Die letzte Klausur wird ihm zum Verhängnis
Aus Freude über eine abgelegte Prüfung trinkt ein Student zu viel Alkohol – und rastet aus
Aichach Friedberg Er hatte einen anderen bedroht, dessen Auto beschädigt und ihn am Ende sogar geschlagen. Doch am nächsten Tag will ein 21-Jähriger aus dem Landkreis nichts mehr von seinen Taten gewusst haben. Der Grund: Zuviel Alkohol, den der Student aus Feierlaune heraus über die letzte abgelegte Prüfung des Semesters zu sich nahm. Nun wurde ihm vor dem Amtsgericht Aichach der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft unter Melanie Ostermeier warf dem Angeklagten zur Last, im Februar vor dem Dasinger Landgasthof Asum in ein fremdes Auto gestiegen zu sein. Einer Aufforderung, den Wagen zu verlassen, kam der junge Mann nicht nach. So zog ihn der Besitzer aus dem Auto heraus. Nach drohenden Worten trat der 21-Jährige mit dem Fuß gegen den BMW und verursachte einen Schaden von knapp 1300 Euro. Zu allem Übel schlug der Angeklagte seinem Gegenüber mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser zwei Tage lang arbeitsunfähig war.
Der Angeklagte selbst sprach von klaffenden Lücken, was das Geschehene an diesem Abend in Dasing betraf. Nach eigenen Angaben habe er bereits mittags damit begonnen, Alkohol zu konsumieren. „Wir hatten morgens um zehn die letzte UniPrüfung“, erklärte er Jugendrichterin Eva-Maria Grosse. Abends sei er zusammen mit Kommilitonen zum besagten Landgasthof gefahren, um dort weiter zu feiern. Doch sei er so angetrunken gewesen, dass ihm lediglich für die erste Stunde nach Ankunft „grobe Erinnerungen“blieben. Der restliche Verlauf – ein Filmriss. „Am nächsten Tag bin ich zu Hause mit Kopfschmerzen und Übelkeit aufgewacht“, sagte er weiter. Eine Freundin habe ihn auf den Vorfall aufmerksam gemacht und scherzhaft gefragt, ob er beteiligt gewesen sei. Daraufhin wandte sich der Angeklagte an seinen Vater und stellte sich der Polizei. Er entschuldigte sich per Brief und auch persönlich bei dem Geschädigten. Sie einigten sich auf einen „friedenstiftenden Ausgleich“– eine Zahlung von 1650 Euro, die den Sachschaden und das Schmerzensgeld beinhaltete.
Das Gericht zeigte sich beeindruckt vom Verhalten des jungen Mannes und entschied sich für eine vorläufige Verfahrenseinstellung. „Normalerweise gibt es Arrest“, betonte Staatsanwältin Ostermeier mit erhobener Augenbraue. Auch Richterin Grosse bekräftigte: „Hier gilt die Devise: Wer schlägt, der sitzt.“Doch habe der Geschädigte kein weiteres Interesse an einer Strafverfolgung gezeigt. „Das ist etwas Besonderes“, so Grosse. Die Jugendgerichtshilfe bestätigte dem 21-Jährigen eine positive Sozialprognose: Aus pädagogischer Sicht seien keine Erziehungsmaßnahmen mehr nötig, weil sich der Angeklagte intensiv um eine Wiedergutmachung bemühte, sich entschuldigte und entsprechende Zahlungen leistete, hieß es darin. Die Jugendrichterin blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verhängte 56 Sozialstunden, die der Angeklagte beim Verein Brücke Augsburg ableisten muss. Gleichzeitig mahnte sie: „Nicht den Kopf in den Sand stecken.“Sie wolle ihn nie wieder im Gerichtssaal sehen. Der junge Mann nickte. „Versprochen“, beteuerte er.
Ein Ausgleich soll Frieden stiften