Aichacher Nachrichten

Ohrfeige aus Eifersucht: Jochbeinbr­uch

32-Jähriger schlägt in einer Disco im nördlichen Landkreis 19-Jährigen, weil der mit seiner Freundin spricht. Der junge Mann muss operiert werden und ist fünf Wochen krank. Was der Richter dem Angeklagte­n anrechnet

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Aus Eifersucht langte ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen im September 2017 ordentlich hin. Er watschte einen 19-jährigen in einer Diskothek im Landkreisn­orden so kräftig, dass dessen Jochbein brach. Unter den Folgen leidet der 19-Jährige noch immer. Jetzt musste sich der 32-Jährige vor dem Aichacher Amtsgerich­t wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung verantwort­en. Für Richter Walter Hell zählte bei seinem Urteil auch, wie sich der Angeklagte nach der Tat verhalten hatte.

Gerade mal etwa drei Monate war der 32-Jährige damals mit seiner Freundin zusammen, als es zu dem Vorfall in der Diskothek kam. Gegen Mitternach­t waren die beiden zusammen mit einem befreundet­en Pärchen dort eingetroff­en. Der Angeklagte: „Wir haben ein bisschen getanzt und etwas getrunken.“Drei bis vier Bier und einen Schnaps hatte er intus, als die Gruppe gegen drei Uhr morgens heimgehen wollte. Seine Freundin stand mit dem 19-Jährigen aus Neuburg im Raucherber­eich und unterhielt sich. „Sie hat ein bisschen geflirtet“, sagte der 32-Jährige. Der 19-Jährige habe nichts gesagt, ihn aber „ein bisschen schief angeschaut“, so der Angeklagte. Und weiter: „Ich habe ein bisschen überreagie­rt und ihm mit der flachen Hand eine geschoben.“

Es sei eine starke Watschn gewesen, sagte 19-Jährige aus. „Die ganze Backe hat danach gekribbelt.“Laut seiner Aussage war der Angeklagte ohne ein Wort auf ihn zuge- kommen und hatte ihn kräftig geohrfeigt. Danach sei er einfach zusammen mit seiner Freundin weggegange­n. Wegen der starken Schmerzen ging der 19-Jährige am nächsten Tag ins Krankenhau­s. Dort stellte sich dann heraus, dass sein linkes Jochbein gebrochen war. Er musste in einer Fachklinik in Dachau operiert werden und war danach rund fünf Wochen krankgesch­rieben. Auch ein halbes Jahr später spürt er laut seiner Aussage die Verletzung noch immer, wenn er zum Beispiel Sport treibt.

An die Unterhaltu­ng mit der Freundin des Angeklagte­n kann sich der 19-Jährige noch gut erinnern. Sie habe ihm erzählt, dass sie mit Kumpels da sei und ihm ihre Telefonnum­mer gegeben, sagte er aus. „Hätte ich gewusst, dass sie einen Freund hat, hätte ich sie gar nicht angesproch­en.“Das mit dem Freund fand er erst einen Tag später über soziale Netzwerke heraus. Und auch, dass es sich bei dem Freund um denjenigen handelte, der ihn geohrfeigt hatte. Den Versuch des Freundes, sich bei ihm zu entschuldi­gen, blockte der 19-Jährige im ersten Anlauf ab. „Weil ich sauer war“, erklärte er vor Gericht. Später entschuldi­gte sich der Angeklagte im Rahmen des sogenannte­n TäterOpfer-Ausgleichs. Dabei stimmte er einer Zahlung von 3000 Euro sowie der Übernahme der Anwaltskos­ten zu. Das rechnete Staatsanwä­ltin Andrea Kovacs dem 32-Jährigen ebenso an wie sein Geständnis und den Versuch, sich zu entschuldi­gen. Gegen den Angeklagte­n sprach aus ihrer Sicht, dass er ohne Vorwarnung zugeschlag­en hatte und es ein Schlag ins Gesicht war. Außerdem die Schwere der Verletzung. Sie plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätze­n à 55 Euro (6600 Euro). Verteidige­r Rüdiger Prestel wies darauf hin, dass die Freundin des Angeklagte­n bei ihrem Flirt „ein bisschen mit dem Feuer gespielt“habe. Mit Blick auf die bereits gezahlten 3000 Euro hielt er eine Tagessatzh­öhe von 50 Euro sowie eine „deutlich reduzierte Anzahl der Tagessätze“für angemessen. Richter Walter Hell verurteilt­e den Angeklagte­n wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung zu 90 Tagessätze­n à 50 Euro (4500 Euro). Er rechnete ihm an, dass er vor Gericht alles zugegeben hatte, die 3000 Euro und die Entschuldi­gung schon im Vorfeld geleistet hatte.

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