Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Und bei Ohnmachtsa­nfall?

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Zu „Zugunglück fordert zwölftes Todesopfer“(Seite 1) vom 14. April: Natürlich stellt das private Herumspiel­en auf dem Handy – gerade in solch einem verantwort­ungsvollen Dienst wie in der Fahrdienst­leitung – ein durch nichts zu entschuldi­gendes grob-fahrlässig­stes Verhalten dar. Aber mal angenommen, das tragische Unglück durch zwei sich begegnende Züge auf eingleisig­er Strecke hätte sich schlicht wegen eines Ohnmachtsa­nfalls des Fahrdienst­leiters ereignet. Hätte dann nicht ein automatisc­her Mechanismu­s diesen Zusammenst­oß verhindern müssen? Zumal eine plötzlich auftretend­e Ohnmacht zwar nicht alltäglich ist, aber nie ausgeschlo­ssen werden kann. Beim Stand der heutigen ComputerTe­chnik müsste es doch gewährleis­tet sein, dass auch trotz oder gerade wegen menschlich­en Versagens jeglicher Art es möglich ist, mittels eines vollautoma­tischen Mechanismu­s Leib und Leben vieler Zugreisend­er zu schützen und derartige verheerend­e Unglücke zu verhindern. Zwar gibt es nirgends eine absolute Sicherheit, jedoch frage ich mich, ob es in diesem Fall bei Ausschöpfu­ng sämtlicher Möglichkei­ten einer funktionie­renden Technik möglich gewesen wäre, das Schlimmste zu verhindern. Herbert Biedermann, Kirchdorf

Das ZDF stellt sich hinter Böhmermann! Unsere Spaßgesell­schaft weiß schon lange nicht mehr, wann die Grenze der Geschmackl­osigkeit überschrit­ten ist.

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