiedlung von Industriefirmen, abgesehen von Lechhausen, kaum noch Flächen zur Verfügung habe. Sollte dort ein Bordell entstehen, hätte es Localbahnanschluss, merkten Vertreter der Stadt vor Gericht süffisant an. Es sei offensichtlich, dass die dortigen Grundstücke nicht für Bordelle gedacht seien. Der Anwalt des Bordellbetreibers in spe entgegnete, dass sich im Industriegebiet auch Büros und ein muslimisches Gebetshaus befinden. Vor diesem Hintergrund sei es fraglich, ob es sich auch tatsächlich um ein Industriegebiet handle.
Allerdings waren diese Fragen für die Entscheidung nicht ausschlaggebend: Die Stadt hatte, um das Bordell zu verhindern, nach Bekanntwerden der Pläne und Protesten von benachbarten Firmen mittels einer sogenannten „Veränderungssperre“den Ist-zustand in dem Gebiet eingefroren. Dies ist grundsätzlich möglich, wobei fraglich war, ob es in dieser Form rechtmäßig war. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte in einer ersten Entscheidung dem Bordellbetreiber, der gegen den Ablehnungsbescheid geklagt hatte, Recht gegeben. Die Stadt ging daraufhin in Berufung. Der Verwaltungsgerichtshof als höhere Instanz hielt die Veränderungssperre für in Ordnung. Eine Revision zur nächsthöheren Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ließ das Gericht nicht zu.
Die Stadt will unterdessen bis Ende März ein Konzept vorstellen, in dem fürs ganze Stadtgebiet geregelt ist, wo noch Bordelle entstehen könnten und wie viel Bordelle es – auch im Vergleich mit anderen Städten – in Augsburg gibt. Die Straßenprostitution war bereits vor vier Jahren verboten worden.