Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Und bei Ohnmachtsanfall?
Zu „Zugunglück fordert zwölftes Todesopfer“(Seite 1) vom 14. April: Natürlich stellt das private Herumspielen auf dem Handy – gerade in solch einem verantwortungsvollen Dienst wie in der Fahrdienstleitung – ein durch nichts zu entschuldigendes grob-fahrlässigstes Verhalten dar. Aber mal angenommen, das tragische Unglück durch zwei sich begegnende Züge auf eingleisiger Strecke hätte sich schlicht wegen eines Ohnmachtsanfalls des Fahrdienstleiters ereignet. Hätte dann nicht ein automatischer Mechanismus diesen Zusammenstoß verhindern müssen? Zumal eine plötzlich auftretende Ohnmacht zwar nicht alltäglich ist, aber nie ausgeschlossen werden kann. Beim Stand der heutigen ComputerTechnik müsste es doch gewährleistet sein, dass auch trotz oder gerade wegen menschlichen Versagens jeglicher Art es möglich ist, mittels eines vollautomatischen Mechanismus Leib und Leben vieler Zugreisender zu schützen und derartige verheerende Unglücke zu verhindern. Zwar gibt es nirgends eine absolute Sicherheit, jedoch frage ich mich, ob es in diesem Fall bei Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten einer funktionierenden Technik möglich gewesen wäre, das Schlimmste zu verhindern. Herbert Biedermann, Kirchdorf
Das ZDF stellt sich hinter Böhmermann! Unsere Spaßgesellschaft weiß schon lange nicht mehr, wann die Grenze der Geschmacklosigkeit überschritten ist.