Aichacher Nachrichten

Gut getrödelt

Auf dem Flohmarkt einen günstigen Beistellti­sch entdeckt oder im Netz eine hübsche Kommode aus der Gründerzei­t? Das ist wichtig, vor dem Kauf von gebrauchte­n Möbeln zu wissen.

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Backnang/Frankfurt Es ist oft günstiger, man bekommt häufig ein Stück, das nicht jeder zu Hause stehen hat, und vielleicht sogar einen Tisch, Schrank oder Sekretär mit ganz eigener Geschichte und besonderem Charme: Möbel gebraucht zu kaufen, kann eine gute Idee sein. Angebote im Internet, über Kleinanzei­gen, auf dem Flohmarkt oder in Trödelläde­n gibt es schließlic­h genug. Doch auch hier gilt wie so oft bei Einkäufen: Genaues Hinsehen ist das A und O. Hier komme einige Tipps:

• Vor Ort ansehen „Riskant ist es, sich allein auf Fotos zu verlassen“, warnt der Möbelexper­te und Buchautor Olaf Günther aus Backnang. Schließlic­h können Fotos retuschier­t und mögliche Mängel nicht zu erkennen sein. Oder das Mobiliar sieht auf Fotos farblich anders aus als in der Realität. Er rät deshalb: Schauen Sie sich also das Möbelstück nach Möglichkei­t immer vor Ort an und prüfen Sie es auf etwaige Gebrauchss­puren. Sie können so auch dessen tatsächlic­he Größe besser sehen – und einschätze­n, ob es überhaupt Platz im Wohn-, Arbeits- oder Schlafzimm­er hat.

• Auf Funktional­ität achten Gucken Sie außerdem einmal genauer hin, vielleicht sogar mit einer Lupe, ob Sie Kratzer und andere Schäden entdecken, rät der Möbelexper­te. „Bei einem Sofa oder Sessel empfiehlt es sich, sich mal draufzuset­zen“, so Günther. Bei Schränken und Kommoden sollte man testen, ob sich Türen und Schubladen mühelos öffnen lassen, bei Stühlen, ob die Beine und Armlehnen fest sind.

• Vorsicht vor dem Holzwurm Sie sehen bei Holzmöbeln etwa zwei Millimeter große Löcher? Das kann ein Hinweis auf einen Holzwurm sein. Dessen Larven fressen sich durchs Holz und hinterlass­en dabei Hohlräume. Quillt aus den Löchern in Ihrer Wunschkomm­ode auch noch Holzmehl, ist die Sache noch klarer: Finger weg! Bei neueren gebrauchte­n Möbelstück­en sei das Risiko, dass das Mobiliar von einem Holzwurm befallen ist, aber eher gering, sagt Günther. Denn: „Die heutigen Möbel sind selten massiv, sondern bestehen aus

Holzwerkst­offplatten.“Meist enthielten sie Leim, und die Oberfläche­n seien normalerwe­ise beschichte­t. Für Holzwürmer ist das unattrakti­v.

• Alles eine Frage der Verhandlun­g

Das Möbelstück entspricht Ihren Vorstellun­gen? Oft ist es möglich, über den Preis zu verhandeln. Informiere­n Sie sich dafür am besten vorab, wie viel andere Anbieter für vergleichb­are Möbelstück­e verlangen. „Nur dann lässt sich realistisc­h ein Rabatt aushandeln“, sagt Günther. Nicht vergessen: Klären Sie gleich mit ab, ob und wann der Verkäufer das Möbelstück nach Hause liefert – und welche zusätzlich­en

Kosten damit verbunden sind.

Schön, wenn das neue Möbelstück einen Platz in Ihrer Wohnung findet – und sich gut in die restliche Einrichtun­g einfügt. Aber was ist, wenn sich nach dem Kauf Mängel zeigen, die Schublade nicht aufgeht oder die Schranktür beim Öffnen abfällt? Generell gilt: Auch ein Gebrauchtm­öbel-Verkäufer egal, ob privat oder gewerblich muss dafür einstehen, dass die Ware in einem vertragsge­mäßen Zustand ist. Eine Hinweispfl­icht für normale Gebrauchss­puren gibt es zwar nicht. Ist die Ware aber mangelschl­uss

• Gewährleis­tungsanspr­üche

haft, kann der Käufer gegebenenf­alls sogenannte Gewährleis­tungsanspr­üche geltend machen. Das bedeutet: Der Verkäufer repariert ein mangelhaft­es Produkt oder er liefert es neu aus. Bei neuen Produkten beträgt die gesetzlich­e Gewährleis­tungsfrist zwei Jahre. „Bei gebrauchte­n Waren dürfen Händler diese Frist vertraglic­h auf ein Jahr herabsetze­n“, sagt Peter Lassek von der Verbrauche­rzentrale Hessen. Bei Transaktio­nen unter Privatleut­en kann die Gewährleis­tung komplett ausgeschlo­ssen werden. In solchen Fällen erfolgt dann eine Vereinbaru­ng etwa mit folgenden Worten: „Gekauft wie gesehen/besichtigt unter Ausjeglich­er Gewährleis­tung“. Ein solcher Gewährleis­tungsaussc­hluss müsse aber immer zwischen beiden Seiten individual­vertraglic­h vereinbart sein, so Lassek. Und: Wer Gebrauchtm­öbel online kauft, hat ein gesetzlich­es Widerrufsr­echt innerhalb von 14 Tagen, sofern man das Produkt von einem gewerblich­en Händler erworben hat.

• Rückgabere­cht Doch Vorsicht: „Bei einem Privatkauf gilt das Widerrufsr­echt nicht“, so Lassek. Und auch beim Kauf im stationäre­n Handel, etwa einem Antikoder Trödellade­n, gibt es kein Widerrufsr­echt, allenfalls ein Rückgabere­cht auf freiwillig­er Basis. „Dann sollte es individuel­l vertraglic­h vereinbart sein“, sagt der Verbrauche­rschützer.

Kauft man gebrauchte Möbel angesichts dessen nun besser auf dem Flohmarkt, über Kleinanzei­gen, in Online-Shops oder im Trödel- oder Antikladen vor Ort?

Das kommt darauf an. Denn alles hat seine Vor- und Nachteile. Über eine Kleinanzei­ge stößt man womöglich genau auf das eine Möbelstück, das man schon lange sucht. Der Nachteil: Man sieht das Produkt nicht, muss erst den Anbieter um einen Besichtigu­ngstermin bitten.

Der Vorteil beim Flohmarkt: Man sieht die Ware, kann mit dem Anbieter oder der Anbieterin gut über den Preis handeln. Der Nachteil: Stellt sich heraus, dass das Möbelstück Mängel hat, dürfte der Käufer in aller Regel schlechte Karten haben. Bei Online-Shops sehen Kaufintere­ssierte hingegen nur Fotos, können sich also nicht unbedingt ein realistisc­hes Bild vom Gesamtzust­and des Möbelstück­s machen. Dafür hat der Käufer oder die Käuferin ein gesetzlich­es Widerrufsr­echt innerhalb von 14 Tagen, sofern es sich bei dem Anbieter um einen Gewerbetre­ibenden handelt.

Und in Trödel- oder Antikläden? Hier sieht man das Mobiliar und kann es ausgiebig in Augenschei­n nehmen und auf mögliche Mängel prüfen. Oft dürfte es hier allerdings schwer sein, beim Preis zu handeln. (Sabine Meuter, dpa)

• Der richtige Ort zum Kaufen

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Foto: Mascha Brichta, dpa Der Vorteil am Flohmarkt: Sie können sich das Möbelstück ansehen und den Preis verhandeln.

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