EU für digitales Urheberrecht
Wollen Plattformen wie Google Überschriften und Inhalte nutzen, sollen sie nun dafür zahlen. Dieser Vorschlag war lange umstritten
Straßburg Bei der umstrittenen Reform des EU-Urheberrechts hat sich das Europaparlament auf eine Position inklusive des Leistungsschutzrechts für Presseverleger geeinigt. Die explizite Einführung von Upload-Filtern bei Plattformen wie Youtube sieht der Vorschlag, der am Mittwoch im Straßburger Parlament eine Mehrheit bekam, nicht vor. „Das war ein gutes Zeichen für unsere Kreativindustrie in Europa“, sagte der verantwortliche Berichterstatter Axel Voss (CDU).
Die Reform des EU-Urheberrechts soll das Copyright ans digitale Zeitalter anpassen. Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber sollen fairer für ihre Leistung entlohnt werden. Kritiker sehen die Gefahr von Zensur.
„Das heutige Votum ist ein großer Schritt hin zu einem durchsetzbaren Urheberrecht auch im digitalen Bereich“, sagte Voss nach der Abstimmung. „Wir brauchen eine angemessene Vergütung für Künstler, Kreative und Journalisten.“Rechteinhaber hätten Anspruch auf ihr geistiges Eigentum – sowohl online als auch offline. Voss kann nun in die Verhandlungen mit den EUStaaten über die Reform eintreten. Noch vor zwei Monaten hatte das Parlament seinen Vorschlag abgelehnt.
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ begrüßten das Votum. Das EU-Parlament habe ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Erlaubnis der Rechteinhaber gesetzt. Für unabhängigen, freien Journalismus „müssen journalistische Inhalte auch im Internet marktwirtschaftlich finanzierbar bleiben“, betonte der Vizepräsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Philipp Welte. In Deutschland gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht – es führte jedoch nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Konzernen wie Google an die Verlage.
Monatelang wurde heftig um die Copyright-Reform gekämpft. Besonders umstritten war die Einführung des Leistungsschutzrechts sowie der sogenannten Upload-Filter. Der am Mittwoch verabschiedete Vorschlag sieht vor, dass Plattformen wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder ganze Ausschnitte von Pressetexten veröffentlichen dürfen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen. Auf die explizite Nennung von Upload-Filtern verzichtet der angenommene Voss-Kompromiss. Allerdings sieht der Text vor, dass die Verantwortung – also die Haftung – für Uploads bei Plattformen wie Youtube liegt.