Ohrfeige aus Eifersucht: Jochbeinbruch
32-Jähriger schlägt in einer Disco im nördlichen Landkreis 19-Jährigen, weil der mit seiner Freundin spricht. Der junge Mann muss operiert werden und ist fünf Wochen krank. Was der Richter dem Angeklagten anrechnet
Aichach Aus Eifersucht langte ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen im September 2017 ordentlich hin. Er watschte einen 19-jährigen in einer Diskothek im Landkreisnorden so kräftig, dass dessen Jochbein brach. Unter den Folgen leidet der 19-Jährige noch immer. Jetzt musste sich der 32-Jährige vor dem Aichacher Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Für Richter Walter Hell zählte bei seinem Urteil auch, wie sich der Angeklagte nach der Tat verhalten hatte.
Gerade mal etwa drei Monate war der 32-Jährige damals mit seiner Freundin zusammen, als es zu dem Vorfall in der Diskothek kam. Gegen Mitternacht waren die beiden zusammen mit einem befreundeten Pärchen dort eingetroffen. Der Angeklagte: „Wir haben ein bisschen getanzt und etwas getrunken.“Drei bis vier Bier und einen Schnaps hatte er intus, als die Gruppe gegen drei Uhr morgens heimgehen wollte. Seine Freundin stand mit dem 19-Jährigen aus Neuburg im Raucherbereich und unterhielt sich. „Sie hat ein bisschen geflirtet“, sagte der 32-Jährige. Der 19-Jährige habe nichts gesagt, ihn aber „ein bisschen schief angeschaut“, so der Angeklagte. Und weiter: „Ich habe ein bisschen überreagiert und ihm mit der flachen Hand eine geschoben.“
Es sei eine starke Watschn gewesen, sagte 19-Jährige aus. „Die ganze Backe hat danach gekribbelt.“Laut seiner Aussage war der Angeklagte ohne ein Wort auf ihn zuge- kommen und hatte ihn kräftig geohrfeigt. Danach sei er einfach zusammen mit seiner Freundin weggegangen. Wegen der starken Schmerzen ging der 19-Jährige am nächsten Tag ins Krankenhaus. Dort stellte sich dann heraus, dass sein linkes Jochbein gebrochen war. Er musste in einer Fachklinik in Dachau operiert werden und war danach rund fünf Wochen krankgeschrieben. Auch ein halbes Jahr später spürt er laut seiner Aussage die Verletzung noch immer, wenn er zum Beispiel Sport treibt.
An die Unterhaltung mit der Freundin des Angeklagten kann sich der 19-Jährige noch gut erinnern. Sie habe ihm erzählt, dass sie mit Kumpels da sei und ihm ihre Telefonnummer gegeben, sagte er aus. „Hätte ich gewusst, dass sie einen Freund hat, hätte ich sie gar nicht angesprochen.“Das mit dem Freund fand er erst einen Tag später über soziale Netzwerke heraus. Und auch, dass es sich bei dem Freund um denjenigen handelte, der ihn geohrfeigt hatte. Den Versuch des Freundes, sich bei ihm zu entschuldigen, blockte der 19-Jährige im ersten Anlauf ab. „Weil ich sauer war“, erklärte er vor Gericht. Später entschuldigte sich der Angeklagte im Rahmen des sogenannten TäterOpfer-Ausgleichs. Dabei stimmte er einer Zahlung von 3000 Euro sowie der Übernahme der Anwaltskosten zu. Das rechnete Staatsanwältin Andrea Kovacs dem 32-Jährigen ebenso an wie sein Geständnis und den Versuch, sich zu entschuldigen. Gegen den Angeklagten sprach aus ihrer Sicht, dass er ohne Vorwarnung zugeschlagen hatte und es ein Schlag ins Gesicht war. Außerdem die Schwere der Verletzung. Sie plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 55 Euro (6600 Euro). Verteidiger Rüdiger Prestel wies darauf hin, dass die Freundin des Angeklagten bei ihrem Flirt „ein bisschen mit dem Feuer gespielt“habe. Mit Blick auf die bereits gezahlten 3000 Euro hielt er eine Tagessatzhöhe von 50 Euro sowie eine „deutlich reduzierte Anzahl der Tagessätze“für angemessen. Richter Walter Hell verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen à 50 Euro (4500 Euro). Er rechnete ihm an, dass er vor Gericht alles zugegeben hatte, die 3000 Euro und die Entschuldigung schon im Vorfeld geleistet hatte.