Im Eiltempo zum Baurecht in Hollenbach
Der Bebauungsplan „Am Bruckfeld“ist jetzt geändert. Ortsrandsatzung „Östlich des Siedlungswegs“beschlossen
Hecke am Ortsrand ist als Biotop vorgeschrieben
Baurecht herzustellen, das kann bisweilen ein ungemein schwieriger und komplexer Vorgang sein. Dass es bei entsprechender Sachlage auch wesentlich einfacher gehen kann, das zeigte sich am Dienstag im Gemeinderat von Hollenbach. Dort wurden geradezu im Eiltempo zwei Satzungsbeschlüsse gefasst, sodass nun der Weg frei ist für die Bauwerber.
Zur Ortsrandsatzung Hollenbach „Östlich des Siedlungswegs“äußerte sich Planer Paul Kienberger, nachdem Bürgermeister Franz Xa- Ziegler die Angelegenheit als „reichlich unspektakulär“eingestuft hatte. Nun wird die Festsetzung Mischgebiet aus der Planzeichnung entfernt. Keinerlei Veränderungen gibt es bei den Formen und der Neigung der Dächer.
Der Satzungsbeschluss kam einstimmig zustande, wobei Manfred Stark, Stefan Bachmeir, Thomas Mayer und Stefan Greppmeir ent- schuldigt fehlten. Für die erste Änderung des Bebauungsplanes Igenhausen „Am Bruckfeld“ist Hans Brugger zuständig.
Der Bürgermeister hatte aber davon abgesehen, ihn einzuladen, nachdem es sich um ein vereinfachtes Verfahren handelt. Das hat zur Folge, dass die Grundzüge der Planung nicht verändert werden dürfen.
Die Hecke am westlichen Rand des Geltungsbereichs wird bestehen bleiben, schon allein deshalb, weil das bei einem eingetragenen Biotop ohnehin vorgeschrieben ist.
In vier Fällen waren Bauangelever genheiten zu behandeln, die keinerlei Zündstoff enthielten:
Jeweils im Freistellungsverfahren können Am Bruckfeld im Ortsteil in Igenhausen ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und im Gewerbering im Ortsteil Motzenhofen eine Lagerund Montagehalle mit einer Länge von 26,50 Metern und einer Breite von 16 Metern errichtet werden.
Im Turmweg in Schönbach steht dem Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage ebenso wenig entgegen wie südlich der Hauptstraße in Hollenbach der Erweiterung eines Dachgeschosses.