Was von den Beschlüssen übrig bleibt: Das gilt an Ostern
● Inzidenz: In Landkreisen mit einer SiebenTageInzidenz über 100 greifen härtere Maßnahmen. Diese können so aussehen:
Pflicht zum Tragen von Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören Ausweitung einer SchnelltestPflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und Maskentragen erschwert sind Ausgangsbeschränkungen verschärfte Kontaktbeschränkungen
● Kontakte: Es dürfen sich weiterhin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen gene rell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.
● Impfschutz: Das RobertKochInsti tut soll bis zur nächsten BundLän derRunde am 12. April einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeit punkt Geimpfte „mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird“.
● Schnell und Selbsttests: So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche ge testet werden.
● Modellprojekte: In „zeitlich befris teten Modellprojekten“dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Test konzept“öffnen lassen.
● Arbeitsplatz: Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern Homeoffice er möglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, „min destens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche“. Anfang April sollen die Wirtschaftsver bände Bericht erstatten. (dpa)