Hat ein 65-Jähriger eine Autofahrerin ausgebremst?
Eine Fahrt auf der Landstraße bei Affing erleben zwei Ehepaare ganz unterschiedlich. Wie das Aichacher Gericht die Aussagen bewertet
Aichach Die Kontrolle über ihr Auto verlor im August 2019 beinahe eine 31-Jährige aus dem Landkreisnorden. Grund war das abrupte Abbremsen eines 65-jährigen Augsburgers nach dem Überholen auf einer Landstraße bei Affing. Gegen den Strafbefehl über 900 Euro (30 Tagessätze zu je 30 Euro) wegen Nötigung hatte der Augsburger Einspruch eingelegt. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach war die Suche nach der Wahrheit nun schwierig.
Mit nur knapp 80 Stundenkilometern war laut dem 65-Jährigen die Autofahrerin vor ihm auf der Landstraße unterwegs. Der Augsburger und seine Frau beobachteten laut ihrer Aussage, wie in dem Auto vor ihnen „der Blick der Fahrerin immer wieder auf die Mittelkonsole ging“. Beide vermuteten, dass die 31-Jährige mit ihrem Handy herumspielen würde. Dafür sprach laut Aussage der beiden auch, dass das Auto vor ihnen immer langsamer wurde.
Dem widersprach die 31-Jährige. Sie habe sich nur an die zulässige Geschwindigkeitsbeschränkung in dem Abschnitt gehalten, sagte sie aus. Sie erzählte dem Gericht, dass der 65-Jährige „von hinten angeschossen“ gekommen sei und sie damit gerechnete hatte, dass er sofort überholen würde. Stattdessen blieb er hinter ihr und fuhr so dicht auf, dass zeitweise „kein Fahrrad mehr dazwischen gepasst hätte“.
In einer Kurve bei Affing habe der 65-Jährige sie schließlich „fies überholt und ausgebremst“, sagte die 31-Jährige aus. Wegen des überraschenden Bremsmanövers kam ihr Auto laut ihrer Aussage sogar kurz ins Schleudern. Das bestätigte ihr Mann, der als Beifahrer mit im Auto gesessen hatte. In Affing habe der 65-Jährige auf sie gewartet, „irgendetwas rumgebrüllt und eine Karte hochgehalten“, sagte der Ehemann aus. Weil sie ihre Ruhe haben wollten, fuhren die beiden jedoch weiter.
Der 65-Jährige bestätigte, dass er versucht hatte, das Ehepaar anzuhalten, um zu fragen, was das alles soll. Er fühlte sich von dem Fahrstil der 31-Jährigen provoziert, die ihn, laut seiner Aussage, auch mal durch Beschleunigen am Überholen gehindert habe. Beim Wiedereinscheren hinter dem Auto könne er ihm schon mal näher gekommen sein, räumte der Augsburger ein. Grundsätzlich sei er aber nicht zu dicht aufgefahren und habe die Fahrerin auch nicht ausgebremst. Auch seine Ehefrau sprach vor Gericht von einer „provokanten“Fahrweise des Vordermanns. Sie hatte den Eindruck, dass das Pärchen mit ihnen „ein Spiel trieb“.
Die ruhige und sachliche Aussage der 31-Jährigen bestärkte Staatsanwältin Kathrin Schmid darin, dass alles so passiert war, wie es in der Anklage stand. Mit Blick auf die lange Fahrstrecke sowie eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Nötigung plädierte sie für eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro (50 Tagessätze à 20 Euro) sowie zwei Monate Fahrverbot.
Für Verteidiger Gerd Müssig war es „lebensfremd, wenn jemand behauptet, er hätte immer das Richtige getan“. Sein Mandant habe nicht agiert, sondern auf die veränderte Verkehrssituation reagiert, sagte der Anwalt. Er forderte Freispruch.
Das Gericht könne nicht zweifelsfrei beurteilen, was sich tatsächlich zugetragen habe, sagte Richterin Eva-Maria Kraus. Die Aussagen von beiden Parteien bewertete sie als gleichwertig. Objektive Zeugen von außerhalb fehlten. Nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“sprach die Richterin den 65-Jährigen frei.